Diverse Themen im Landtag angeschnitten

Zugverspätungen, Raumordnung und Wirtschaftsförderung

Mittwoch, 03. Februar 2021 | 12:37 Uhr

Plenarsitzung – Bei der aktuellen Fragestunde im Südtiroler Landtag wurden am Vormittag die Themen Zugverspätungen, Raumordnung, Wirtschaftsförderung, Gewässerschutzplan, Ehrenamt, Pflegeeinstufung und Landschaftspflege angeschnitten.

In den letzten Jahren kam es öfters zu Zugverspätungen bei den wichtigen Pendlerzügen ab Brenner um 6.08 Uhr, respektive 6.38 Uhr, berichtete Peter Faistnauer. Viele Pendler sind aufgrund dieser Umstände vermehrt wieder auf das Auto umgestiegen. In den letzten Wochen wurden wieder mehrere Klagen laut. Faistnauer richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie häufig kam es zu Verspätungen oder Ausfällen der Zugfahrt mit Start um 6.08 Uhr ab Brenner, seit 2015 bis 2020, auf die Jahre aufgeteilt? Wie häufig kam es zu Verspätungen oder Ausfällen der Zugfahrt mit Start um 6.38 Uhr ab Brenner, seit 2015 bis 2020, auf die Jahre aufgeteilt? Was waren die Gründe für die Verspätungen, aufgelistet nach Jahre? Was wird getan, um diese Verspätungen in Zukunft zu vermeiden?

Man habe beim zuständigen Eisenbahnunternehmen nachgefragt, antwortete LR Daniel Alfreider, die Daten seien aber noch nicht eingelangt, sie müssten händisch gesucht werden. Für die Zukunft setze man mehr auf Digitalisierung, sodass man konstant einen Überblick habe, wo die Züge gerade unterwegs seien. Man habe nun eine Ausschreibung für eine digitale Plattform in die Wege geleitet.

Die Verbände äußerten sich kritisch zur Umsetzung des neuen Urbanistikgesetzes, meinte Diego Nicolini und zitierte dazu den Direktor der Handwerkervereinigung CNA-SHV: Das Gesetz sei seit 1. Juli in Kraft, aber es genüge, mit Technikern oder Verwaltern zu reden, um zu verstehen, dass es so große Interpretationsschwierigkeiten und Lücken gebe, dass eine Anwendung schwer bis unmöglich sei. Einige Durchführungsbestimmungen stünden zudem noch aus. Nicolini fragte dazu die Landesregierung: Wird es, abgesehen von den FAQ, ein einheitliches Dokument für alle geben, die das Gesetz anwenden müssen? Welche Durchführungsverordnungen stehen noch aus und wann ist mit ihnen zu rechnen?

Die Abteilung Natur, Raum und Landschaft aktualisiere ständig die FAQ, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer, auch die genehmigten Durchführungsverordnungen würden veröffentlicht. Eine Reihe von weiteren Verordnungen seien bereits vom Rat der Gemeinden begutachtet worden und müssten noch sprachlich überarbeitet werden. Es fehlten dann noch die Richtlinien für die touristischen Entwicklungskonzepte. Für die Verordnung zur Umsetzung des Superbonus 110% warte man noch auf die staatlichen Entwicklungen.

Die Politik rühmt sich mit den genehmigten bzw. gewährten Wirtschaftsförderungen, meinte Josef Unterholzner, in der Theorie klingt dies wunderbar, aber leider lässt dies in der Praxis zu wünschen übrig. Viele warten auf diese Förderungen oder fallen aufgrund von Kleinigkeiten durch das Raster. Sehr viele Menschen davon sind betroffen, einer mehr einer weniger. Die Wirtschaftsförderungen sollten dazu dienen, den Wirtschaftskreislauf aufrecht zu erhalten und die entstandene Not mithilfe der Maßnahmen zu lindern. Unterholzners Fragen an die Landesregierung: Welche Wirtschaftsförderungen sind konkret geplant, bitte um detaillierte Auflistung? Wann können die Unternehmer und deren Mitarbeiter damit verbindlich rechnen, um in deren Planung zu berücksichtigen? Nach welchen Kriterien werden die Förderungen berechnet und zugewiesen? Wieso können die Förderungen nicht in Zusammenarbeit mit der Handelskammer abgewickelt werden, da diese über die größte Datenbank der Unternehmen verfügt?

Derzeit arbeite man an den Stützmaßnahmen, erklärte LR Philipp Achammer, Voraussetzung seien aber zusätzliche Mittel, die noch nicht im Haushalt stünden. Es gehe unter anderem um Beiträge an mittlere Unternehmen als Ersatz für Umsatzeinbußen. Ansuchen bzw. Auszahlung sollten im frühen Frühjahr erfolgen. Man wolle damit Arbeitsplätze sichern und auch die Saisonarbeiter unterstützen, die durch die Krise ihre Arbeit verloren hätten. Es werde bei diesen Maßnahmen natürlich auch mit der Handelskammer zusammengearbeitet.

Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe mussten im Jahr 2020 erhebliche Umsatzverluste verzeichnen, stellte Helmut Tauber fest. Diese belaufen sich laut aktuellen Schätzungen auf 1 bis 1,4 Milliarden Euro. Ebenso zeichnet sich ab, dass auch kurzfristig immer mehr touristischen Betriebe mit großen Liquiditätsengpässen konfrontiert sein werden. Dies alles bringt den Südtiroler Tourismus, der allgemein als Zugpferd für die heimische Wirtschaft gilt, von dem wiederum viele andere Wirtschaftssektoren abhängen, in eine äußerst schwierige Lage. Tauber ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Das Abkommen zwischen der Landesregierung, den Banken und Garantiegenossenschaften sieht begünstigte Sofortkredite für Unternehmen und Freiberufler vor. Die Ansuchen dafür mussten innerhalb 15. Oktober gestellt werden. Ist mit einer Neuauflage dieses Abkommens zu rechnen und falls ja, zu welchen verbesserten Konditionen? Wie will man dem wachsenden Bedürfnis der gastgewerblichen Betriebe nach Verlustbeiträgen gerecht werden? Warum will die Landesregierung die nationale Entscheidung bezüglich Unterstützungsmaßnahmen, die bisher auf staatlicher Ebene sehr spärlich ausfallen, abwarten, anstatt sofort zu intervenieren, um den Betrieben unter die Arme zu greifen? Wieso wird nicht umgehend ein eigenes Maßnahmenpaket für den Tourismus geschnürt?
LH Arno Kompatscher berichtete von intensiven Gesprächen mit den Banken. Man plane eine Neuauflage der Einvernehmensprotokolle, es brauche dazu eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben. Das Land werde jedenfalls die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Wenn die Stundungen aufgrund der Auflagen der EU-Bankenaufsicht nicht möglich sein sollten, arbeite man an einer Alternative über Euregio Plus. Binnen zehn Tagen werde man eine Lösung vorstellen können. LR Arnold Schuler erklärte, dass es die geforderten Verlustbeiträge auf jeden Fall brauchen werde. Es seien noch Verhandlungen im Gange, man werde aber bald einen Vorschlag vorlegen. Dafür brauche es zusätzliche Mittel. Für kleinere Betriebe wolle man eine vereinfachte Hilfe anbieten. Das entsprechende staatliche Dekret Ristori 5 sei in Ausarbeitung; das Land erstelle eigene Kriterien, aber die beiden Maßnahmen müssten abgestimmt werden, um Treffsicherheit zu gewährleisten. Über die Verlustbeiträge hinaus brauche es ein ganzes Maßnahmenpaket. Am nächsten Dienstag wolle man in der Landesregierung einen groben Vorschlag vorlegen.

In den letzten Monaten gab es einige Veränderungen beim Pflegegeld, erklärte Maria Elisabeth Rieder. Allen Ersteinstufungen wird automatisch die Pflegestufe 1 zugewiesen, ohne dass eine Einstufung vor Ort stattfindet. Die Zuweisung gilt für 18 Monate. Innerhalb von 30 Tagen gibt es die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das Ziel war, die Einstufungen zu beschleunigen und den Betroffenen schnelle finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Bei Veränderungen der Pflegestufe ist die Vorgehensweise allerdings unklar und dauert es lange, es geht meist weniger um den finanziellen Aspekt als vielmehr um Pflegegutscheine und Leistungen. Rieder richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Finden Neueinstufungen durch die Einstufungsteams statt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn Einspruch gegen die automatische Einstufung eingelegt wird, wie ist die Vorgehensweise und wie lange dauert die Überprüfung? Wie ist die Vorgehensweise bei den Veränderungen der Pflegestufe? Wie lange beträgt die Wartezeit für eine Bewertung?
Zurzeit fänden die Einstufungen wieder regelmäßig statt, antwortete LR Waltraud Deeg. Die Bestimmungen zum Einspruch seien geändert worden. Wer nicht mit der Einstufung einverstanden sei, könne dies dem Amt mitteilen. Die Einstufung von Amts wegen bleibe bis zur Überprüfung aufrecht, bei Änderung der Einstufung werde der neue Betrag mit dem nächsten Monat ausbezahlt. Die Wartezeit betrage im Schnitt 55 Tage. Bei Anträgen auf Wiedereinstufung werde in Zweifelsfällen die höhere Einstufung gewählt. Das Personal werde derzeit auf bei Tests und Impfungen eingesetzt, daher ergäben sich oft Wartezeiten.

