Nichtversetzungen nur an Berufsschulen

Strafe für Berufsschüler?

Mittwoch, 05. August 2020 | 17:13 Uhr

Bozen – An Südtirols Landesberufsschulen sind im Schuljahr 2019/20 trotz der Corona-Pandemie nicht alle Schüler in die nächste Klasse versetzt worden. Darauf weisen Eltern von betroffenen Schülern in einer öffentlichen Beschwerde hin. Während alle anderen Schüler an den staatlichen Schulen die Chance bekamen, das Jahr nicht wiederholen zu müssen, und die negativen Leistungen im kommenden Schuljahr aufholen dürfen, war dies in den Landesberufsschulen offenbar nicht der Fall. Landesrat Philipp Achammer hat auf die Beschwerde reagiert.

„Warum wurde ein Staatsdekret erstellt, um alle Schüler Italiens zu schützen, zu fördern und als eigentliche Opfer nicht noch mehr zu belasten – und warum gehören Südtiroler Berufsschüler nicht dazu“, fragen die betroffenen Eltern in einer Stellungnahme.

Ihrer Ansicht nach werde dieser Teil der Südtiroler Jugend schwer benachteiligt. „Wie konnten die Südtiroler Berufsschullehrer die Schüler in so einer Phase bewerten, während es alle anderen Schulen nicht konnten?“, so die Eltern. An manchen Vollzeit-Berufsschulen habe es nicht mehr als zwei Stunden Online-Unterricht in der Woche gegeben, heißt es in dem Schreiben.

„Hatten alle Lehrpersonen und Schüler das nötige Knowhow und die technischen Voraussetzungen in dieser besonderen Situation?“, wollen die Eltern zudem wissen.

Alle Jugendlichen hätten das Recht, dieselben Chancen wie jeder andere zu erhalten. „Immerhin handelt es sich um ein ganzes Schuljahr mehr im Leben eines Jugendlichen, das anders und vor allem sinnvoller genutzt werden hätte können“, erklären die Eltern.

Bestimmung auf Berufsschulen „nicht anwendbar“

Bildungslandesrat Philipp Achammer hat auf die Beschwerde reagiert. In einem Antwortschreiben erklärt er, dass für die Schulen der Berufsbildung im Schuljahr 2019/2020 nach wie vor die Bestimmungen zur Bewertung laut Beschluss der Landesregierung vom 9. Oktober 2017, Nr. 1027 („Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Schulen der Berufsbildung und Regelung der Diplomprüfungen“) zur Anwendung gekommen sind.

Die öfters zitierten staatlichen Bestimmungen laut Ministerialverordnung Nr. 11/2020 seien auf Staatsebene ebenfalls lediglich auf die Schulen staatlicher Art, also auf die Grund-, Mittel- und Oberschulen – und nicht auch auf die Berufsschulen anwendbar.

„Ich stimme Ihnen zu, dass alle Jugendlichen in diesen schwierigen Zeiten bestehen mussten und ich teile auch Ihre Meinung, wonach sich keine Schülerin, kein Schüler eine Wiederholung des Schuljahres ‚verdient‘“, erklärt Achammer. Nur die subjektive Einschätzung der eigenen Leistung und die Beurteilung der Klassenräte könnten leider oft divergieren.

„Keine Lehrkraft macht sich die Entscheidung über eine Klassenwiederholung leicht oder urteilt vorschnell. Ich kann Ihnen versichern, dass die Thematik sehr ernst genommen und keinesfalls ignoriert wird“, betont der Landesrat abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen