Peterlik am ersten Prozesstag am Dienstag

Treffen mit russischem Botschafter Thema in Peterlik-Prozess

Donnerstag, 19. März 2026 | 16:03 Uhr

Von: apa

Am Donnerstag ist am Landesgericht Wien der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik mit mehreren Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Zentrales Thema war ein Treffen mit dem russischen Botschafter. Dabei soll dieser gegenüber Peterlik von Beweisen, die Russlands Unschuld in dem Fall “Skripal” belegen, gesprochen haben. Gespräche mit dem Botschafter habe es regelmäßig gegeben.

Als Generalsekretär im Außenministerium von Karin Kneissl (FPÖ) soll Peterlik ohne Erfordernis einen als “geheim” klassifizierten Bericht zum Giftanschlag im britischen Salisbury auf den früheren russischen Doppelagenten Sergej Skripal angefordert und dem ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott zugänglich gemacht haben. Auch die Formel des Nervengifts Nowitschok soll in einem Bericht enthalten gewesen sein, so die Anklage.

“Das war russische Propaganda”

Peterlik und seine Verteidiger stützten sich am vor allem darauf, dass Peterlik – anders als die Anklage es ihm vorhält – lediglich einen Bericht abgefragt hätte. Dies sei seine dienstliche Aufgabe gewesen. Der russische Botschafter Dmitrij Ljubinskij habe ihm am Rande eines Gespräches mitgeteilt, dass es einen Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) gebe, wonach Russland mit dem Giftanschlag nichts zu tun habe. Die Zusammenfassung habe aber gesagt, dass die britischen Ergebnisse bestätigt werden können. Diese Diskrepanz habe er überprüfen wollen und deshalb einen Bericht angefordert.

An dem Treffen soll auch die erste heutige Zeugin teilgenommen haben. “Ich kann dazu leider nur ‘aha’ sagen”, meinte die via Zoom befragte damalige Abteilungsleiterin und heutige Botschafterin. An das Treffen 2018 könne sie sich nicht erinnern. “Aber das heißt nicht, dass ich nicht dabei war. (…) Das ist neun Jahre her.” Dass es bei dem Treffen um OPCW-Berichte gegangen sei, habe sie nicht mitbekommen. Dass es zu einem Zwiegespräch zwischen Peterlik und dem Botschafter gekommen sei, könne sie aber auch nicht ausschließen. Die Darstellung des Botschafters sei “russische Propaganda” gewesen, sagte sie, nachdem ihr die Richterin nun entsprechende Berichte vorlegte. “Dass man sich das anschauen will, wenn jemand einem einen Stiefel erzählt, das verstehe ich.”

Zu diesem Themenkomplex wurde dann ein weiterer ehemaliger, Peterlik unterstellter Beamter im Außenministerium befragt. An das konkrete Treffen mit dem Botschafter konnte er sich nicht mehr erinnern. “Mit dem russischen Botschafter hat es monatlich Treffen gegeben. Manchmal zweimal im Monat.” Ob der Fall “Skripal” dabei Thema gewesen sei, wisse er nicht mehr. “Wir waren damals sehr nett zu den Russen.” Er könne sich an keine Sitzung erinnern, wo man “hart” den Fall besprochen hätte. Dieses Thema habe man eher auf EU-Ebene behandelt. “Ich kann mich genau erinnern, als wir den Botschafter hereinzitiert haben, als der Angriffskrieg in der Ukraine begonnen hatte. Sowas hätt i ma g’merkt.” Dass der Botschafter Peterlik erst “im Hinausgehen” auf den OPCW-Bericht angesprochen hätte, hielt er für üblich. “Das ist Diplomatie.” Denn das sei die einzige Möglichkeit, bei so einem Gespräch etwas off-the-records zu sagen.

Kein Zutritt für Unbefugte

Als weitere Zeugin schilderte eine ehemalige Sekretärin von Peterlik, dass sich unbefugte Personen keinen Zugang zu Peterliks Büro verschaffen hätten können. Am Nachmittag war dann eine weitere damalige Referentin – heute Botschafterin in Südkorea und extra von dort angereist – als Zeugin geladen. Dabei ging es vor allem um die Beschaffung und Übergabe des OPCW-Berichts. Peterlik habe sie persönlich in seinem Büro aufgefordert, den Bericht zu beschaffen. Dass Peterlik ihr keinen Grund genannt habe, warum er den Bericht haben wollte, sei nicht unüblich gewesen. Nachdem sie von der Österreichischen Botschaft in Den Haag die Auskunft erhielt, dass der Bericht in einer Fachabteilung aufliege, habe deren Referatsleiter ihrer Erinnerung nach den Bericht direkt zu Peterlik gebracht. “Ich glaube, dass es so war, dass er mit dem geschlossenen Kuvert den Kopf bei meinem Büro hereingestreckt hat, und gesagt hat, er darf es mir nicht aushändigen. Er bringt es direkt vorbei”. Aufgrund ihrer Sicherheitseinstufung hatte sie selbst keine Befugnis den Bericht einzusehen. Für unüblich befand die nunmehrige Botschafterin, dass der Referatsleiter erst neun Tage nachdem der Bericht angefordert wurde, einen Aktenvermerk erstellt hatte.