Ein Projekt für den Gewässerschutzplan sei am 30. Jänner 2020 im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden, dann aber seien viele Termine wegen der Pandemie verlegt worden, bemerkte Riccardo Dello Sbarba und fragte, ob der neue Gewässerschutzplan inzwischen genehmigt wurde bzw. wie weit das Verfahren fortgeschritten sei, ob der EU-Termin für Wasser von guter Qualität weiter auf 2027 festgelegt sei und ob das ein bindender Termin sei bzw. ob das Land ihn jedenfalls einzuhalten gedenke.

Es habe wegen der Pandemie Verzögerungen gegeben, räumte LR Giuliano Vettorato ein. Nun habe der Umweltbeirat einen Bericht erstellt, der auch die Änderungen umfasse. Dieser Bericht werde in Kürze der Landesregierung vorgelegt. Die EU überlege derzeit eine Änderung der Richtlinie. Es sei jedenfalls ein Pflichttermin, bei Nichteinhaltung drohe ein Vertragsverletzungsverfahren. Es sei jedenfalls ein guter Plan, der geeignet sei, die EU-Vorgaben termingerecht einzuhalten. Ein Aufschub sei möglich, aber man hoffe, dass man davon nicht Gebrauch machen müsse; er sei überzeugt, dass es das nicht brauchen werde.

Auch das Ehrenamt und die Kultur leiden sehr stark unter der Corona-Pandemie, erklärte Josef Unterholzner. „Südtirol ohne Ehrenamt wäre gar nicht vorstellbar, auch die Kultur hat bei der Südtiroler Bevölkerung einen großen Stellenwert. Jetzt wo all diese Menschen nahezu für ein Jahr ihrer freiwilligen Tätigkeit für das Ehrenamt nicht nachgehen konnten, sollte die Politik ihren Beitrag dazu leisten. Ehrenamt und Kultur gehören zur Südtiroler Tradition, deren Einsatz und Leistung dürfen absolut nicht unterschätzt werden.“ Unterholzner stellte dazu folgende Fragen: Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Menschen zu motivieren wieder ins Ehrenamt zurück zu kehren? Hat sich die Landesregierung bereits Gedanken darüber gemacht, wie Ehrenamt und Kultur aus der Krise geführt werden können? Nachdem keine Veranstaltungen aufgrund von Corona durchgeführt werden durften, gedenkt die Landesregierung den Vereinen die entgangenen Einnahmen in Form von Beiträgen zu ersetzen?

Man sei in ständigem Austausch mit den Verbänden, erklärte LR Philipp Achammer. Diese seien weiter unterstützt worden, wenn auch eine Wiederaufnahme der Tätigkeit noch nicht in vollem Umfang möglich sei. Was möglich sei, solle stattfinden, auch digital. Man werde nicht alle Mindereinnahmen ausgleichen können, über die Höhe des Ausgleichs rede man mit den repräsentativsten Verbänden. LR Giuliano Vettorato erinnerte daran, dass es in der Kultur nicht nur Ehrenamtliche gebe, letzteren habe man ermöglicht, trotz der laufenden Kosten weiterzumachen, auch über einen Abbau der Bürokratie sowie durch Beiträge. Für die beruflichen Kulturträger sei eine Unterstützung zur Digitalisierung gewährt worden.

Die jüngste Verordnung des Landeshauptmanns zum Covid-Notstand habe gezeigt, dass das Land bei bestimmten territorialen Besonderheiten auch von der staatlichen Regelung abweichen könne, bemerkte Diego Nicolini. Solche Ausnahmen umfassten aber nicht die fehlerhafte Übermittlung von Covid-Daten bzw. Dateninterpretationen mit dem Ergebnis, dass Südtirol von der EU als dunkelrot eingestuft wurde. Nicolini fragte nach dem Grund, warum die Tanzschulen nicht öffnen dürften, auch nicht für kleine Gruppen, während Chorgesang, Gymnastik und Tanz in der Schule zugelassen worden seien, und welche Protokolle für letztere vorgesehen seien.

