Vereinbarung mit der Fraktionsverwaltung

Sozial- und Seniorenzentrum für St. Georgen

Dienstag, 11. August 2020 | 17:24 Uhr

St. Georgen – Die beiden alten Höfe Raderbauer und Kanins in St. Georgen sollen künftig einer neuen Funktion zugeführt werden. Es entsteht ein Sozial- und Seniorenzentrum für das Dorf St. Georgen. Darauf weist der Fraktionspräsident von St. Georgen, Klaus Graber, in einer Aussendung hin.

Die Stadtgemeinde Bruneck ist Eigentümerin des ehemaligen Kaninshofes und die Fraktionsverwaltung von St. Georgen des ehemaligen Raderbauerhofes. Gemeinsam wurde beschlossen, die beiden Immobilien einer sozialen Zweckbestimmung, vorwiegend für die Bevölkerung von St. Georgen, zuzuführen. Das Führungskonzept sieht neben der Errichtung einer Arztpraxis und eines Stützpunktes des Hauspflegedienstes auch die Errichtung von Seniorenwohnungen und einer Seniorenmensa vor. Hinzu kommt ein Angebot des begleiteten Wohnens durch das Konsortium Pflegeheime Mittleres Pustertal. Zudem entsteht ein vielfältig nutzbarer Veranstaltungs- und Versammlungsbereich für die gesamte Dorfbevölkerung.

„Es soll ein offenes Haus für die Dorfgemeinschaft werden, das einen wichtigen Beitrag zum sozialen Gefüge im Dorf St. Georgen beiträgt. Das begleitete Wohnen ermöglicht ein Altern im eigenen Dorf und in der eigenen Gemeinschaft“, betont Bürgermeister Roland Griessmair und dankt der Fraktionsverwaltung St. Georgen und der Arbeitsgruppe, die das Konzept ausgearbeitet haben. Fraktionsvorsteher Klaus Graber betont, dass die Realisierung dieser sozialen Struktur schon lange ein großer Wunsch der Georgener Dorfbevölkerung sei und schlussendlich auch zur Belebung und Verschönerung des Ortskern beitragen werde.

Der Gemeindeausschuss hat Ende Juli den Bürgermeister beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit der Fraktionsverwaltung von St. Georgen abzuschließen.

Die Vereinbarung und das Raumprogramm bilden die Voraussatzung für die weitere Projektentwicklung. Die Bauarbeiten werden von der Stadtgemeinde Bruneck in Auftrag gegeben, wobei die Kosten je zur Hälfte zwischen Fraktionsverwaltung St. Georgen und Stadtgemeinde aufgeteilt werden. Es ist dann Aufgabe der neuen Gemeindeverwaltung, die weiteren Schritte zu setzen.

Von: mk

Bezirk: Pustertal