Beschlussantrag der STF

STF: “Deutsche Straßennamen anerkennen, Hofnamen nicht streichen”

Dienstag, 29. Juni 2021 | 12:51 Uhr

Bozen – Die Süd-Tiroler Freiheit hat einen Beschlussantrag zu Hof- und Straßennamen im Landtag eingereicht. “Deutsche Straßennamen gibt es nicht! Klingt unglaublich, ist aber so. Viele Bürger staunten nicht schlecht, als sie in diesen Tagen feststellen mussten, dass auf ihren neuen elektronischen Identitätskarten nur mehr die italienischen Straßenbezeichnungen abgedruckt wurden. Auf Nachfrage bestätigten die Gemeinden, dass in den staatlichen Adressverzeichnissen keine deutschen Straßenbezeichnungen existieren und daher seit Juni nur mehr italienische Straßenbezeichnungen verwendet werden können. Das ist inakzeptabel, zumal es in Südtirol eine gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit gibt.” Mit einem Beschlussantrag im Landtag will die Süd-Tiroler Freiheit diese Woche erreichen, dass die deutschen Straßennamen umgehend anerkannt werden und auch die Hofnamen nicht aus den Adressregistern gestrichen werden.

“Historische Hofnamen retten”

“Mit der Anpassung an die gesamtstaatlichen Bestimmungen des Meldeamtswesens streichen immer mehr Südtiroler Gemeinden die historischen Hofnamen aus den Meldeamtsregistern. Ein großer kultureller Verlust für unser Land. Als aktuelles Beispiel sei die Gemeinde Aldein genannt, die unlängst alle Hofnamen aus dem Meldeamtsverzeichnis gestrichen hat. Die historischen Hofnamen sind ein wichtiger Bestandteil Südtirols. Sie bewahren Tradition, drücken Geschichte aus und dienen auch zur Orientierung. Dieses kulturelle Erbe darf nicht einfach ausgelöscht werden. Auch der Südtiroler Landtag hatte sich bereits 2014 mit großer Mehrheit für die Eintragung der Haus- und Hofnamen in die amtlichen Verzeichnisse und Adressregister der Gemeinden ausgesprochen”, so die Bewegung.

Deutsche Straßennamen verwenden

Seit der Einführung der neuen elektronischen Identitätskarten, gibt es immer wieder Probleme mit den deutschsprachigen Bezeichnungen.” Da die Angaben zuerst in italienischer Sprache gemacht werden, ist für die deutschen Bezeichnungen oftmals nicht mehr ausreichend Platz zur Verfügung, sodass diese einfach mitten im Wort abgebrochen werden. Seit Juni werden sogar nur mehr ausschließlich italienischsprachige Straßenbezeichnungen verwendet, da es in den staatlichen Adresslisten keine deutschen Bezeichnungen gibt. Dieses Vorgehen steht im eklatanten Widerspruch zur verpflichtenden Zweisprachigkeit in Südtirol und ist für die Bürger auch ein Problem bei Reisen, da die Adresse – die z.B. bei der aktuellen Registrierungspflicht angegeben werden muss – auf dem Ausweis in deutscher Sprache gar nicht aufscheint. Dies ist besonders problematisch, wenn sich die Adressnamen in deutscher und italienischer Sprache stark unterscheiden, wie z.B. in der Gemeinde Kaltern, wo der Marktplatz mit „piazza principale“ übersetzt wird. Der Bürger wird somit genötigt, die italienische Adressbezeichnung zu verwenden.” Der Süd-Tiroler Landtag hatte auch hierzu bereits 2018 mit großer Mehrheit beschlossen, dass auf den neuen Identitätskarten „die Angaben in den auszufüllenden freien Feldern – gemäß der Volksgruppenstärke in Südtirol – in der Reihung Deutsch, Italienisch und Ladinisch erfolgen“.

“Die deutsche Sprache ist kein fakultativer Zusatz, den man nur verwendet, wenn irgendwo noch ein wenig Platz zur Verfügung steht, sondern ist in Südtirol als Amtssprache völlig gleichberechtigt. Mehr noch, es besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit”, so die Bewegung.

Von: luk

Bezirk: Bozen