Von: Ivd
Bozen – Auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung zwei Änderungen der Durchführungsverordnung zu den Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung zugestimmt.
Laut Landesrat Walcher betrifft die wichtigste Änderung die Tages- und Wochenkarten: Diese sollen künftig nur noch für in Südtirol Ansässige gelten. “Es war immer ein großer Kritikpunkt, dass auswärtige Vogeljäger in Südtirol unterwegs sind”, unterstreicht der Landesrat. Die Anwendung der Bestimmungen wird auf den Abschuss von mehr Wildvogelarten erweitert und betrifft in Zukunft nicht nur Hühnervögel, sondern das gesamte Federwild.
Bei der anderen Änderung geht es um die Eintragung von erlegtem Wild in die digitale Abschussdatenbank, die ein wichtiges Instrument für die Abschusskontrolle ist und auch die Grundlage für die Vorbereitung auf die jährliche Abschussplanung. Die Eintragung soll verpflichtend innerhalb von zehn Tagen erfolgen, dies gilt auch für Eigenjagden.




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