Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Im Vorjahr wurde erstmals eine Unterstützungsleistung für Südtirolerinnen und Südtiroler über 65 Jahren ausbezahlt, die ein geringes Einkommen mittels einer ISEE unter 20.000 Euro nachweisen konnten. Nach der Erstanwendung wurden erste Anpassungen bereits bei einem Treffen im Dezember 2025 besprochen, seitdem wurde von den zuständigen Abteilungen in technischen Arbeitstischen an möglichen Maßnahmen gearbeitet und mit den zuständigen Stellen des Nationalen Instituts für Soziale Fürsorge (NISF/INPS) besprochen. Beim Treffen am 5. August haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Soziallandesrätin Rosmarie Pamer über den aktuellen Stand der Dinge informiert.
“Die Unterstützungsleistung für über 65-Jährige ist eine wichtige soziale und gerechte Maßnahme, die wir gemeinsam weiterentwickeln wollen – und müssen. Die Erstanwendung hat gezeigt, dass eine Anpassung der Kriterien nötig ist, gleichzeitig müssen wir alle gemeinsam noch mehr darüber informieren, dass es diese Leistung gibt”, betont Landeshauptmann Kompatscher. In dieselbe Kerbe schlägt auch Soziallandesrätin Pamer: “Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren sollten jetzt die ISEE zu machen, um in diesem Jahr die Unterstützungsleistung zu erhalten.”
Für das laufende Jahr gelten dieselben Kriterien wie für das Jahr 2025: Das heißt anspruchsberechtigt sind alle, der innerhalb Dezember 2025 65 Jahre oder älter und in Südtirol ansässig waren sowie eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, Sozialrente, Rente für Zivilinvaliden, Blinde, Gehörlose oder Hausfrauen von unter 1000 Euro bezogen haben sowie eine aktuell gültige ISEE von maximal 20.000 Euro vorweisen können. Wichtig ist, dass die ISEE innerhalb Ende September von einem Steuerbeistandszentrum (CAF) berechnet wird. Die Auszahlung der Leistung erfolgt dann automatisch über das NISF/INPS.
Michela Morandini, Direktorin des Ressorts Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, führte beim Treffen aus, dass die Änderungen, die für 2027 angepeilt werden, unter anderem die Abschaffung der monatlichen Einkommensgrenze von 1000 Euro betreffen. Ebenso ist geplant, dass die Unterstützungsleistung im Falle von mehr als einer Person über 65 Jahren innerhalb derselben Familiengemeinschaft als erhöhter Beitag ausbezahlt wird, und zwar mit dem Faktor 1,3. Neu festgelegt werden sollen auch Monatsbeträge, die von 150 bis 350 Euro gestaffelt ausbezahlt werden, bisher wurde der Betrag aus der Differenz des monatlichen Renteneinkommens und dem Maximalbetrag von 1000 Euro berechnet.
“Erstmals vorgesehen sind zudem Erhöhungen für jene Personen, die mindestens 20 Beitragsjahre bei italienischen Pflichtversicherungen nachweisen können”, erklärte Morandini. Die Sozialpartner brachten sich im Anschluss in die Diskussion ein, bei der Abteilungsdirektorin Michela Trentini und ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto auch über die Gespräche der Arbeitstische berichteten. Es wurde angeregt darüber diskutiert, welche Schritte nötig seien, um die Unterstützungsleistung für über 65-Jährige mit einem geringen Einkommen zielgruppenorientiert und treffsicher weiterzuentwickeln. Ressortdirektorin Morandini nannte als nächste Schritte die Anpassung der gesetzlichen Rahmen sowie der Abschluss der Gespräche mit INPS.




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