Von: mk
Bozen – Am 15. Oktober wird in Südtirol die staatliche Vorgabe übernommen, dass jeder Bedienstete, egal ob im öffentlichen oder privaten Sektor sowie alle Selbständigen, entweder getestet, genesen oder geimpft sein müssen, um weiterhin arbeiten zu dürfen. Landesrat Thomas Widmann betonte diese Woche, dass die Testung von 50.000 nicht geimpften oder nicht genesenen Personen organisatorisch nicht machbar sei. Das Team K fordert von Landesrat Widmann, dass die Testkapazitäten nach oben gefahren werden, um alle Personen, die arbeiten wollen, testen zu können.
Mehrheitlich sprechen sich die Verbände und auch die Politik für die Anwendung der 3G-Regel auf den Arbeitssektor aus. Doch wenn dies von der staatlichen Vorgabe übernommen werde, dann müssten auch die nötigen Vorbereitungen für flächendeckende Testungen ab dem 15. Oktober getroffen werden, meint das Team K. „Das Land ist in der Pflicht die Möglichkeit der Testung für alle zu gewährleisten. Daher muss der Sanitätsbetrieb in Zusammenarbeit mit den Apotheken und Hausärzten sowie mit dem roten und weißen Kreuz Teststationen und Teststraßen einrichten, damit jeder Bürger in Südtirol die Möglichkeit hat, sich testen zu lassen und in der Folge arbeiten zu gehen“, betont der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Ploner.
Mit seinen jüngsten Aussagen unterstreiche Landesrat Widmann, dass die Landesregierung das Testen nicht als gleichgestellte Alternative zur Impfung oder zum Status des Genesenen anerkennt, sondern nur als Notlösung für diejenigen, die sich nicht impfen lassen.
„Ich habe bereits seit Monaten gesagt, dass Apotheken, Hausärzte, Fachärzte und medizinische Einrichtungen (Gemeinschaftspraxen, Privatkliniken, uvm.) endlich stärker in die Testkampagnen miteinbezogen werden müssen und dafür müssen auch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wenn das Land das Geld bereitstellt, werden sich auch Apotheken finden lassen, die bereits um 6.00 Uhr früh öffnen, um die Menschen vor Arbeitsbeginn testen zu können. Zudem müssen Antikörpertests als Nachweis für den Genesenstatus anerkannt werden“, erklärt Dr. Franz Ploner abschließend.