Von: apa
Nachdem der frühere Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, am Mittwochabend am Wiener Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden ist, stellt sich die Frage, wie es mit dem bald 64-Jährigen weitergeht. Ein U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft Wien käme nicht überraschend.
Die Anklagebehörde hatte gegen Ott seit 2017 unter anderem wegen geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs ermittelt. Zwei Mal wurde er während der laufenden Ermittlungen wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen, nämlich vom 24. Jänner 2021 bis zum 18. Februar 2021 und vom 1. April 2024 bis zum 26. Juni 2024. Namhafte, von der APA angefragte Experten würde es nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft auf die Idee käme, nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung des ehemaligen Staatsschützers einen dritten U-Haft-Antrag beim Wiener Landesgericht einzubringen. Sollte einem solchen stattgegeben werden, wäre gewährleistet, dass sich Ott nicht dem Rechtsmittelverfahren entzieht.
Otts Verteidigerin Anna Mair hatte noch im Gerichtssaal gegen dessen Verurteilung Rechtsmittel eingelegt. Sie wird diese beim Obersten Gerichtshof (OGH) sowohl mit einer Nichtigkeitsbeschwerde als auch einer Strafberufung bekämpfen. Bis der OGH sich damit befasst, werden etliche Monate vergehen, zumal das Ersturteil zunächst verschriftlicht werden muss und Rechtsmittelfristen zu beachten sind.
Mögliche Fluchtgefahr
In diesem wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass im Falle der Rechtskraft Egisto Ott jedenfalls 20 Monate zwingend in einer Justizanstalt verbüßen müsste und nicht auf eine Fußfessel hoffen dürfte. Angesichts dieses Umstands und weil er bisher nur rund vier Monate in U-Haft verbracht hat, die auf die endgültige Strafe anzurechnen wären, nähme es nicht Wunder, wenn die Staatsanwaltschaft eine mögliche Fluchtgefahr als Haftgrund ventilieren würde.
Immerhin hatte sich schon Otts Vorgesetzter im BVT, Abteilungsleiter Martin Weiss, den gegen ihn laufenden Spionage-Ermittlungen und einer rechtskräftigen Amtsmissbrauch-Anklage in der Operation “White Milk” entzogen, indem er sich vor dem “White Milk”-Prozess nach Dubai absetzte. Weiss soll Aufträge direkt vom ehemaligen Wirecard-Manager und nunmehrigen mutmaßlichen russischen Agenten Jan Marsalek entgegengenommen und an Egisto Ott weitergeleitet haben. Dem nicht rechtskräftigen Urteil vom Mittwochabend zufolge tätigte Ott in weiterer Folge als Staatsschützer Abfragen aus Polizeidatenbanken und stellte sonstige Recherchen im Interesse des russischen Geheimdienstes an. Laut Urteil wurde er von Weiss dafür mit 6.000 Euro entlohnt, weshalb Egisto Ott von den Geschworenen auch der Bestechlichkeit für schuldig befunden wurde.
Egisto Ott ist im Ausland gut vernetzt, wie ein Blick auf seine Karriere nahelegt. Von 2001 bis 2009 war er für das Innenministerium als österreichischer Verbindungsbeamter in Rom tätig. Von 2010 bis Ende 2012 übte er dieselbe Funktion in Ankara aus.
Vorerst keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Zu einem möglichen U-Haft-Antrag gab es seitens der Staatsanwaltschaft Wien vorerst keine Stellungnahme. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Donnerstagvormittag auf APA-Anfrage erklärte, wird nach dem vorliegenden Urteil die Sachlage mit den zuständigen Referenten “eingehend und in Ruhe” besprochen. Neben der Haftfrage wird dabei auch erörtert, ob die Anklagebehörde das Ersturteil akzeptiert oder eine Strafberufung anmeldet. Eine Nichtigkeitsbeschwerde erscheint insofern wenig wahrscheinlich, als Ott in sämtlichen zentralen Anklagepunkten einstimmig für schuldig befunden wurde.




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