Von: mk
Brixen/Vintl – Am heutigen Mittwoch fand vor dem Friedensgericht Brixen die Erstverhandlung im Verfahren gegen die verhängte Verwaltungsstrafe wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf einer privaten Wiese in Vintl statt. Das Urteil soll am 14. Oktober 2026 um 11.45 Uhr verkündet werden.
Rechtsanwalt Nicola Canestrini bekräftigte vor Gericht die zentralen Einwände, die bereits im Rekurs vorgebracht worden waren. Im Mittelpunkt stehen der mögliche Missbrauch der Straßenverkehrsordnung zur indirekten Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie die problematische Anwendung von Normen, die eigentlich dem Schutz der Verkehrssicherheit dienen sollen, im konkreten Fall aber zur Sanktionierung einer identitären und kulturellen Ausdrucksform herangezogen wurden.
Besonders kritisch bewertete die Verteidigung zudem, dass das Regierungskommissariat seine Einlassungsschrift weitgehend auf Italienisch verfasst hatte, obwohl der Rekurs vollständig in deutscher Sprache eingebracht worden war.
„Ich bin empört“, erklärte Rechtsanwalt Nicola Canestrini nach der Verhandlung. „Entweder kennt das Regierungskommissariat die seit Jahrzehnten geltenden Sprachbestimmungen nicht, wonach Schriftsätze in jener Sprache abzufassen sind, die der Rekurssteller gewählt hat – hier eindeutig Deutsch -, oder dieses Recht wird bewusst ignoriert. Deshalb haben wir ausdrücklich die Nichtigkeit eingewendet.“
Canestrini erinnerte daran, dass die Sprachregelungen in Südtirol „keine folkloristische Besonderheit“, sondern Ausdruck eines verfassungsrechtlich und völkerrechtlich abgesicherten Minderheitenschutzes seien.
Das Gericht entschied heute, keine weitere Beweisaufnahme zuzulassen. Nach Auffassung des Friedensrichters seien von Seiten der Rekursstellerin bereits umfassende Unterlagen, technische Ausführungen und wissenschaftliche Nachweise eingebracht worden.
Die Verhandlung wurde auf den 14. Oktober 2026 um 11.45 Uhr zur Urteilsverkündung vertagt.
Im Gerichtssaal anwesend war auch der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, Mjr. Christoph Schmid. Er erklärte nach der Verhandlung: „TIROL ist kein Vergehen – TIROL ist unsere Heimat. Das Wort bezeichnet die historische und geografische Heimat unseres Landes. Es ist keine Werbung, kein Propagandaplakat und kein Verkehrszeichen, sondern Ausdruck unserer Kultur und Identität. Wer einen Schriftzug auf einer privaten Wiese mit der Straßenverkehrsordnung ahndet, betreibt der Sache nach Zensur. Wir vertrauen darauf, dass das Friedensgericht diese Angelegenheit im Sinne der Grundrechte entscheidet.“
Der Südtiroler Schützenbund bekräftigt seine Unterstützung für die betroffene Grundbesitzerin. Der Fall habe längst grundsätzliche Bedeutung erlangt: Es gehe nicht nur um eine Verwaltungsstrafe von 430 Euro, sondern um die Frage, ob kulturelle und identitäre Ausdrucksformen unter dem Vorwand verkehrsrechtlicher Bestimmungen sanktioniert werden dürfen.




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