Von: Lukas Unterkofler
Bozen – „80 Jahre Pariser Vertrag – Kontext, Umsetzung und Auswirkungen: eine historische Bestandsaufnahme“: unter diesem Titel hat am 3. September im Palais Widmann in Bozen der Auftakt für die Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag der Unterzeichnung des Pariser Vertrags, des „Grundsteins“ der Südtiroler Autonomie, statt, die 5. September mit einem Festakt im Kurhaus von Meran ihren Höhepunkt finden werden. Die vom Zentrum für Regionalgeschichte organisierte wissenschaftliche Tagung befasste sich mit Kontext und Auswirkungen des Pariser Vertrags.
„Es ist immer notwendig, die Geschichte noch einmal Revue passieren zu lassen, um sie besser zu verstehen. Es gibt Menschen, die sie noch nicht kennen und behaupten, dass der Pariser Vertrag die internationale Verankerung unserer Autonomie nicht gewährleistet. Deshalb danke ich dem Zentrum für Regionalgeschichte, das diese Tagung mit hochkarätigen Referenten organisiert hat“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Eröffnungsrede. „Damals war das Pariser Abkommen für uns Südtiroler eine Enttäuschung. Aber ohne das Pariser Abkommen hätte Kreisky die Südtirol-Frage nicht vor der UNO zur Sprache bringen können, es hätte keine 19er-Kommission gegeben, es hätte kein Paket gegeben usw. Dies unterstreicht die außerordentliche Bedeutung des Abkommens, an das wir heute erinnern“, schloss Kompatscher.
Michael Gehler, Direktor des Instituts für Geschichte an der Universität Hildesheim, zeichnete zu Beginn den Weg nach, der zum Pariser Vertrag – der Grundlage der Autonomie und des Schutzes der sprachlichen Minderheiten in Südtirol – sowie zu dessen Entwicklungen bis zum Jahr 1947 führte. Stefan Lechner, Wissenschaftler am Zentrum für Regionalgeschichte, widmete sich anschließend einer der im Abkommen ausdrücklich vorgesehenen Maßnahmen, nämlich der Überprüfung der Staatsangehörigkeitsentscheidungen aus der Zeit des Faschismus (den sogenannten „Rückoptionen“). Unter der Moderation von Siglinde Clementi (Zentrum für Regionalgeschichte) stellte Andrea Bonoldi, Ordinarius für Wirtschaft und Management an der Universität Trient, den Pariser Vertrag auch aus wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Sicht in den Kontext der Provinzen Bozen und Trient der Nachkriegszeit. Eine der ersten Bestimmungen des Pariser Vertrags betraf das Recht auf Grund- und Sekundarschulunterricht in der Muttersprache: Zum Thema “Eine Schule für die Minderheit” hielt Annemarie Augschöll, Dozentin für Geschichte der Pädagogik an der Freien Universität Bozen, einen ausführlichen Vortrag.
Schließlich wurden die Auswirkungen des Gruber-De-Gasperi-Abkommens anhand der Situation der deutschen Minderheit im Kanaltal – einem Gebiet in Friaul-Julisch Venetien an der Grenze zu Österreich und Slowenien – und in der Alpe-Adria-Region von Alessandro Ambrosino, Postdoktorand an der UniDistance (Universität des Kantons Wallis) beleuchtet. Zum Abschluss referierte der Südtiroler Historiker Hans Heiss unter dem Titel “Mühen des Gedenkens: Der Vertrag im Wandel der Erinnerung 1976–2026” über die Erinnerungskultur seit den 1960er Jahren.
Am Montag, dem 7. September, findet im Palais Widmann eine weitere, von der Universität Innsbruck organisierte Tagung zum Pariser Abkommen statt, deren Schwerpunkt auf dem Schutz von Minderheiten liegt.




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