Ott im Wiener Landesgericht

Spionage-Prozess gegen Egisto Ott hat begonnen

Donnerstag, 22. Januar 2026 | 13:30 Uhr

Von: apa

Am Donnerstag hat am Wiener Landesgericht mit der Verhandlung gegen Egisto Ott der größte heimische Spionage-Prozess der vergangenen Jahrzehnte begonnen. Der Staatsanwalt sparte in seinem Anklagevortrag nicht mit harten Worten. Ott habe “vereinfacht gesagt Landesverrat” begangen. Zum einen waren dafür laut Staatsanwalt finanzielle Motive, zum anderen beruflicher Frust ausschlaggebend. Ott bekannte sich zu sämtlichen Vorwürfen “nicht schuldig”.

Ott beklagt “beispiellose Hatz”

“Ich weise die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Anschuldigungen zurück”, sagte Ott zu Beginn seiner Beschuldigteneinvernahme. Es handle sich um “abstruse Vorwürfe”. Gegen ihn und seine Familie werde eine “beispiellose Hatz” geführt, “die mehr als acht Jahre andauert und scheinbar kein Ende nimmt”. Er sei seit 44 Jahren Polizist und habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch sei er von den Medien “zum Staatsfeind Nummer eins” gemacht worden.

“Ich bin fast 64 Jahre alt und will nichts mehr, außer in Pension zu gehen”, sagte Ott. Mit den gegen ihn gerichteten Anschuldigungen wolle man “ablenken von alle Missständen im BVT und im BMI”. Die Vorwürfe seien konstruiert: “Glauben Sie wirklich, dass ich das mach’, dass ich so dumm bin?”, warf der Angeklagte in den Raum.

Ott laut Staatsanwalt “beruflich frustiert”

Die Staatsanwaltschaft Wien kreidet dem früheren Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung neben Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vor allem nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten Russlands an. Ott habe “Aufträge für den russischen Geheimdienst ausgezeichnet erfüllt”, führte der Staatsanwalt aus. “Menschen wie Egisto Ott” seien dafür “sehr anfällig. Sie sind beruflich frustriert und benötigen dringend Geld”. Ott sei nämlich “spätestens ab 2013 pleite” gewesen: “Der russische Geheimdienst zahlt sehr gut.”

Ungeachtet seiner finanziellen Schwierigkeiten habe Egisto Ott seinen Lebensstand aufrecht erhalten wollen, verriet der Staatsanwalt den Geschworenen. Der Ex-BVT-Chefinspektor gehe gern essen, trage teure Anzüge, sein Grundstück in Kärnten bezeichnete der Anklagevertreter als “Anwesen, das einem toskanischen Schloss gleicht.”

Das wies Ott massiv zurück. Er sei nie Pleite gewesen. Er sei auch nicht von Hass gegen ehemalige Kollegen erfüllt: “Hass zerfrisst die Seele.” Er achte auf sein seelisches Wohlbefinden.

Ott für Ankläger “kein Russlandromantiker”

Ott sei “kein Russlandromantiker”, betonte der Staatsanwalt. Neben finanziellen Gründen hätte Ott mit seiner Tätigkeit für den russischen Geheimdienst aus Frustration gehandelt. Nachdem er als Verbindungsbeamter in der Türkei abberufen wurde, sei Ott im BVT nur stellvertretender Hauptreferatsleiter geworden, was ihm “feste Arbeitszeiten bei einem geringeren Gehalt” beschert habe. Ott sei stattdessen “eine hohe Position im BVT” vorgeschwebt, er habe sich diesbezüglich auch ein Treffen mit dem Innenminister “in der Herrengasse oder beim Heurigen” erwartet. Dazu sei es aber nicht gekommen, wofür Ott parteipolitische Gründe geltend gemacht hätte, wie der Staatsanwalt ausführte.

Ott soll im Auftrag des per internationalen Haftbefehls gesuchten ehemaligen Wirecard-Spitzenmanagers Jan Marsalek ohne dienstlichen Auftrag Personendaten im Interesse des russischen Geheimdiensts abgefragt und an diesen weitergegeben haben. Für diese Abfragen, die sich unter anderem gegen einen abtrünnigen, in Moskau in Ungnade gefallenen russischen Geheimdienst-Offizier richteten, habe Ott “Sachverhalte erfunden”, führte der Staatsanwalt aus. Er habe den nach Montenegro Geflüchteten fälschlicherweise in die Nähe von autonom-anarchistischen Gruppierungen gerückt.

Ähnliches sei anderen Russinnen und Russen widerfahren, die dem russischen Staat den Rücken gekehrt hatten und deren jeweiligen Aufenthaltsort der russische Geheimdienst lokalisieren wollte. Dabei sei Ott stets unter der Vortäuschung von dienstlichen Aufträgen behilflich gewesen, betonte der Staatsanwalt: “Es ist alles erstunken und erlogen.”

Staatsanwalt bescheinigte Ott “Gefährdung der nationalen Sicherheit”

Ott habe sich bei der Ermittlung von Personendaten auch befreundeter Polizisten in Italien und Großbritannien bedient. Dabei habe er nicht nur Amtsmissbrauch, sondern “Landesverrat” begangen und “die nationale Sicherheit gefährdet”, stellte der Staatsanwalt fest. Auch die “körperliche Sicherheit” der von Ott ausgespähten Personen sei gefährdet gewesen.

