Von: stnews
Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher ist bei einem Mediengespräch am 20. Mai, gemeinsam mit Generalsekretär Eros Magnago, auf zentrale Fragen, die sich nach der am 13. Mai endgültig verabschiedeten Reform des Autonomiestatuts ergeben, eingegangen: Wie geht es nun weiter, in welchen Bereichen kommen neue Zuständigkeiten auf das Land zu, was bringt die Reform? Im Prozess eine wichtige Begleiterin war auch die emeritierte Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs Daria Depretis.
Errungenschaften reichen über Wiederherstellung von Kompetenzen hinaus
Kompatscher erinnerte daran, dass Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bereits bei ihrem Amtsantritt in der programmatischen Regierungserklärung und auch bei Treffen mit dem Landeshauptmann und mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Karl Nehammer aktiv für die Wiederherstellung der durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nach der Verfassungsreform 2001 verloren gegangenen Kompetenzen eingestanden ist. “Wir haben diesbezüglich weitere Vorschläge gemacht, und viele wurden gehört. Neben der Wiederherstellung unserer Zuständigkeiten haben wir damit erreicht, dass die Schranken der autonomen Gesetzgebung, etwa der Bezug auf ‘grundlegende Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen’, beseitigt wurden. Dies eröffnet uns neue Handlungsspielräume in allen Bereichen”, erklärte der Landeshauptmann. Ebenso wichtig sei, dass die Zuständigkeiten Südtirols nun als ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen gelten: “Zudem haben wir nun die ausschließliche Zuständigkeit für die Bereiche Umwelt und Ökosystem. Dies ermöglicht uns, auch in Sachen Wildtiere aktiv zu werden. Die Wirkung der Durchführungsbestimmungen, die den Umfang unserer Zuständigkeit festlegen, wurden gestärkt und es wurde eine Autonomieniveausicherungsklausel eingefügt.”
Wie geht es weiter?
Die Verabschiedung der Reform sei nicht das Ende, sondern vielmehr der Beginn oder die Fortführung der Arbeiten: “Zunächst müssen die Durchführungsverordnungen, die seit geraumer Zeit in Rom liegen, nachdem sie von der Paritätischen Kommission genehmigt wurden, freigegeben und auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt werden. Auch in Anbetracht des neuen Handlungsspielraums und der neuen Kompetenzen, die durch die Reform des Statuts gewährt werden, müssen neue Durchführungsbestimmungen geschrieben werden, beispielsweise im Bereich der Umwelt. Darüber hinaus ergeben sich nun Spielräume für neue Landesgesetze, insbesondere mit dem Ziel, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen”, führte der Landeshauptmann aus. Zu diesem Zweck wurde bereits eine Kommission eingesetzt, der neben Generalsekretär Magnago und Daria Depretis auch Europa- und Völkerrechtler Walter Obwexer, der Rechtsanwalt und langjährige Parlamentarier Karl Zeller, die Anwältin des Landes Alexandra Roilo und Marion Markart, Direktorin der Abteilung Örtliche Körperschaften, angehören werden.
Die Bereiche, in denen das Land aktiv werden kann
Landeshauptmann Kompatscher verwies auf konkrete Bereiche, in denen man nun aktiv werden könne: “Im Handel, insbesondere in Bezug auf die Öffnungszeiten, verschafft uns die Reform einen neuen Handlungsspielraum. Sobald die Durchführungsbestimmungen verabschiedet sind, gilt es, hierzu eine gemeinsame Linie zu finden”, hielt Kompatscher fest. Angesprochen wurde auch der Umweltbereich: “Ein Klimagesetz hätte schon früher geschrieben werden können, jetzt haben wir jedoch einen größeren Spielraum und erweiterte Möglichkeiten.” Dies gelte zum Beispiel für Hubschrauberüberflüge: “Bisher mussten wir uns auf den Landschaftsschutz beschränken, jetzt können wir bei Einschränkungen auch die Lärmbelästigung, die für die Tierwelt besonders belastend ist, miteinbeziehen.”



Aktuell sind 3 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen