Erfolge in Sachen Zweisprachigkeit

Vorausgefüllter Vordruck 730 in deutscher Sprache

Freitag, 22. Juli 2016 | 17:35 Uhr

Von: mk

Bozen/Rom – Ab sofort steht für Angestellte und Rentner das vorausgefüllte Modell 730 auch in deutscher Sprache über Internet zur Verfügung.
Für 2015 war dies nicht möglich und die Vordrucke waren nur in italienischer Sprache abrufbar. Daraufhin hat die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard eine parlamentarische Anfrage gestellt und bei der Direktorin der Agentur für Einnahmen, Rosella Orlandi, interveniert.

„Der Schutz der sprachlichen Minderheit in Südtirol hat Verfassungsrang und es ist unser Recht, die notwendigen steuerrechtlichen Unterlagen in unserer Muttersprache zu erhalten“, erklärt Gebhard die Beweggründe der Intervention.

„In der Folge hat es mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen der örtlichen Agentur der Einnahmen gegeben. Schlussendlich konnte ich gemeinsam mit dem Landeshauptmann erreichen, dass die entsprechenden Unterlagen in unserer Muttersprache abrufbar sind”, so Renate Gebhard.

Angestellte und Rentner, welche aufgrund zusätzlicher Einkommen wie etwa den Besitz eines Hauses bei ihrer jährlichen Steuererklärung den Vordruck 730 verwenden, haben nun die Möglichkeit, auf einen vorab ausgefüllten Vordruck der Agentur der Einnahmen nicht mehr nur in italienischer, sondern ab jetzt auch in deutscher Sprache zurückzugreifen, was das Prozedere erleichtert. Der Vordruck ist für die Steuerpflichtigen auf der Online-Plattform „Fisconline“ bzw. der Homepage der Agentur der Einnahmen abrufbar (siehe nachstehenden Link).

https://infoprecompilata.agenziaentrate.gov.it/portale/de/web/guest/modello-730

https://infoprecompilata.agenziaentrate.gov.it/portale/de/accettare-la-dichiarazione

STF: „Geht doch!“

„Bekanntermaßen hält die Agentur für Einnahmen die Zweisprachigkeitspflicht nicht ein und verschickt Steuernachzahlungsbescheide ausschließlich in italienischer Sprache. Die andauernde Weigerung der Agentur für Einnahmen, die Formulare den Südtirolern in beiden Amtssprachen zu zustellen, stellt eine grobe Rechtsverletzung dar. Dagegen kann man sich als Bürger jedoch wehren“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit.

Jene Bürgerin, die eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Agentur für Einnahmen hinterlegt und ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache geltend gemacht hatte, meldet der Süd-Tiroler Freiheit ihren persönlichen Erfolg in der Sache.

Innerhalb einer Woche erhielt sie den Bescheid in deutscher Sprache zugesandt. Somit werde klar, dass es der Agentur für Einnahmen entgegen ihrer Behauptung, nur nationale italienische Steuer-Programme zu haben, welche die Ausdrucke in Deutsch angeblich unmöglich machen, sehr wohl möglich ist, deutsche Steuerbescheide auszustellen, erklärt die Bewegung.

„Die Landesregierung ist nun dringend aufgefordert, die Agentur für Einnahmen zu verpflichten, den Südtirolern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen und die Bescheide zweisprachig aus-und zu zustellen“, so die Süd-Tiroler Freiheit.

Bezirk: Bozen