Von: luk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat sich heute Vormittag unter dem Vorsitz von Magdalena Amhof mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 141/23 Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von UNESCO-Anerkennungen sind (eingebracht von LRin Maria Hochgruber Kuenzer) befasst. Dieser soll, heißt es im Begleitbericht der Einbringerin, „den erforderlichen gesetzlichen Rahmen bilden für eine effiziente und koordinierte Führung des von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) offiziell anerkannten natürlichen, kulturellen und immateriellen Erbes und anderer UNESCO-Anerkennungen in Südtirol sowie für eventuelle neue Bewerbungsprojekte im Rahmen der UNESCO-Übereinkommen und -Programme, um die Weitergabe genannter Stätten und Elemente an die zukünftigen Generationen zu gewährleisten”. Dieser gesetzliche Rahmen sei erforderlich, um die bereits bestehenden Bestimmungen im einschlägigen Bereich neu zu ordnen, und dabei die notwendigen Klärungen vorzunehmen, etwaige Regelungslücken zu schließen und vorhergehende Bestimmungen aufzuheben.
„Es geht im vorliegenden Gesetzentwurf um verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem UNESCO-Welterbe: wie man es unter Schutz stellt, um die Sensibilisierung für das Welterbe, um die Errichtung und Finanzierung von Besucherzentren und anderes mehr“, berichtete Ausschussvorsitzende Amhof und ergänzte, dass wesentlich für das Gesetz auch die in Art. 2 des LGE angeführten Definitionen für Natur- und Kulturerbe, immaterielles Kulturerbe, Biosphärenreservate und Geoparks seien.
Diskussionen habe es insbesondere um Art. 7, Absatz 7 des Entwurfs gegeben, mit dem festgelegt werden soll, dass im Fall von Plänen oder Projekten, die die Unversehrtheit oder den außergewöhnlichen universellen Wert des Dolomiten-UNESCO-Welterbes beeinträchtigen könnten, die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, im Einvernehmen mit dem Landesrat/der Landesrätin, ein Gutachten der Stiftung Dolomiten UNESCO über die Auswirkungen auf das Welterbe einholen kann. „Der Abgeordnete Alex Ploner wollte aus dieser Kann- eine Muss-Bestimmung machen und zudem andere repräsentative Vereine bzw. Organisationen einbeziehen“, so Amhof. Mit der Muss-Bestimmung sei man grundsätzlich einverstanden gewesen, nicht aber mit dem Einbezug anderer Organisationen. „Wir haben Vertrauen in die Arbeit der Stiftung“, begründete die Ausschussvorsitzende. Sie gehe davon aus, dass es bei der Behandlung des LGE in der Aula diesbezüglich Änderungsanträge geben werde.
Der Gesetzentwurf Nr. 141/23 wurde schließlich vom Ausschuss mit 3 Ja (Vorsitzende Amhof und Abgeordnete Bacher und Vettori) und 4 Enthaltungen (Abgeordnete Atz Tammerle, Galateo, Mair und A. Ploner) gutgeheißen. Es wurden keine Minderheitenberichte angekündigt.
Generaldebatte zum Entwurf für Landesgesetz für Kulturgüter abgeschlossen
Anschließend wurde der LGE Nr. 142/23 Landesgesetz für Kulturgüter (eingebracht von LRin Maria Hochgruber Kuenzer) behandelt, mit dem laut Begleitbericht der Einbringerin „im Sinne der Optimierung des bisherigen gesetzlichen Rahmens zeitgemäße Bestimmungen zum Umgang mit den beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgütern, dem Kulturgütererhalt, der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz vorgeschlagen werden“.
Der Grundtenor der Generaldebatte zum Gesetzentwurf sei, so Ausschussvorsitzende Amhof, „Lob für dieses neue organische und leicht lesbare Gesetz für Kulturgüter gewesen“. Bisher befassten sich zwei Gesetze mit dem Bereich, jenes für Archivwesen und jenes für Denkmalpflege.
Thematisiert worden seien im Rahmen der heutigen Arbeiten die Unterschutzstellung und Sanierung, wo es gelte, genauer hinzuschauen, sowie die Möglichkeit der Aufhebung der Denkmalschutzbindung – ein Novum, das mit dem LGE eingeführt werden soll. „Zudem ist vorgesehen, dass der Denkmalbeirat vor dem Abbruch von Gebäuden oder Infrastrukturen unter Ensembleschutz ein Gutachten abgibt, das verpflichtend, aber nicht bindend ist“, erklärte Amhof.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde einstimmig genehmigt. Anschließend wurde die Behandlung unterbrochen und auf die nächste Sitzung des I. Gesetzgebungsausschusses (Donnerstag, 25. Mai) verschoben.