Vorschläge des Zweikammer-Ausschusses für regionale Angelegenheiten

Wie geht es nach dem Verfassungsreferendum mit dem Föderalismus weiter?

Donnerstag, 01. Juni 2017 | 10:52 Uhr

Rom – Nachdem nach dem Verfassungsreferendum im Dezember 2016 die Umwandlung des Senats in eine „Kammer der Regionen“ gescheitert ist, sollten nun alternative Formen einer besseren Zusammenarbeit zwischen Staat-Regionen und Gemeinden angedacht werden.

„Der Zweikammer-Ausschuss für regionale Angelegenheiten hat jüngst eine spezifische Erhebung bei den zuständigen Ministern, den Vertretern der Regionen und Lokalkörperschaften, dem Staatsrat, Rechnungshof und Verfassungsjuristen durchgeführt und das Ergebnis kürzlich bei einer Pressekonferenz in der Abgeordnetenkammer vorgestellt“, so die Südtiroler Parlamentarier Florian Kronbichler und Albrecht Plangger, Mitglieder des besagten Ausschusses.

Laut den beiden Kammerabgeordneten braucht es jetzt die Umsetzung  des Art.11 des Verfassungsgesetzes Nr.3 vom Jahr 2001. Dieser bereits seit mehr als 15 Jahre geltende Artikel besagt, dass – in Erwartung der Umwandlung des Senats in eine „Kammer der Regionen“ – der in der Verfassung verankerte „interparlamentarische Ausschuss für regionale Angelegenheiten“ mit Mitgliedern der Regionen und Lokalkörperschaften aufgestockt und so eine Verbindung zwischen Zentralstaat und den Lokalverwaltungen hergestellt wird. Damit soll das Prinzip einer fairen Zusammenarbeit (leale collaborazione) verwirklicht werden.

„Leider ist man in den vergangenen 15 Jahren diesen Weg in Erwartung einer viel weiter reichenden Verfassungsreform nicht gegangen und daher steht man nach dem Scheitern dieser Reform wieder am Anfang“, betonen Plangger und Kronbichler.

„Es braucht eine öffentliche und transparente Institution, wo Forderungen und Erfordernisse der Regionen und autonomen Provinzen sich mit den Erfordernissen des Zentralstaates auseinandersetzen können, um gemeinsame Lösungen zu finden, die auch über politische Mehrheiten hinaus Bestand haben“, so die beiden Südtiroler Parlamentarier weiter.

Der heute mit 20 Abgeordneten und 20 Senatoren besetzte Ausschuss sollte um 40 Vertreter der Regionen und Lokalkörperschaften aufgestockt werden, noch besser aber auf insgesamt 60 Mitglieder (30/30 – davon 21 Vertreter der Regionen und autonomen Provinzen und 9 Vertreter der Gemeinden) verkleinert werden. Dies um ein effizienteres Arbeiten zu erleichtern. Von den Regionen sollten auf jeden Fall Regierungsmitglieder in den Ausschuss entsandt werden.

Der Ausschuss würde mit allen Zuständigkeiten gemäß Art. 117 Abs.3 und Art. 119 der Verfassung betraut und mit einem verstärkten Pflichtgutachten („competenza consultiva rinforzata“) ausgestattet.

Wann immer dieser Ausschuss ein negatives oder positives Gutachten mit Bedingungen abgibt, bräuchte es in den Parlamentskammern die absolute Mehrheit ihrer Mitglieder.

„Noch in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode sollte eine probeweise Zusammenarbeit zwischen dem derzeitigen Zweikammer-Ausschuss für regionale Angelegenheiten und den Vertretern der Regionen und Lokalkörperschaften angestrebt werden. Diese Zusammenarbeit könnte mit einfachem Gesetz nach Vorbild der Staat-Regionen-Konferenz verwirklicht werden“, so die beiden Ausschussmitglieder und Kammerabgeordneten Florian Kronbichler und Albrecht Plangger abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen