Von: mk
Bozen – Eine von drei Ehen geht in Südtirol in die Brüche. Mit Trennung und Scheidung einher geht oft der Streit um die Kinder. Besonders zu Weihnachten spitzen sich Unfrieden und Auseinandersetzungen zu. Keine andere Zeit im Jahr ist emotional so aufgeladen wie diese Zeit. Das Fest der Familie mündet häufig in Tränen und Streit. Besonders schwierig ist es, wenn Eltern sich erst getrennt haben. Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter rät zu einer vorübergehenden Streitbeilegung.
Weihnachtszeit ist Konfliktzeit. Etwa eine von drei Ehen scheitert derzeit in Südtirol. Im Jahr 2017 wurden in unserem Land 618 Ehen getrennt und 697 geschieden. Bei jeder dritten Trennung oder Scheidung sind minderjährige Kinder mit betroffen. „Diese Kinder befinden sich in einem seelischen Gefühlschaos und Ausnahmezustand“, erklärt Südtirols Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter. Kinder möchten das Weihnachtsfest gerne gemeinsam mit beiden Eltern feiern. Damit einher geht oft die Hoffnung, dass die Eltern sich dann wieder versöhnen und die Familie unter einem Dach vereint leben können, sagt Paula Maria Ladstätter. Weil Versöhnung aber nur selten eintritt, sei es hilfreich, wenn Elternpaare sich frühzeitig absprechen: ob gemeinsam gefeiert wird, wo die Kinder die Festtage verbringen, wer welche Geschenke macht. Leider würden Geschenke oft missbraucht, um das Kind stärker an sich zu binden.
„Kinder haben ein Recht auf schöne Erinnerungen!“, sagt Paula Maria Ladstätter. Trennungskinder bräuchten in der Weihnachtszeit besondere Zuwendung und Unterstützung. In sehr schmerzhaften Situationen könne es sinnvoller sein, wenn Eltern in den Feiertagen eine persönliche Begegnung vermeiden: „Zu schnell kochen sonst die Emotionen hoch und entladen sich in Streitereien und gegenseitigen Vorwürfen“, sagt Paula Maria Ladstätter. Sie rät in solchen Fällen, Verwandte oder Freunde zu bitten, die Kinder zum Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin zu bringen und von dort abzuholen. „Kinder haben ein Recht auf beide Eltern“, sagt sie. Das besagt auch Artikel 9 der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen von 1989. „Kindern den Umgang mit dem anderen Elternteil zu verweigern oder das Hinbringen zu verzögern, belastet die Kinder sehr“, sagt sie.
Auch in intakten Familien hängt der Haussegen zu Weihnachten oft schief. Die Hoffnungen sind groß und die Ansprüche hoch, weiß die Kinder- und Jugendanwältin. Jeder träume von Harmonie und einem friedvollen Fest. Die hohen Erwartungen führten häufig zu angespannten Stimmungen, es komme zu Streitereien, Unstimmigkeiten, Enttäuschungen und Eifersucht.
Paula Maria Ladstätter rät allen Eltern, ihren Kindern zu Weihnachten Zeit zu schenken, sich selbst mit den Vorbereitungen nicht zu überfordern und Streitigkeiten zumindest vorübergehend beiseite zu legen.