Stromverteiler, Buchungsportale, Mietwagen und Schutzhütten

Wettbewerbsgesetz: Senatoren der Autonomiegruppe setzen viele Änderungen durch

Mittwoch, 03. Mai 2017 | 18:57 Uhr

Rom – Am heutigen 3. Mai hat die Regierung die Vertrauensfrage zum sogenannten „Jährlichen Markts- und Wettbewerbsgesetz“ von 2015 gestellt. Das Gesetz ist zwar schon im August 2016 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden, die Genehmigung des Senats hat sich aber vor allem aus politischen Gründen lange verzögert.

Der Gesetzestext enthält verschiedene Liberalisierungs-Maßnahmen in unterschiedlichen Sektoren: er betrifft die Pensionsfonds, die Versicherungen, die Post, Energie, die Kommunikationstechnologien, die Kraftstoffproduktion, die Banken, die Verteilung von Medikamenten, die Verteilung von Naturgas und Brennstoffen, Abfall, lokale öffentliche Verkehrsmittel, Notare und vieles mehr. Den Senatoren der Autonomiegruppe ist e dabei gelungen, mehrere ihrer Abänderungsanträge durchsetzen zu können.

Eine Abänderung bezieht sich auf die Anwendung der Normen zur Funktionstrennung (sogenanntes „unbundling“) für die Kleinverteiler der Stromversorgung mit weniger als 25.000 Kunden haben. Ein Gesetzesdekret von 2011 schreibt ab Juli 2017 die Funktionstrennung für die Stromversorgungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe vor. Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, dürfen auch kleine Stromgesellschaften bei Verteilung und Verkauf  nicht dieselbe Marke verwenden, sondern müssen diese Tätigkeiten strikt trennen.

“Vor allem für kleine Gesellschaften, die im Alpenraum seit mehr als einem Jahrhundert für die Stromversorgung zuständig sind, würde die vorgesehene Funktionstrennung große Probleme mit sich bringen: der damit verbundene große finanzielle und bürokratische Aufwand macht vor allem für die Stromversorger in dünn besiedelten Gebieten im Berggebiet wenig Sinn. Die von uns nun durchgesetzte Abänderung des Gesetzesdekrets garantiert nun, dass Betriebe, die weniger als 25.000 Kunden haben, die spezifischen Vorlagen zum „unbundling“ nicht erfüllen müssen und somit der damit verbundene bürokratische Aufwand vermindert wird“, erklärt SVP-Senator Hans Berger.

Es gelang außerdem die  Nichtigkeit der Bestpreisbindung zugunsten der großen Buchungsportale wie booking.com  (sogenannte „Parity rate“),  die auch auf Druck der  SVP-Abgeordneten  und des HGV von der Abgeordnetenkammer in den Gesetzentwurf eingefügt worden war, auch im Senat zu bestätigen.  “Die Buchungsportale, die noch dazu in Italien keine Steuern zahlen,  haben ihre Marktposition missbraucht, indem sie den Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, sowie Zimmervermietern eine hohe Provision aufzwingen und sogar die Preisbildung durch eine „Bestprice“ – Klausel beeinflussen. In den Vertragsbedingungen gefangen, sehen sich deshalb viele Betriebe gezwungen, Provisionen und Stornierungsmöglichkeiten im Endpreis zu akzeptieren. Mit der durchgesetzten Änderung wollen wir einen freien Markt ermöglichen, in dem die Beherbergungsbetriebe  die Preise frei nach den herkömmlichen Marktregeln festlegen können”, so die Senatoren Berger, Zeller und Palermo.

Ein anderer Vorschlag der Autonomiegruppe wurde bezüglich der Mietwagen ohne Fahrer mit mehr als neun Plätzen angenommen. Momentan ist es für Unternehmen möglich einen Mietwagen ohne Fahrer auszuleihen, um damit Waren in ein anderes EU- Land zu transportieren. Dazu müssen sowohl die Vermieterfirma, als auch die Firma, die den Wagen mietet, im nationalen Register für Transportunternehmen, verzeichnet sein. Der Änderungsantrag weitet diese Möglichkeit,  einen Mietwagen ohne Fahrer auszuleihen, auch auf Kleinbusse die sich für den Personentransport eignen, aus.

Außerdem konnte erreicht werden, dass öffentliche Gastbetriebe und Schutzhütten in Zukunft die gelagerte Menge von Alkohol, nicht mehr dem zuständigen Zollamt melden müssen. Bisher galt eine Meldepflicht für Alkoholmengen von mehr als 300 Litern.

In der Generaldebatte hatte Senator Berger erklärt, dass der Liberalisierungswahn, der vor allem durch die Maßnahmen der Regierung Monti durchgeführt wurde, in der Peripherie Schäden anrichte. „Hunderte traditionelle Kleinbetriebe mussten als Folge dieser Maßnahmen geschlossen werden, so auch viele Landapotheken. Die Regierung hat sich nun dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den weiteren Verlust in den Diensten der Peripherie zu verhindern“, so Senator Berger. Berger forderte außerdem auch die Weiterbehandlung des Gesetzesentwurfes zu den Öffnungszeiten der Geschäfte, der schon lange in der Senatskommission aufliegt.

„Wir konnten bei diesem Gesetz die meisten unserer Vorschläge durchbringen, und sind also insgesamt zufrieden. Ein Wermutstropfen bleibt die Zweisprachigkeitspflicht bei Notaren. Hier hatten wir in der Mehrheit und mit der Regierung eine Einigung zu einer expliziten Klarstellung erzielt, dass dies auch für Notare aus Trient gelten müsse, die aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Liberalisierung auch in Südtirol tätig werden können. Aufgrund der von der Regierung gestellten Vertrauensfrage konnte dieser Antrag nicht mehr behandelt werden. Die Regierung hat aber zugesagt, eine entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut zu genehmigen“, so Zeller, Palermo und Berger abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen