Von: apa
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag ein 18-jähriger Bekannter von Beran A. – jenem 20-Jährigen, der mutmaßlich einen Anschlag auf das am 9. August 2024 vorgesehene Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant haben dürfte – zu einer zweijährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Luca K. wurde zwei Tage vor dem Konzert festgenommen, seitdem sitzt er in U-Haft. Diese Zeit wird ihm angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verurteilt wurde Luca K. für das Vergehen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation. Er hatte Propagandamaterial der Terror-Organisation “Islamischer Staat” (IS) geteilt und dem Wien-Attentäter gehuldigt, der am 2. November 2020 vier Menschen getötet hatte. Dazu bekannte sich der Angeklagte im Wesentlichen auch schuldig. Nicht Teil der Anklage war eine Luca K. zunächst unterstellte Beteiligung an Anschlagsplänen gegen den zweiten von insgesamt drei vorgesehenen Auftritten von Taylor Swift im Happel-Stadion im vergangenen August. Sein Mandant sei auch nicht der engste Freund von Beran A. gewesen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor wegen Terror-Verdachts ermittelt: “Der war einer von mehreren in einem Freundeskreis, dem er sich angeschlossen hatte”, betonte Verteidiger Michael Dohr.
Er zeigte sich über den schnellen Prozess überrascht, ob er das Urteil annehmen werde, werde er in den nächsten Tagen entscheiden. Grundsätzlich gäbe es für seinen Mandanten aufgrund dessen Alters aber die Möglichkeit einer Halbstrafe – unter Anrechnung der U-Haft könnte er also in wenigen Monaten auf freien Fuß kommen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben.
“Sie waren kein Mitläufer”
Die gesamte Befragung hindurch hatte sich Luca K. geläutert gegeben. “Heute sehe ich das alles als Fehler. Ich bin froh, dass ich in Haft gekommen bin. Ich habe eine Tochter bekommen, ich sehe das Leben jetzt ernster”. Er sei in falsche Kreise gerutscht und “naiv” gewesen. Ganz so wollte ihm der Richter das nicht abkaufen: “Sie waren keineswegs bloß der Mitläufer, als der Sie sich darstellen wollten”.
Als Beispiel führte der Richter eine Nachricht ins Treffen, in der Luca K. Beran A. maßregelt, nicht eine ATIB-Moschee zu besuchen, da diese “westliche Werte wie Polizei und Wahlen” erlaube. Auch bei den Dateien, die er versendet hatte, sei er sich bewusst gewesen, dass er damit den IS unterstütze. Lange Thema der Verhandlung war ein Video, auf dem er gemeinsam mit einem Zweiten zu sehen ist. Darauf leiste er zwar nicht den Treueschwur auf den Kalifen des IS, wie ihm die Anklage vorgeworfen hatte, allerdings bestärke er den anderen Jugendlichen dabei. Zudem nahm er eine Pose ein, die stark jener ähnelte, mit der sich der Attentäter von Wien ablichtete, bevor er in der Wiener Innenstadt vier Menschen tötete und zahlreiche weitere verletzte.
“Will ein Leben leben wie andere Muslime auch”
Luca K. konvertierte 2022 – zuvor ohne Bekenntnis – zum Islam, und dürfte diesen sehr streng ausgelebt haben. So habe er etwa seiner damals nach islamischem Recht verheirateten Frau befohlen, zur Vollverschleierung auch Handschuhe zu tragen. Heute sei er gläubiger Muslim, sagte er auf die Frage eines Schöffen. Aber: “Ich will so leben wie auch andere Muslime in Österreich leben, die keine Terroristen sind”. Radikalisiert habe er sich zuerst im Internet, dann in der Tewhid-Moschee in Meidling.
Eine positive Entwicklung bescheinigte ihm während des Prozesses ein Vertreter des Deradikalisierungsvereins DERAD, der diesen seit Ende letzten Jahres betreut. Luca K. habe – anders als viele andere – nicht versucht, seine früheren Haltungen “kleinzureden” oder zu relativieren. Eine “Garantie”, dass dieser entradikalisiert sei, könne aber nicht – grundsätzlich nie – abgegeben werden. Zu beobachten sei, in welchen Kreisen er sich nach einer etwaigen Enthaftung aufhalte.
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