Von: mk
Bozen – Durch die Abänderungen des Artikels 78 der Straßenverkehrsordnung (codice stradale) wird in Zukunft bei einigen technischen Änderungen am Fahrzeug keine praktische Abnahme durch die Landesprüfstelle für Fahrzeuge in Bozen mehr notwendig sein.
“Auch dank unserer Intervention in Rom in Zusammenarbeit mit den Interessensverbänden der KFZ-Mechatroniker ist es uns gelungen, diese Vereinfachungen sei es für den Bürger als auch für die Werkstätten umzusetzen”, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Durch diese neue Vereinfachung erspare man sich Zeit und Aufwand, da das Fahrzeug nicht mehr zur Abnahme nach Bozen gebracht werden müsse. Auch für die Werkstätten werde der Vorgang beschleunigt und unbürokratischer gestaltet.
Zusammen mit Markus Kolhaupt, Direktor des Kraftfahrzeugamtes, und dem Vizepräsidenten des Wirtschaftsverbandes der Handwerker und Dienstleister (lvh) Hannes Mussak hat Landesrat Alfreider heute (16. März) die Autowerkstatt “Mock” in Bozen besichtigt und mit den Mechanikern über die Neuerungen gesprochen.
Amtsdirektor Kolhaupt erklärt: “Akkreditierte Werkstätten können somit bei technischen Änderungen am Fahrzeug einen Nachtrag in der Zulassungsbescheinigung anfordern, ohne das Fahrzeug einer Abnahme durch die Landesprüfstelle für Fahrzeuge unterziehen zu lassen. Dies betrifft vor allem den Austausch des Flüssiggastanks nach zehn Jahren oder den Einbau der Anhängekupplung auf Fahrzeugen.” Weiters seien keine praktischen Abnahmen mehr vorgesehen beim Einbau einiger Anpassungen für Fahrzeuge von Fahrern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder von Fahrschulautos, so Kolhaupt. Alle anderen Abänderungen bleiben weiterhin Zuständigkeit der Landesprüfstelle. Laut Kolhaupt muss die Landesprüfstelle damit jährlich ungefähr 1500 Abnahmen weniger vornehmen.
Für den Werkstattbesitzer Dietmar Mock ist diese Maßnahme eine bedeutende Beschleunigung der Arbeitsabläufe: “Erstens sparen wir uns die Zeit der Vormerkungen und dann die Fahrt mit den Autos nach Bozen Süd, was für uns mit Sitz in Bozen schon eine Stunde Arbeit weniger bedeutet. Da wir ungefähr 50 solcher technischer Änderungen pro Jahr machen, ist es für unsere Werkstatt eine große Erleichterung”, sagt Mock.
Alle Werkstätten, die diese Abänderungen an den Fahrzeugen laut den neuen Regeln durchführen wollen, müssen sich bei der Landesprüfstelle akkreditieren lassen. Dann können die akkreditierten Werkstätten den Dienst ab 1. April anbieten. LVH-Vizepräsident Mussak unterstrich beim Treffen die Wichtigkeit “spezialisierten Betrieben weitere Tätigkeiten zu ermöglichen, denn dies ist ein Mehrwert sei es für die Mechaniker als auch für die Kunden und eine starke Aufwertung der Betriebe vor Ort.”