Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Heimatbund möchte die Gelegenheit wahrnehmen, am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember den Anspruch des Südtiroler Volkes auf Selbstbestimmung zu bekräftigen.
„Laut Artikel 1 der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen von 1966 haben alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung“, erklärt SHB-Obmann Roland Lang.
Der italienische Staat hat diesen Menschenrechtspakt im Jahre 1977 in seine Verfassung aufgenommen. Damit habe Italien auch erklärt, die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen zu gewährleisten, so der Heimatbund.
„Die derzeitige Autonomieregelung hat sich als untauglich erwiesen, die Entfremdung und damit den jeden Tag mehr sichtbaren Identitätsverlust der Südtiroler aufzuhalten. Gerade die derzeitigen Diskussionen über das Ehrenamt in Südtirol, bedingt durch das Unverständnis der römischen Politik über die Vereinstätigkeit in unserem Land zeigen, wie wenig Italien und Südtirol gemeinsam haben. Durch die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes kämen wir Südtiroler aller drei Sprachgruppen in den vollen Genuss der Menschenrechte und damit wäre die Voraussetzung für eine gerechte Konfliktlösung und für einen dauerhaften Frieden gegeben“, erklärt Lang.
Nicht der derzeitige Streit um Befugnisse, sondern eine freie, demokratische Volksabstimmung im Sinne der Selbstbestimmung wären ein echtes Modell der Konfliktlösung, das in aller Welt vorgezeigt werden könnte, so der SHB.
„Ein Krieg wütet in Europa, Millionen von Menschen in aller Welt sind auf der Flucht vor Diktatur, Tyrannei, Krieg und Fanatikern. Ihnen muss geholfen werden, damit sie im Geiste der Erklärung der Menschenrechte wieder ein menschenwürdiges Leben, wenn möglich in ihrer Heimat, beginnen können“, schließt Lang.