"So funktioniert das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache sicher nicht"

STF bemängelt zweisprachige Etikettierung

Sonntag, 25. Dezember 2016 | 09:10 Uhr

Bozen – Die Süd-Tiroler Freiheit ist mal wieder empört. Es sei “ein typisches Beispiel dafür, wie in der Praxis das Recht der Südtiroler auf den Gebrauch der deutschen Sprache gehandhabt wird”, lästert Roland Lang in einer Presseaussendung. Wenn ihr die Köder für eure Obstanlagen braucht, müsst ihr eben auf euer Recht verzichten, hätte Landesrat Arnold Schuler sinngemäß auf eine Anfrage geantwortet.

Aber von vorne: Ausgelöst hatte die Anfrage ein Rundschreiben des Beratungsringes vom 14. November, nachdem zuvor zahlreiche Bauern über eine hohe Mausepopulation in den Apfelanlagen geklagt hatten. Da alle bisher gebräuchlichen Köder ihre Zulassung verloren hatten, musste in Rom um eine Sondergenehmigung angesucht werden. Diese wurde dann auch mit zahlreichen Auflagen und der Beschränkung auf einen klaren Zeitraum (7. November 2016 bis 8. März 2017) von Rom erteilt.

Neben dem arbeitsaufwendigen Auslegen der behandelten Getreidekörner hätten viele Bauern die Verpflichtung gehabt, nach getaner Arbeit ihren Besitz mit Schildern abgrenzen zu müssen, auf denen der einsprachige italienische Text „Attenzione derattizzazione in corso“ angebracht sei. Da in Südtirol laut Gesetz die deutsche Sprache der italienischen gleichgesetzt ist, überlegten einige Südtiroler Bauern, diese Hinweise in ihrer deutschen Muttersprache anzubringen.

Nach einer Rücksprache mit dem STF-Landtagsabeordneten Bernhard Zimmerhofer reichte dieser am 22. November eine Landtagsanfrage zur Klärung ein. Die Antwort des zuständigen Landerates für Landwirtschaft, Arnold Schuler, am 19. Dezember würde laut Lang das Versagen der SVP- Politik für das Recht der Südtiroler auf den Gebrauch der Muttersprache aufzeigen. “Etikette und Warnhinweise müssen in Italien laut Gesetz in italienischer Sprache abgefasst sein”, lautete Schulers Antwort. Damit sei für ihn die Frage erledigt, warum in Südtirol nicht, wie gesetzlich verankert, auch die deutsche Sprache aufscheint.

Welche Schritte zu einer zweisprachigen Etikettierung die Landesregierung zu machen gedenke, hätte Zimmerhofer gefragt. Die Antwort darauf ist für Lang ernüchternd: Schuler bestätigte, dass am 1. Juli 2015 eingehend darüber diskutiert wurde. Aber es gebe so viele Wirkstoffe und unterschiedliche Zusammensetzungen und verschiedene Firmen, die damit ein entsprechend eigenes Etikett erforderlich machen würden.

“Dies ist auch uns Bauern bewusst”, erklären dazu Christoph Mitterhofer, Meinrad Berger und Lang. “Aber gerade weil nur mit verständlichen, klaren Hinweisen auf den Pflanzenschutzmitteln ein gezielter, gesundheitlich ungefährlicher Einsatz möglich ist, sollten die Dosis, Karenzzeit usw. mehrsprachig sein”, so die Bauern. Landesrat Schuler hätte entgegnet: Da die Etiketten von einem gerichtlich ermächtigten Dolmetscher übersetzt werden müssten, würden die Mehrkosten dann den Landwirten angelastet. “In anderen Worten: Südtiroler, wenn ihr nicht auf euer hart erkämpftes Recht verzichtet, müsst ihr blechen”, kritisiert Lang.

Zur abschließenden Frage, ob die Warnschilder auch in deutscher Sprache angebracht werden könnten, sah Schuler keine Probleme: Die Warnschilder könnten durchaus auch zweisprachig verfasst sein, Italienisch müssten sie aber auf jeden Fall sein. “So wird also unsere hochgelobte Autonomie und unser Recht auf den Gebrauch unserer Muttersprache in der Praxis angewandt”, stellen die drei Südtiroler Landwirte bitter fest. “Wir möchten dazu nur anmerken, dass beinahe 90 Prozent der Bauern in Südtirol deutscher Muttersprache sind. Aber auch das ist scheinbar egal. Und eine Änderung der Zustände ist leider nicht in Sicht, im Gegenteil, man gewöhnt sich und verzichtet aus seine Rechte”, so abschließend Mitterhofer, Berger und Lang.

Von: mho