"Vage Zulassungskriterien und unzureichender Schutz der Minderheiten"

SVP stimmt gegen einführendes Referendum

Donnerstag, 21. Februar 2019 | 18:02 Uhr

Rom – Die Abgeordnetenkammer hat am heutigen Donnerstagnachmittag in erster Lesung über die Einführung eines einführenden Referendums in Italien abgestimmt. „Der Vorschlag von Minister Riccardo Fraccaro ist jedoch sehr vage, was die Zulassungskriterien betrifft und sieht keinen expliziten Schutz der sprachlichen Minderheiten vor“, begründet die SVP-Sprecherin Renate Gebhard die NEIN-Stimme ihrer Fraktion mit Manfred Schullian und Albrecht Plangger.

Der italienische Minister für die Beziehungen zum Parlament und für Direkte Demokratie hat der Abgeordnetenkammer einen Vorschlag zur Abänderung des Artikels 71 der Verfassung vorgelegt. Dieser sieht die Möglichkeit eines einführenden Referendums vor: Das Volk soll zukünftig die Gesetzesinitiative ergreifen können, wobei eine Schwelle von 500.000 Unterschriften geplant ist. Genehmigt das Parlament den Gesetzesvorschlag in der Folge nicht innerhalb von 18 Monaten ohne Abänderungen, so ist ein Referendum dazu möglich. Dabei ist ein genehmigendes Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten (etwa 12,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger) vorgesehen, jedoch kein Teilnahmequorum.

„Als SVP-Fraktion haben wir gegen diesen Vorschlag gestimmt“, berichtet Sprecherin Renate Gebhard im Namen ihrer Kollegen Manfred Schullian und Albrecht Plangger. „Der Entwurf sieht keine Vorabkontrolle über die Zulässigkeit der Gesetzentwürfe vor, sondern ist in puncto Zulassungskriterien sehr vage gehalten“, so Gebhard. „Zudem trägt der Vorschlag von Minister Fraccaro weder dem Schutz der sprachlichen Minderheiten noch den gesetzgeberischen Zuständigkeiten unserer Autonomie Rechnung“, erklärt die Fraktionssprecherin in ihrer Dtimmabgabeerklärung. „Konflikte sind vorprogrammiert.“ Nicht zuletzt lasse die Verfassungsänderung ein einführendes Referendum z. B. auch in den Bereichen Steuer- und Strafgesetzgebung zu, was ein erhebliches Konfliktpotential in sich birgt.

Die Verfassungsänderung ist in erster Lesung in der Abgeordnetenkammer mit 272 Stimmen genehmigt worden, 141 Abgeordnete haben dagegen gestimmt, 17 sich ihrer Stimme enthalten. Da es sich um ein Verfassungsgesetz handelt, ist eine doppelte Lesung in Kammer und Senat notwendig – zusätzlich ist eine Volksbefragung möglich, sollte es abschließend nicht mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden.

„Dies bedeutet, dass vor dieser geplanten Abänderung der italienischen Verfassung noch ein sehr langer Weg von mindestens zwei Jahren liegt“, zeigt sich Renate Gebhard zuversichtlich, dass die Verfassungsänderung nicht in ihrer heute vorliegenden Form verabschiedet werden wird.

Von: luk

Bezirk: Bozen