Die beiden Angeklagten beim Prozessauftakt Ende April

Vereitelter Anschlag auf Swift-Konzert: Urteile in Sicht

Donnerstag, 28. Mai 2026 | 19:29 Uhr

Von: apa

Am Donnerstagabend geht am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen Beran A. wegen des verhinderten mutmaßlichen Terroranschlags auf ein Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion zu Ende. Kurz vor 19.30 Uhr wurde die Verteidigung vom Gericht verständigt, dass die Geschworenen ihre Beratung über die Schuldfrage “im Wesentlichen” abgeschlossen hätten. Damit ist der Zeitpunkt der Urteilsverkündung zumindest in Sicht.

Im Falle von Schuldsprüchen müssen die acht Laienrichterinnen und -richter gemeinsam mit den drei Berufsrichterinnen noch die Strafen für die beiden Angeklagten festlegen. Das dürfte nicht mehr allzu lange dauern.

Der 21-jährige Beran A. und der gleichaltrige Arda K. sollen mit einem Dritten Teil einer anschlagsbereiten Terror-Zelle gewesen sein. Sie bekannten sich im Laufe des Prozesses zu weiten Teilen der gegen sie erhobenen Vorwürfe schuldig. Der Staatsanwalt fordert einen Schuldspruch.

In einem sehr kurzen Schlusswort fokussierte sich die Staatsanwaltschaft auf den Beitrag der Angeklagten zum versuchten Mord in Mekka, schließlich bekannte sich Beran A. u.a. zum gesamten Swift-Komplex schuldig. Die beiden sollen bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant haben. Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte.

Im Laufe des Prozesses versuchten die beiden, ihre Rolle kleinzureden und den in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. als treibende Kraft darzustellen. Dieser Lesart widersprach der Staatsanwalt in seinem Schlusswort: “Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind.” Der Wille von Hasan E. sei ganz klar gewesen: “Er hat Mitstreiter gesucht.” Die Angeklagten hatten im Laufe der Verhandlungen ausgesagt, dass “drei Anschläge in der muslimischen Welt eher Aufstände anzetteln als einer”, so der Staatsanwalt.

“Es mag schon sein, dass der Herr E. hier die treibendere Kraft gewesen sein mag, aber die Erzählung, dass die Angeklagten nur blind Befehle befolgt haben, bricht hier in sich zusammen.” Auch das Argument, dass Hasan E. nicht mehr von der Tat abzubringen gewesen sei, und deshalb auch nicht bestärkt werden hätte können, zähle nicht. “Auch ein bereits zur Tat Entschlossener kann in seiner Tat bestärkt werden.” Abschließend zog er noch eine Parallele zum gestrigen Prozess in Klagenfurt, wo der Villach-Attentäter eine lebenslange Haftstrafe ausfasste: “Sie haben hier die Möglichkeit ein Zeichen zu setzen”, dass Personen, die Terrorpläne wälzen, schwere Strafen erwarten.

Beran A. “kein ideologisches Mastermind”

Zumindest was die Beitragstäterschaft betrifft, widersprach die Verteidigung dem Staatsanwalt. “Beran A. ist kein ideologisches Mastermind”, begann dessen Verteidigerin, Anna Mair, ihr Schlusswort. “Keiner von uns kann nachvollziehen, wie jemand, der so gehirngewaschen ist, die Welt sieht.” Seine Welt habe damals nur aus “Freund und Feind” bestanden. Ihr sei klar, dass ihr Mandant nicht als freier Mann das Gerichtsgebäude verlassen werde, immerhin habe er schwere Straftaten gestanden, für die Unterstützung Hasan E.s am versuchten Mord würden jedoch die Beweise fehlen.

Hasan E. sei “manipulativ” gewesen, habe Druck aufgebaut, und immer wieder mit dem Ende der Freundschaft gedroht. Außerdem habe er Beran A. mit dem Argument, “du wirst ohnehin festgenommen, weil ich mache es sowieso”, unter Druck gesetzt. Zahlreiche Zeugen, die vor Gericht aussagten, Beran A. hätte ihnen gegenüber Andeutungen gemacht, einen Anschlag zu verüben, sagten aus, nicht zur Polizei gegangen zu sein, da sie Beran A. nicht ernstgenommen hätten. “Keiner hat meinem Mandanten irgendetwas zugetraut.”

“Mir wäre es auch lieber, wenn Hasan E. da wäre”, entgegnete Mair in ihrem Plädoyer dem Staatsanwalt. Dass dieser die Bestärkung nicht gebraucht habe, zeige allein der Umstand, dass er als einziger einen Anschlag verübt habe. Zuletzt richtete sie sich direkt an die Geschworenen. Beran A. habe, als er davon erfahren habe, dass Mair Anfeindungen erfahre, weil sie ihn vertrete, zu ihr gesagt: “Anna, wenn ich wieder draußen bin, werde ich dich beschützen. Egal wann und wo.”

Hasan E. “hätte das auch alleine gemacht”

Kurz hielt sich auch der Verteidiger des Zweitangeklagten Arda K., David Jodlbauer. “Ja, Hasan E. hätte das auch alleine gemacht. Der hatte so viel Hass in sich”. Bei ihm könne er sich, anders als bei seinem Mandanten, auch keine Resozialisierung vorstellen: “Der ist verloren.” Er könne sich nicht vorstellen, wie man ihn in die Gesellschaft zurückholen könne. “Aber Arda kriegen wir zurück.” Darum bat der Zweitangeklagte schließlich auch selbst: “Wenn sie mir eine Chance geben, möchte ich ihnen gerne beweisen, dass ich mich in die Gesellschaft integrieren werde.” Beran A. hielt seine Schlussworte kurz: “Ich möchte nur sagen, dass es mir Leid tut”, sagte er, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Mit einem Urteil dürfte ab dem späteren Nachmittag zu rechnen sein.

Angeklagte zurechnungsfähig

Ein Sachverständiger schilderte dem Gericht am Vormittag ein psychiatrisches Gutachten zu Beran A. Bei diesem liege zwar eine “defizitäre, schulische Unterentwicklung” vor, da er alle Ausbildungen abgebrochen hatte. Dazu komme Cannabis-Konsum ab dem 16. Lebensjahr und weiterer Medikamente ab dem 18.. “Aber nichts davon hat je eine Schwelle überschritten, dass man sagen würde, das ist heute für uns relevant. Weder die Sucht, noch die Angsterkrankung.” Auch liege keine körperliche Erkrankung vor. “Das ist jemand, der durchaus in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.” Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum liegen damit keine vor.

“Keine wesentlichen Störungen” verortete auch das danach von einer Sachverständigen vorgetragene psychologische Gutachten. Dass sich Beran A. im Laufe des Verfahrens für seine Tat entschuldigte, könne auch nicht aufrichtig gewesen sein, sagte sie auf Nachfrage einer Geschworenen. Allerdings habe die Gutachterin bei dem Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung “durchaus eine Veränderung bemerkt”.

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