Von: apa
Am Montag hat am Landesgericht Wien unter regem Medieninteresse der Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gestürzten, syrischen Staatspräsidenten Bashar al-Assad begonnen. Ihnen werden Folter und weitere schwere Straftaten an 21 damals in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Bei den Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes sowie den früheren Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa.
Der erstangeklagte Khaleb Al H. wurde kurz vor 9.30 Uhr von mehreren Beamten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er sitzt seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Josefstadt. Der gesamte Prozess – bis Ende Juni sind derzeit 13 Verhandlungstage anberaumt – muss auf Arabisch übersetzt werden, was der Richter mit der Frage: “Nach zehn Jahren in Österreich können’s nicht genug Deutsch, dass wir über ihre Personalien reden können?”, thematisierte. Könne er schon, vor Gericht ziehe er aber den Übersetzer vor, war die Reaktion.
Staatsanwalt betonte “große Herausforderung”
Der Staatsanwalt betonte eingangs der Verhandlung die “große Herausforderung”, die sich im gegenständlichen Fall bei der Strafverfolgung ergeben habe. Das beziehe sich sowohl auf die “Ermittlungskapazitäten” als auch “die Kenntnis der Materie”. Erstmals würden vor einem österreichischen Gericht “die Verbrechen des syrischen Regimes” und “Maßnahmen, die im Strafvollzug gegen die Zivilbevölkerung gesetzt wurden” aufgearbeitet. Bisher habe es in diesem Zusammenhang “weltweit sehr wenige Verfahren, in denen Urteile ergangen sind” gegeben. Der Staatsanwalt verwies auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland und Schweden. Derzeit fände in Syrien ein Prozess gegen einen Cousin von Assad statt.
Inkriminiert sind Folterungen am Beginn des Bürgerkriegs in den Jahren 2011 bis 2013. Es gehe um “Gewalt als systematisches Mittel”. In Syrien sei die Anwendung von Folter in Gefängnissen Alltag gewesen, hielt der Staatsanwalt fest. Der Erstangeklagte habe diesbezüglich “direkt Befehle aus Damaskus erhalten”. Wer in den Verdacht geriet, Kontakt zur Opposition zu haben oder mit dieser zu sympathisieren, sei zunächst zum Geheimdienst gebracht, dann der Kriminalpolizei und schließlich einer so genannten Sicherheitskommission vorgeführt worden.
Es habe in Syrien “standardisierte Foltermethoden” gegeben, führte der Staatsanwalt aus. Gefangene seien beispielsweise nach überstandenen “Prügelorgien” mit einem grünen Schlauch abgespritzt und geschlagen worden. Nach der Überstellung ins Gefängnis habe es regelmäßig so genannte Willkommenspartys gegeben, bei denen Inhaftierte kollektiv vom Wachpersonal malträtiert wurden.
Operation “White Milk” brachte H. nach Österreich
Khaleb Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation “White Milk”) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Der zweitangeklagte Metalltechniker befindet sich dagegen auf freiem Fuß. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unbescholten, der Zweitangeklagte hat allerdings eine Verurteilung wegen Gewalt am Arbeitsplatz vorzuweisen, was ihm im Falle eines Schuldspruchs eine Zusatzstrafe einbringen würde.
Völkerrecht verpflichtet Österreich zur Strafverfolgung
Für den ganzen Prozess herrscht Film- und Fotoverbot. Im Laufe der Verhandlung werden zahlreiche, mutmaßliche Opfer aus ganz Europa und auch aus Syrien – einige gingen nach dem Fall Assads zurück in ihr Heimatland – nach Wien kommen und vor Gericht aussagen. Die Zuständigkeit des Wiener Landesgerichts für die von Nichtösterreichern mutmaßlich im Ausland begangenen Straftaten ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich dazu verpflichten, sowie den Wohnsitzen der Angeklagten, die zuletzt in Wien gemeldet waren bzw. sind. Verjährt sind die inkriminierten Taten deswegen nicht, weil die an sich zehnjährige Verjährungsfrist durch gesetzte Ermittlungsmaßnahmen und die ersten Beschuldigteneinvernahmen gehemmt wurde.
Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten werden schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anlagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.
Unter Bashar al-Assad und seinem Vater Hafez war Syrien ab dem Anfang der 70er Jahre ein Polizei- und Geheimdienstregime an der Macht gewesen, das am Ende eines mehr 13-jährigen Bürgerkriegs gestürzt wurde. Bashar al-Assad konnte sich nach Russland absetzen.




Aktuell sind 1 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen