Von: luk
Bozen – Im Landtag fand am Mittwochvormittag die “Aktuelle Fragestunde” statt. Themen wie Feiertagsöffnungen, Beschriftung von Schutzhütten, aktivem Altern, Funkempfang im Tunnel, Dauer des Notstands und andere wurden thematisiert.
Andreas Leiter Reber verwies auf den Beschluss des Landtags, mit dem die Landesregierung beauftragt wurde, dafür Sorge zu tragen, dass der Übergang der Kompetenz an das Land Südtirol vorgesehen wird und dass sie den Erlass einer entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in der Frage der Sonn- und Feiertagsöffnungen voranzutreiben hat. „Bei ihrer jüngsten Sitzung hat die Zwölferkommission jedoch den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf zur Durchführungsbestimmung keine Zustimmung erfahren. Medienberichten zufolge wurde der Entwurf auch von Carlo Vettori abgelehnt, welcher als Vertreter des Südtiroler Landtages in die Kommission entsandt wurde.“ Leiter Reber hatte dazu folgende Fragen: Trifft es zu, dass der von der LR eingebrachte Entwurf bei der jüngsten Sitzung der 12-er-Kommission keine Mehrheit gefunden hat? Wird bei den Sitzungen der 12-er-Kommision über den Verlauf und die Abstimmungen der Sitzungen ein Protokoll verfasst? Ist dieses Protokoll öffentlich einsehbar? Hat die Landesregierung Zugang zum Protokoll der Sitzungen und ist dadurch in Kenntnis über die Positionen und das Abstimmungsverhalten der Kommissionsmitglieder? Sind die beiden gemäß Artikel 107 des Autonomiestatuts vom Landtag gewählten „Südtirol-Vertreter“ dem Mehrheitswillen des Südtiroler Landtages bzw. den Interessen des Landes Südtirol bzw. verpflichtet? Üben die beiden gemäß Artikel 107 des Autonomiestatuts vom Landtag gewählten „Südtirol-Vertreter“ ihre Funktion als Privatpersonen bzw. im Sinne eines freien Mandats aus und sind dadurch weder der Institution Landtag noch den Bürgerinnen und Bürgern Südtirols verpflichtet?
Der Entwurf sei bei der letzten Sitzung der 12-er-Kommission nicht behandelt worden, antwortete LH Arno Kompatscher. Die Kommission sei ein staatliches Organ, die Landesregierung habe keinen Zugang zum Protokoll. Die einzelnen Mitglieder seien rechtlich nicht an die Vorgaben der entsendenden Organe gebunden. In der Regel würden sich die beiden Landesregierungen vor den Sitzungen der 12-er Kommission absprechen, aber die Absprache sei für die Kommissionsmitglieder nicht bindend. Die Durchführungsbestimmungen zum Statut stünden laut Verfassungsgericht über allen Staatsgesetzen. Leiter Reber sah hier Änderungsbedarf, die Position des Landtags müsse gestärkt werden.
Maria Elisabeth Rieder berichtete von Gerüchten, „dass im Bereich der neuen Gadertaler Einfahrt bei der Sonnenburg eine Tankstelle mit Kiosk/Gasthaus/Bar errichtet werden soll. In unmittelbarer Nähe zu Ortskernen mit entsprechenden Strukturen wird dies als sehr kritisch gesehen. Das Gebiet ist außerdem durch den Eingriff der neuen Einfahrt bereits stark beeinträchtigt, da sich in unmittelbarer Nähe auch Ensembles (Sonnenburg und Ansitz Hebenstreit) befinden.“ Dazu richtete sie folgende Fragen an die Landesregierung: Entsprechen diese Gerüchte der Wahrheit? Wenn ja: Wann und von wem wurde der Antrag dazu eingereicht? Gibt es bereits alle notwendigen Genehmigungen? Wurde der Antrag positiv begutachtet? Wie begründet die Landesregierung die Zustimmung zu einer Tankstelle mit eventueller Infrastruktur an der neuen Gadertaler Einfahrt? Wenn nein: Wie würde die Landesregierung einem solchen Vorhaben gegenüberstehen, wo doch mehrere Ortskerne mit entsprechender Struktur in unmittelbarer Nähe erreichbar sind?
Es liege derzeit kein diesbezüglicher Antrag vor, erklärte LR Philipp Achammer. Für eine Tankstelle sei das Land zuständig, für Kiosk, Bar und anderes die Gemeinde.
