Von: ka
Brixen – Erstmals stehen die Regeln für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter der Region Trentino-Südtirol schwarz auf weiß.
Der italienische Justizminister Carlo Nordio, der Präsident der Autonomen Region Trentino-Südtirol Maurizio Fugatti und der Vizepräsident der Region Arno Kompatscher haben heute Nachmittag in Brixen das betreffende Tätigkeitsprotokoll unterzeichnet.
Darin ist unter anderem eine Aufstockung der Stellenpläne in den mit Regionalgesetz festgelegten Grenzen vorgesehen. Darüber hinaus werden mehrere Aspekte der Verwaltung und Führung des Personals in den Gerichtsämtern der Region, wie beispielsweise die Planstellen, die Arbeitszeit, die Verfahren zur Personalversetzung, die Anwendung der Möglichkeit der Zuteilung von Personal eines Gerichtsamts zu einem anderen sowie die Zuständigkeiten in Sachen Personal einvernehmlich festgelegt.
Ferner kann zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs der Tätigkeit der Gerichtsämter in Zusammenhang mit zeitweiligen Erfordernissen von Ämtern mit Sitz im Oberlandesgerichtssprengel die Zuteilung von Personal eines anderen Gerichtsamts verfügt werden.
Zum 1. Jänner 2018 belief sich die Zahl der Bediensteten der Gerichtsämter der Region auf 357. Die Gerätschaften, Einrichtungsgegenstände und beweglichen Güter wurden Ende 2019 in das Vermögen der Region eingetragen.
In den vergangenen fünf Jahren wurde die Gesamtzahl der Planstellen des Personals der Region um 76 Einheiten erhöht, davon 7 Höhere Beamte für den Sprachbereich C1 (6 Einheiten für die Provinz Bozen und 1 Einheit für die Provinz Trient), 50 Gerichtsassistenten B3 (19 Einheiten für die Provinz Bozen und 31 Einheiten für die Provinz Trient), 19 Hilfskräfte A1 (5 Einheiten für die Provinz Bozen und 14 für die Provinz Trient).
In Bezug auf das Berufsbild der Bediensteten für Rechtspflege B1 steht demnächst die Besetzung der 25 ausgeschriebenen Stellen an (10 Einheiten für die Provinz Bozen und 15 für die Gerichtsämter der Provinz Trient.
Was das Immobiliarvermögen der Region anbelangt, wird die Einrichtung eines Justizzentrums in Bozen, wo nach Möglichkeit sämtliche derzeit in angemieteten Immobilien untergebrachten Gerichtsämter zusammengelegt werden, vorangetrieben. Diese Absicht wird auch durch die Entscheidung bestätigt, dass im Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt die erforderlichen Finanzmittel eingeplant wurden, um dieses Vorhaben umzusetzen, sobald eine geeignete Immobilie erworben und den derzeit in angemieteten Immobilien untergebrachten Gerichtsämtern zur Verfügung gestellt werden kann.
In Trient hingegen wird die Renovierung und die Einrichtung des Justizzentrums fortgesetzt. Die entsprechende Finanzierung wurde durch das Regionale Stabilitätsgesetz 2023 überarbeitet und rationalisiert.
Justizminister Nordio erklärte: „Diese Vereinbarung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur effizienteren Gestaltung des Gerichtswesens in Italien. Der Personalmangel in den italienischen Gerichten ist ein langjähriges Problem, gegen das wir mit größter Entschlossenheit vorgehen. Aus diesem Grund stand das Justizministerium von Beginn an im Austausch mit den örtlichen Körperschaften, um die Einstellung von Personal, dort wo Personalmangel herrscht, zu fördern. Geplant ist ein zügiges und wirksames Einstellungsprogramm, so dass bis Ende 2023 5.000 Verwaltungsbedienstete ihren Dienst antreten können und weitere 1.000 Bedienstete unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Darüber hinaus ist auch im Rahmen der Umsetzung des Wiederaufbauplans die Einstellung von zusätzlichem Personal vorgesehen.“
Präsident Fugatti erklärte: „Die Bedeutung dieses Tätigkeitsprotokolls liegt nicht nur darin, dass es eine klare Regelung der Beziehungen zwischen der Region und dem Ministerium in Bezug auf die Personalverwaltung darstellt, , sondern es ebnet auch den Weg für die Gespräche über die mehrjährigen Abkommen, die mit dem Justizministerium und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu definieren sind, indem die von der Region in Ausübung der delegierten Befugnisse zu gewährleistenden Funktionalitätsstandards festgelegt werden. Dadurch sollen die Ausgaben anerkannt werden, die mit einer den gesamtstaatlichen Standards entsprechenden Personalausstattung einhergehen. Die künftigen Gespräche müssen ebenso konstruktiv fortgesetzt werden, da sämtliche in der Delegierung vorgesehenen Rechtsakte innerhalb dieser Legislaturperiode abgeschlossen wurden und es somit an der Zeit ist, auch die offenen Finanzfragen einvernehmlich zu definieren.
Vizepräsident Arno Kompatscher erklärte: „Diese Formalisierung ist von größter Bedeutung, um die bisher geleistete gute Arbeit fortzuführen , und zwar stets im Bewusstsein und mit den Absichten, die uns schon in der Vergangenheit von der Notwendigkeit dieser Delegierung überzeugt haben: Ein solider und effizienter Verwaltungsapparat für die Justiz ist unerlässlich, um sie in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Es ist auch eine Tatsache, dass dies dem gesamten sozialen, wirtschaftlichen und produktiven Gefüge zugute kommt. Wir werden daher weiter an dieser Delegierung arbeiten, sie ausbauen und darauf vertrauen, dass sie immer greifbarere positive Auswirkungen für unsere Region haben wird“.