Von: luk
Bozen – Anlässlich des heutigen Tages der Menschenrechte erinnert die Süd-Tiroler Freiheit an das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Doch auch das Recht auf Identität und auf freie Meinungsäußerung dürften nicht vernachlässigt werden.
Recht auf Selbstbestimmung
Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte legt fest, „dass alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung haben, gemäß diesem Recht entscheiden sie frei über ihren politischen Status“. “Die Südtiroler sollen darüber abstimmen dürfen, ob Südtirol die Zugehörigkeit Italiens fortsetzen oder beenden möchte. Seit 1977 ist die Forderung nach Ausübung des Selbstbestimmungsrechts in Italien nicht mehr strafbar. Es liegt somit an Südtirol selbst, diesen Unrechtszustand endlich zu beenden”, erklärt die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit.
Recht auf Identität
“Südtirol ist, historisch, kulturell und ethnisch betrachtet, ein Teil Tirols. Trotz Autonomie müssen die Südtiroler ständig um ihre Rechte kämpfen. Um den Minderheitenstatus und somit die Südtirol-Autonomie langfristig abzusichern, ist die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft unverzichtbar. Denn es ist ein individuelles Recht jedes einzelnen Menschen, selbst über die eigene Identität zu bestimmen”, heißt es weiter.
Recht auf freie Meinungsäußerung
“Damit Demokratie überhaupt funktionieren kann, darf das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht beschnitten werden. Egal ob Schüler, Politiker oder Journalist: dieses Recht muss für jeden Bürger gleich gelten. Viel zu oft wird dieses Recht heutzutage beschnitten.” Damit müsse Schluss sein, fordert die Bewegung. Und weiter: “Besonders für Minderheiten, wie die deutsche und ladinische Sprachgruppe im südlichen Teil Tirols, die seit 100 Jahren von Italien fremdbestimmt wird, sind die Menschenrechte von größter Bedeutung. Auch Italien hat 1977 den völkerrechtlichen Vertrag über die Menschenrechte, und somit die Gewährung des Rechtes auf Selbstbestimmung, unterzeichnet. Es liegt an uns diese Rechte einzufordern!”