Zeugen widersprechen einander

Eben jener damalige Referatsleiter in der Abteilung Abrüstung und Rüstungskontrolle – in seine Zuständigkeit fiel auch die OPCW – übernahm dann ihren Platz auf dem Zeugenstuhl und widersprach der Referentin deutlich. Er sei telefonisch von ihr kontaktiert worden, dass Peterlik “die Informationen zum Fall Skripal” sehen möchte. Der OPCW-Bericht war bereits zuvor bei ihm eingelangt, das Original leitete er an die nationale Behörde zur Exportkontrolle im Wirtschaftsministerium weiter. Eine weitere Kopie sendete er ans Verteidigungsministerium, eine verwahrte er im Stahlschrank in seinem Büro.

Auf ihr Ersuchen habe er dann den Salisbury-Bericht der OPCW und weitere einschlägige Berichte zu einem “Konvolut” zusammengefasst. Es seien jedenfalls “vier oder fünf oder sechs Berichte” gewesen, er habe alle kopiert, “keine weiß-Gott-wie umfassenden Unterlagen.” Dann habe er die Mitarbeiterin Peterliks angerufen, sie habe die Kopie dann bei ihm abgeholt. “Ich habe sie ihr in die Hand gedrückt. Das weiß ich noch genau, weil das nicht in meinem Büro war, sondern unmittelbar davor.” Das sei alles innerhalb eines Tages passiert. Die zuvor befragte Zeugin sprach immer von Einzahl, er habe das “so aufgefasst, dass sie alle Informationen dazu will”.

Nachgefragt, wofür Peterlik die Dokumente brauche, habe er nicht. “Wahrscheinlich war ich von der hohen Funktion des Generalsekretärs so beeindruckt, dass ich mich nicht getraut habe nachzufragen.” Warum er den Aktenvermerk erst neun Tage später erstellt habe? Er habe das als nicht besonders wichtig wahrgenommen. Gleichzeitig sei es aber auch das einzige Mal gewesen, dass das Generalsekretariat etwas von ihm wollte, “ohne den Dienstweg zu gehen”. Dieses Vorgehen sei ihm als “festhaltenswert” erschienen.

Durchaus scharf wandte sich zum Schluss der Befragung Michael Mössler, einer der Verteidiger Peterliks, an den Zeugen. “Sie haben vorher gesagt, dass sie ein verurteilter Straftäter sind?”. Tatsächlich wurde der Referatsleiter rechtskräftig wegen falscher Beweisaussage verurteilt, weil er fälschlicherweise ausgesagt hatte, dass er keine elektronischen Kopien von den Unterlagen angefertigt habe. Er relativierte auch seine Aussage, dass sich die Referentin Peterliks telefonisch bei ihm gemeldet hat. Er könne sich nicht mehr genau erinnern, dürfte aber wohl per Mail kontaktiert worden sein. Ein entsprechendes Mail wurde im Laufe der Verhandlung auch vorgezeigt.

Nicht erklären konnte er sich auch mehrere Kopierspuren von Klammern auf dem Dokument, nach denen ihn Verteidiger Volkert Sackmann fragte. Diese seien Zeichen, dass Dokumente mehr als nur einmal geöffnet wurden, so die Verteidigung. Der Zeuge schloss aus, dass jemand anderer Zugang zu den in seinem Stahlschrank verwahrten Dokumenten hatte. Er habe das Dokument damals als “vertraulich” und nicht als “geheim” eingestuft, weil er es nicht besser gewusst hätte, sagt der Zeuge. “Offensichtlich” wäre es erforderlich gewesen, das Dokument als “geheim” einzustufen, so der Zeuge.

Peterlik streitet Vorwürfe ab

Peterlik bekennt sich zu allen Vorwürfen nicht schuldig. Er will auch die Unterlage nicht von Ott fotografieren haben lassen. Am Dienstag sagte Ott auch als Zeuge aus und bekräftigte, das Dokument anonym zugespielt und nicht von Peterlik bekommen zu haben. Der Prozess wird am Freitag mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.

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