„In der Nacht vom 04. auf den 05.08.2021 kam es zu großen Regenmengen, die dazu führten, dass eine Mure die Staatsstraße kurz vor Blumau verlegte“, bemerkte Josef Unterholzner. „Die Folge war die Sperrung der Straße. Der gesamte Berufsverkehr wurde auf die Brennerautobahn umgeleitet.“ Unterholzner richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wieso hat man aufgrund der Unwetter, bei der Autobahnausfahrt Bozen Nord nur eine Mautstelle geöffnet und somit zur Staubildung beitragen? Wieso ist es der Autobahngesellschaft nicht möglich innerhalb kurzer Zeit weitere Mautstellen zu öffnen, um zu verhindern, dass der Stau sich bis zur Fahrbahn der Autobahn zurückbildet? Was gedenkt man in Zukunft zu unternehmen, um ein solches Verkehrschaos zu vermeiden?
In den Stoßzeiten sei nur eine Kasse geschlossen gewesen, erklärte LR Daniel Alfreider. Das Problem seien aber nicht die Ausfahrten gewesen, sondern die Kreuzung mit der Staatsstraße.
Sandro Repetto erinnerte an einen Gesetzentwurf zum aktiven Altern, der den einschlägigen Verbänden vorgelegt worden sei und der nun schon seit Monaten beim Rechtsamt des Landes liege. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steige, und man müsse sich darauf vorbereiten, auch um Renten und Gesundheitsversorgung zu sichern. Repetto fragte die Landesregierung, wann sie das Gesetz im Landtag vorlegen werde und welcher Landesrat die Federführung bei diesem ressortübergreifenden Thema haben werde.
Der Gesetzentwurf sei erarbeitet und an die Anwaltschaft übermittelt, antwortete LR Waltraud Deeg. Nun warte man noch auf die letzten Rückmeldungen. Die Initiativen der Landesregierung hätten oft einen längeren Weg vor sich, Anwaltschaft, Finanzabteilung und andere Stellen müssten sich damit befassen. Südtirol stehe im europäischen Vergleich gut und im gesamtstaatlichen Vergleich am besten da, wenn es um aktives Altern gehe. LR Theiner habe ein gutes Projekt vorgelegt, und man werde auf diesem Wege weitergehen.
„rifugio Corno del Renon – Rittnerhorn”: Tippfehler oder bewusste Provokation?“, fragte Helmuth Renzler. „Im Juli 2021 wurde auf der Fassade des Rittner-Horn-Hauses in großen Buchstaben ein neuer Schriftzug aufgebracht, der seitdem die Gemüter erregt. Zu lesen ist nämlich nur ‚rifugio‘. Im Gemeindegebiet des Rittner-Horn-Hauses Barbian sowie in den angrenzenden Gemeinden Villanders, Sarntal und Ritten lebt vorwiegend deutschsprachige Bevölkerung. Weiters erschien am 27.7.21 in der Südtiroler Tageszeitung ein Artikel, aus dem zu entnehmen ist, dass die Indikation zu dieser Beschriftung von der Provinz erteilt wurde.“ Renzler betonte, dass es hier nicht um Toponomastik gehe, und stellte der Landesregierung folgende Fragen: Ist die Landesregierung von dieser einsprachigen Beschriftung in Kenntnis? Falls ja, ist die Landesregierung damit einverstanden, dass die Beschriftung nur in Italienisch ist? Stimmt es, dass die Anweisung zur rein italienischsprachigen Beschriftung des Schutzhauses durch die Landesverwaltung erfolgt ist? Falls ja, kann mit personellen und/oder politischen Konsequenzen gerechnet werden? Wie viele Hütten wurden insgesamt in Südtirol vom C.A.l. gebaut? Wie viele Hütten stehen in Südtirol zurzeit im Eigentum des C.A.l.? Sind für solche Instandhaltungs- und Malerarbeiten Beiträge seitens der öffentlichen Hand vorgesehen? Falls ja, wieviel wird den Betreibern der Schutzhütten zurückerstattet?
LR Massimo Bessone betonte, dass die Einhaltung der Zweisprachigkeit wichtig sei. Der CAI habe einen einheimischen Maler mit den Arbeiten beauftragt, der aber mehrere Fehler gemacht habe, nicht nur den genannten. Der CAI habe sich dafür entschuldigt und die nötigen Korrekturen angekündigt. Das Land habe für die Arbeiten keinen Beitrag gegeben. Dem CAI gehörten 15 Schutzhütten und 1 Biwak. Er glaube nicht, dass ein Landesamt die Anweisung gegeben haben, die Bezeichnung einsprachig anzubringen.
„Die Umfahrungsstraße in Neumarkt stellt wegen der Lärmbelastung seit Langem ein Problem für die Anrainer dar“, berichtete Brigitte Foppa. „Vom Lärm an der Straße sind ca. 110 Familien betroffen. Ein Komitee hatte schon vor Jahren Unterschriften von Bürgern und Bürgerinnen gesammelt, die die Errichtung von Lärmschutzwänden fordern. Am 21.11.2013 wurde ein Abstimmungsdokument des Bürgermeisters angenommen, das ihn verpflichtete, beim zuständigen Landesrat zu intervenieren, auf dass die Lärmschutzwände 2014 (!) errichtet werden. Landesrat Mussner war in der Folge zu einem Lokalaugenschein nach Neumarkt gekommen, um sich ein Bild (bzw. einen Ton) von der Situation zu machen. Er versprach einzugreifen. Ein kleiner Teil der Straße wurde abgeschirmt, aber der Großteil der Anrainer leidet weiter.“ Foppa stellte dazu folgende Fragen: Ist der zuständige Landesrat über die Sachlage informiert? Wurden an der Straße, im Bereich der Wohnzone „Gänsplätzen“, seit 2015 Lärmmessungen durchgeführt? Falls ja, welche Ergebnisse wurden ermittelt? Falls nein, warum nicht? Welche Absichten hat die Landesregierung im Hinblick auf die Bedürfnisse der BürgerInnen?
Vom Straßendienst seien an der genannten Stelle keine Messungen durchgeführt worden, da die Vorgehensweise bereits abgestimmt worden war, antwortete LR Daniel Alfreider. Das Land stehe im Gespräch mit der Gemeinde, um Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, auch mit Lärmschutzwänden und lärmarmem Asphalt. Die Lärmschutzwand habe nicht auf der ganzen Strecke realisiert werden können, da man sonst eine Zufahrtsstraße hätte sperren müssen.
„Einige Bürger machten die Süd-Tiroler Freiheit kürzlich darauf aufmerksam, dass in Tunnels – auch auf der Autobahn – der Handyempfang abbricht“, berichtete Sven Knoll. „Das ist nicht nur ein Ärgernis für die Nutzer, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko dar. Bereits Ende 2018 kündigte die Landesverwaltung an, die 14 meistbefahrenen Tunnels mit Sendeanlagen auszurüsten.“ Knolls Fragen an die Landesregierung: Welche Tunnels entlang der Brennerautobahn sind noch nicht mit Sendeanlagen für Radio und Mobilfunk ausgestattet? Welche Tunnels entlang größerer Straßen sind noch nicht mit Sendeanlagen für Radio und Mobilfunk ausgestattet? Plant die Landesregierung weitere Tunnels mit Sendeanlagen für Radio und Mobilfunk auszustatten? Mit welchen Kosten muss für die Ausstattung eines Tunnels ca. gerechnet werden?
Die Autobahn sei nicht Zuständigkeit des Landes, antwortete LR Daniel Alfreider. In Südtirol gebe es 208 Tunnels, und man sei dabei, die meisten mit Handyempfang auszurüsten. Oft liege das Problem in der Senderqualität außerhalb des Tunnels, von wo aus man das Signal in den Tunnel leite. Bei neuen Tunnels gehöre der Funkempfang bereits zur Ausschreibung. Ein guter Empfang sei für die Landesregierung eine Priorität, auch aus Gründen der Sicherheit. Für die Nachrüstung werde es etwa 7,5 Mio. Euro brauchen.
„Seit eineinhalb Jahren wird auf Staats- und Landesebene unter dem Vorzeichen des „pandemischen Notstands“ regiert“, stellte Andreas Leiter Reber fest. „Mit dem Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und COVID-19-bedingte Todesfälle zu reduzieren, werden seitdem bürgerliche Freiheiten und parlamentarische Abläufe in Südtirol außer Kraft gesetzt. Auf Staats- und Landesebene folgten in den letzten 17 Monaten dutzende Dekrete, die je nach Infektionszahlen und Bettenauslastung weitere Einschränkungen oder Lockerungen vorsahen.“ Leiter Reber ersuchte um die Beantwortung folgender Frage: Welche Kriterien müssen nach Ansicht der Landesregierung erfüllt sein, damit sie sich für die Aufhebung des „pandemischen Notstands“ und der unterschiedlichen Behandlung von Geimpften und Nichtgeimpften einsetzt?
LH Arno Kompatscher schickte voraus, dass er die gewünschte Antwort nicht geben könne. Das Land sei nicht zuständig, den Notstand auszurufen oder zu beenden. In der italienischen Verfassung sei das nicht geregelt, wohl aber im Zivilschutzgesetz, das die Aufgabe dem Ministerrat zuspricht. Im Falle von Corona habe auch die WHO den höchsten Notstand ausgerufen. Die Regierung habe nie gesagt, wann und nach welchen Kriterien der Notstand für beendet erklärt werden könne. Eine Notstandserklärung habe nicht automatisch die Einschränkung von Freiheiten zur Folge, dazu gebe es eigene Maßnahmen. Es könnte auch sein, dass die Regierung den Notstand auch nach beruhigenden Fallzahlen noch aufrechterhalte, um notfalls schnell Entscheidungen treffen zu können.