Von: Ivd
Bozen – Das Land Südtirol führt eine neue Sondermaßnahme ein, die Unternehmen bei Investitionen in Nachhaltigkeit (ESG) und Innovation unterstützt. Bei ihrer heutigen Pressekonferenz haben der Landesrat für Innovation, Philipp Achammer, und der Direktor der Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen, Franz Schöpf, die neuen Richtlinien und die damit verknüpften Zinsbeiträge vorgestellt.
Die Landesregierung hat die genannte Maßnahme am Freitag genehmigt. Sie basiert auf der Anpassung der Richtlinien zum Landesgesetz Nr. 4/2012. „Ziel dieser Sondermaßnahme ist es, den Zugang zu Liquidität zu erleichtern und nachhaltige Investitionen zu fördern, die die Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Unternehmen und Unternehmerinnen stärken“, betonte Landesrat Philipp Achammer. Für Finanzierungen von 30.000 bis 500.000 Euro können Betriebe künftig Zinsbeiträge von 2,5 Prozent für die ersten zwei Jahre erhalten – vorausgesetzt, die Investitionen betreffen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung in Verbindung mit Innovation.
Die Zielgruppe der Maßnahme umfasst vor allem Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen sowie größere Betriebe (Mid-Cap-Unternehmen) mit bis zu 3.000 Beschäftigten, die ihren Sitz oder ihre Produktionseinheit in Südtirol haben und aktiv sind – einschließlich landwirtschaftlicher Unternehmen.
Landesrat Achammer hob hervor, dass die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre darstellt. Mit der neuen Maßnahme unterstützt das Land gezielt jene Betriebe und Unternehmerinnen, die diesen Wandel aktiv mitgestalten. Direktor Schöpf unterstrich die enge Zusammenarbeit mit lokalen Banken und Kapitalanlagegesellschaften, die Finanzierungen zu günstigen Bedingungen anbieten: „Wir fördern Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe stärken und ihnen den Weg in eine nachhaltige Zukunft öffnen.“
Vertreter der lokalen Banken sowie der staatlichen Banken mit Filialen in Südtirol nahmen an der Pressekonferenz teil. Sie übernehmen künftig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Maßnahme.
Die Sondermaßnahme startet im Februar 2026 und gilt für Finanzierungen, die bis einschließlich 31. Juli 2030 zugesagt werden. Landesrat Philipp Achammer und Direktor Franz Schöpf stellen die Inhalte der Maßnahme in den kommenden Wochen bei sogenannten Innovationsfrühstücken den Unternehmen vor.




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