Rückkehr zum Proporz-Modell

STF fordert: “WOBI-Wohnungen zuerst an Einheimische”

Donnerstag, 23. Mai 2024 | 15:35 Uhr

Von: Ivd

Bozen – 40 Prozent der WOBI-Wohnungen werden an Nicht-Süd-Tiroler vermietet. Die Süd-Tiroler Freiheit fordert: “Dieser Missstand muss dringend behoben werden”. Die Zuweisung von WOBI-Wohnungen solle zukünftig vorrangig an Einheimische erfolgen. Der entsprechende Beschlussantrag wurde bei der heutigen Pressekonferenz vorgestellt.

Bekanntlich werden die WOBI-Wohnungen durch die Steuergelder der Südtiroler Bevölkerung finanziert. Die Süd-Tiroler Freiheit erhebt daher die Forderung, dass diese Wohnungen auch vorrangig an anspruchsberechtigte Südtiroler vergeben werden sollen.

Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die stetig steigenden Mietpreise belasten laut STF immer mehr südtiroler Familien. Vor allem Einheimische können sich nach Angaben der Partei eine Wohnung auf dem freien Markt nicht mehr leisten. Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit von Wohnungen, die aufgrund ihrer Größe und der Aufteilung der Zimmer den Bedürfnissen von Familien entsprechen, stark abgenommen hat, meint die Süd-Tiroler Freiheit.

Die Partei fordert die Landesregierung mittels Beschlussantrag daher dazu auf, die Vergabe-Kriterien für WOBI-Wohnungen zu überarbeiten. Die Vergabe von WOBI-Wohnungen soll ihrer Ansicht nach künftig wieder strikt nach dem landesweiten Proporz erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Wohnungen auch der Bevölkerung Südtirols entsprechend ihrer Zusammensetzung zur Verfügung gestellt werden. Auch der langjährige SVP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitnehmer, Helmuth Renzler, forderte vor Jahren die Wiedereinführung der Proporzregelung bei der Zuweisung von WOBI-Wohnungen: „Bis zum Jahr 1986 wurde das so gehandhabt. Seitdem ist der ‚Bedarf‘ das ausschlaggebende Kriterium und das benachteiligt die deutschsprachige Bevölkerung des Landes.“

Die STF weiterhin: „Weiters soll eine ehrenamtliche Betätigung als neues Kriterium anerkannt werden, während die Offenlegung des Vermögens der Angehörigen dringend abgeschafft werden muss, da diese oft zur Benachteiligung von Einheimischen führt. Ein Besitz der Familienangehörigen sagt nämlich noch lange nichts über die finanzielle Situation einer Person aus“.

„Der Proporz hat sich in Vergangenheit als ausgleichende und friedensstiftende Maßnahme bewährt. Durch den Proporz kann gewährleistet werden, dass die steuerfinanzierten Wohnungen auch tatsächlich den Menschen zugutekommen, die in unserem Land verwurzelt sind und deren Steuergelder diese Wohnprojekte erst ermöglichen. Insbesondere die Menschen, die sich für die Allgemeinheit ehrenamtlich engagieren, müssen bei der Punktevergabe berücksichtigt werden“, betont der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner.

Einem potenziellen Bau von neuen WOBI-Wohnungen auf Basis der alten Vergabebestimmungen blickt die Süd-Tiroler Freiheit skeptisch entgegen. Sollte der Bau von neuen WOBI-Wohnungen genehmigt werden, schlägt Rabensteiner vor, dass einige Wohnungen für Jugendliche bereitgestellt werden sollen, um ihnen den Start in ein eigenständiges Leben, trotz geringem Einkommen, zu erleichtern. Auch Alleinstehenden soll es laut der Partei ermöglicht werden, eine WOBI-Wohnung zu beziehen, da sich diese oft mit nur einem Einkommen keine Mietwohnung leisten können.

„Durch die Überarbeitung der Vergabe-Kriterien soll sichergestellt werden, dass die WOBI-Wohnungen gerecht und zum Wohl der einheimischen Bevölkerung vergeben werden. Es ist an der Zeit, dass die Süd-Tiroler, die das Land wirtschaftlich und kulturell tragen, angemessen unterstützt werden und keine Ungerechtigkeiten mehr bei der Vergabe dieser wichtigen Ressourcen erfahren“, findet die Süd-Tiroler Freiheit.

Bezirk: Bozen

Kommentare

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2 Kommentare auf "STF fordert: “WOBI-Wohnungen zuerst an Einheimische”"


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algunder
algunder
Universalgelehrter
23 Tage 15 h

högste zeit !!!!
es isch an der zeit auf insere leit ze schaugn !!

Opa1950
Opa1950
Superredner
22 Tage 8 Min

Dies wäre auch der Wunsch vieler Südtiroler Familien.

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