Otts berufliche Tätigkeit beim BVT habe sich im Tatzeitraum lediglich auf “das Führen von verdeckten Ermittlungen im Assistenzdienst” beschränkt. Für Datenabfragen sei er “absolut nicht zuständig” gewesen. Den somit per se rechtswidrigen Auftrag für die Datenabfragen habe er vom mittlerweile untergetauchten ehemaligen Abteilungsleiter im BVT, Martin Weiss, erhalten, der wiederum im Auftrag Marsaleks gehandelt haben soll, schilderte der Staatsanwalt die “Auftragskette”. Weiss war damals bereits seit einem Jahr in Dauerkrankenstand, “es kann sich also nicht um einen dienstlichen Auftrag gehandelt haben.” Manche der Aufträge habe Ott dann wiederum an den Zweitangeklagten weitergegeben.

Die zweite Staatsanwältin ergänzte dann weitere Unterstützungshandlungen Otts, die erst nach Unterfertigung der Anklage 2025 bekannt wurden. So soll Ott sich 2021 Daten über eine Russin sowie über einen ehemaligen Kollegen notiert haben. Nur wenige Stunden später leitete Jan Marsalek diese Informationen an den FSB weiter. “Er (Ott, Anm.) verletzt damit nationale Sicherheit. Insbesondere durch die Weitergabe der privaten Wohnadresse eines hochrangigen BMI-Beamten”. Außerdem gefährde Ott dadurch deren körperliches Wohl. Beide Opfer sollen als weitere Zeugen geladen werden.

50.000 Euro in McDonalds-Sackerl

Zentrale Punkte der Anklage sind die Handys eines ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium und ein SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates, die von Ott über Marsalek ihren Weg zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gefunden haben sollen. Dafür soll Ott 50.000 Euro bzw. 20.000 Euro erhalten haben, wobei das Geld ihm laut Anklage jeweils in der Wiener Wohnung seiner Tochter übergeben wurde – beim ersten Mal “in einem McDonalds-Sackerl”, wie der Staatsanwalt berichtete.

Die Diensthandys seien “an von Jan Marsalek beauftragte unbekannte Mittäter zum Weitertransport nach Moskau über die Türkei zur weiteren Auswertung durch den russischen Geheimdienst” gegangen. In weiterer Folge hätte Marsalek – so jedenfalls die Anklage – “als russischer Agent vollen Zugriff auf die gesamten Daten des Dienstmobiltelefons” des ehemaligen Innenministerium-Kabinettschefs gehabt. Dadurch habe Ott maßgeblich der Republik geschadet, so der Staatsanwalt: “Wenn der russische Nachrichtendienst Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich von hochrangigen Beamten hat, dann werden die dadurch steuerbar und erpressbar.”

Folgt man der Anklage, soll Ott sogar so weit gegangen sein, nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord – ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen – für den russischen Nachrichtendienst eine “Fehleranalyse” erstellt zu haben. In diese hätte er “nicht öffentliche Informationen und nachrichtendienstliche Kenntnisse” eingearbeitet. Als Auftraggeber vermutet der Staatsanwalt den russischen Nachrichtendienst. Ott habe “Schwachstellen” bei der Tatbegehung im Berliner Tiergarten aufgezeigt und “als Beamter des BVT eine Handlungsanleitung für zukünftige reibungsfreie und erfolgreiche Auftragsmorde durch den russischen Nachrichtendienst auf dem Boden der Europäischen Union” verfasst, wie in der Anklageschrift wörtlich zu lesen ist.

Verteidigerin: “Denken Sie nicht, dass er seine Spuren verwischen hätte können?”

Ganz anders schilderte die Sicht der Dinge naturgemäß Otts Pflichtverteidigerin Anna Mair. Ott hätte beim BVT einen, manchmal auch mehrere verdeckte Ermittler betreut. Diese traf er in regelmäßigen Abständen in einem konspirativen Büro im 6. Bezirk zur Informationsübergabe. “Es konnte bei den Abfragen kein dienstlicher Bezug hergestellt werden, aber das ist ja nicht strafbar”, argumentierte Mair, dass man zum Schutz der Quellen sehr vorsichtig vorgegangen sei.

“Die Abfragen hat es gegeben, aber nicht für Russland”, bekräftigte Mair und vermisste im Strafantrag auch jegliche Hinweise, dass Ott Informationen weitergegeben hätte. Bei allen Abfragen hätte Ott im Auftrag des damaligen stellvertretenden BVT-Direktors Wolfgang Zöhrer gehandelt, sagte Mair. Was einen beim Putin-Regime in Ungnade gefallenen FSB-Mitarbeiter betrifft, erklärte sich Mair die Abfrage so: Ein befreundeter, “westlicher” Partnerdienst sei 2017 mit der Bitte an Zöhrer herangetreten, da man Interesse an den Informationen des russischen Ex-Agenten hatte und gleichzeitig bei der Überprüfung seine Spuren verwischen wollte, weshalb der österreichische Dienst angefragt worden sei.

“Und wenn das alles ganz legal ist, wieso wissen die Zeugen dann von nichts?” stellte Mair in den Raum, und hatte auch gleich die Antwort parat: Einerseits seien nicht viele eingeweiht gewesen, “andererseits unterliegen sie der Verschwiegenheitspflicht”. Egisto Ott sei ein “sehr intelligenter”, erfahrener Mensch. “Denken Sie nicht, dass er, wenn er für Russland spioniert hätte, seine Spuren verwischen hätte können?”

Kritik äußerte sie aber auch an den Strafverfolgungsbehörden. So seien von der Staatsanwaltschaft etwa wichtige Zeugen nicht einvernommen worden. Es gäbe wenige Verfahren, bei denen in den Wochen und Monaten zuvor so ausführlich berichtet worden sei. Für “sehr bedenklich” hielt sie auch Aussagen der neuen Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die zuletzt in einem APA-Interview gemeint hatte, sie erwarte sich “entsprechende Konsequenzen” für Ott, dabei aber auch betonte, der Justiz nicht vorgreifen zu wollen.

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