Von: mk
Bozen – Mit dem Urteil vom 13. April 2020 hat das Bozner Verwaltungsgericht den Rekurs des österreichischen Unternehmers und Wahlsüdtirolers Hans Peter Haselsteiner gegen die Verordnung der Gemeinde Bozen vom 11.02.2020 abgewiesen: Die Sanierung des Hubschrauber-Landeplatzes in Moritzing auf G.p. 988/1 KG Gries – in „Landschaftsschutzgebiet – Wald“ war von der Gemeinde Bozen mit Bescheid vom 11.02.2019 definitiv abgewiesen worden, die Nutzung dieses Geländes als Landeplatz ist untersagt und der Rückbau des Geländes angeordnet worden. Darauf macht Rudi Benedikter, Stadtviertelrat von Gries-Quirein (Projekt Bozen), aufmerksam.
„Als – einziger und hartnäckiger – Kritiker dieser illegale Praxis und Initiator der Einsprüche und der Strafanzeige sei er erfreut, dass nun das Gericht „dieser ganz speziellen Form von großkopfeter Präpotenz“ einen Riegel vorgeschoben habe, erklärt Benedikter in einer Aussendung.
Die Begründung des Urteils folgt im Wesentlichen den Argumenten seiner verschiedenen Einsprüche und jener der Strafanzeige, die noch anhängig ist.
„In der Folge hatte Haselsteiner die Verordnung der Gemeinde beim Verwaltungsgericht Bozen angefochten und sich – im Übrigen – um das Verbot nicht geschert, sondern seinen Privatlandeplatz in unmittelbarer Nähe zum Regionalkrankenhaus bis Anfang 2020 weiter genutzt, zuletzt am Donnerstag, 23. Jänner 2020. Erst der Coronavirus scheint ihn gestoppt zu haben“, erklärt Benedikter abschließend.