Bei den Maßnahmen habe man sich immer an die Empfehlungen des Sanitätsbetriebs gehalten, antwortete LR Philipp Achammer. Derzeit gebe es nicht die Voraussetzungen für weitere Lockerungen. Für die Tanzschulen gebe es detaillierte Sicherheitsprotokolle; sobald Lockerungen möglich seien, hätten die Tanzschulen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit.

Der Sanitätsbetrieb hat ohne Ausschreibung einen Auftrag von 150.000 Euro für den Einsatz von Spürhunden zur Ermittlung von Corona-Positiven erteilt, bemerkte Alessandro Urzì und fragte die Landesregierung: Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und welche wirtschaftlichen Kriterien rechtfertigen diese Testmethode gegenüber anderen? Wie viele Tests wurden bisher auf diese Weise durchgeführt und wie viele positive Ergebnisse wurden von anschließenden PCR- oder Antigentests bestätigt?
Studien hätten gezeigt, dass der Geruchssinn von Hunden geeignet sei, verschiedene Krankheiten zu erkennen, z.B. Krebs, antwortete LR Thomas Widmann. Diese Methode werde derzeit bei Covid 19 getestet. Es handle sich um eine kostengünstige und nicht invasive Methode. Bei der Treffsicherheit sei dieser Test nicht mit Antigen oder PCR zu vergleichen, ein Nachtest mit PCR werde auf jeden Fall durchgeführt. Bisher seien 1219 Personen getestet und dabei 45 aktuell Positive ermittelt worden, zusätzlich 10 Personen, die in der Vergangenheit infiziert waren. Man versuche derzeit verschiedene nichtinvasive Methoden; wenn sich eine bewähre, dann könne man effektiver und häufiger testen.

In Südtirol werden nach wie vor Stimmen laut, wonach eine Prämie von 1.000 Euro ausbezahlt wird, wenn das Ableben einer Person im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion gebracht wird, erklärte Andreas Leiter Reber. So sollen bereits etliche Angehörige von betagten Verstorbenen seitens des Sanitätsbetriebs oder der Seniorenheime gefragt worden sein, ob sie als Todesursache „Corona“ angeben wollen. Leiter Reber ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Liegen des Landesregierung Kenntnisse zur Verbreitung des oben genannten Gerüchts – auch im Umfeld von Bediensteten des Sanitätsbetriebes – vor? Wenn Ja, worauf lässt sich dieses Gerücht zurückführen? Wird den Hinterbliebenen von Verstorbenen, die im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion dahingeschieden sind, eine Zahlung zugebilligt? Wenn Ja, von welcher Institution? Werden Verblichene nachträglich auf eine mögliche Infektion mit COVID-19 überprüft? Wenn Ja, um wie viele Fälle handelt es sich in Südtirol und wie viele positive Testergebnisse lagen hierbei vor?

Auch ihm sei das Gerücht zu Ohren gekommen, erklärte LR Thomas Widmann. Es scheine eine Fake News zu sein, die von Amerika herübergeschwappt sei, ohne wissenschaftliche Basis. Es sei nicht vorgesehen, dass irgendeine Körperschaft Geld bekomme, wenn jemand an Covid sterbe. Ein nachträglicher Test an Verstorbenen werde nicht vorgenommen.

An der Brennerbahnlinie, im Bereich Klausen-Süd und Villanders wird von Seiten der Anrainer und Beherbergungsbetriebe immer wieder beklagt, dass der Lärm der Eisenbahn unerträglich sei, berichtete Helmut Tauber. Dieser belastet die Bürgerinnen und Bürger und reduziert die Chancen der Betriebe im touristischen Standortwettbewerb erheblich. Dabei stellt vor allem in den Nachtstunden der zunehmende Güterverkehr – nicht zuletzt wegen des oft veralteten Rollmaterials – eine dauerhafte Lärmbelastung da. Diese Lärmbelastung bringt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Gesundheit mit sich. Die bisher gesetzten Maßnahmen zur Verringerung des Rolllärms werden als absolut unzureichend empfunden. Zwar wurden im Stadtgebiet von Klausen die Lärmschutzwände verlängert, im Bereich Klausen-Süd fehlen diese aber noch weitgehend. Taubers Fragen an die Landesregierung: Wurden in Abstimmung mit den Verantwortlichen der italienischen Bahn (RFI) kurz- bis mittelfristigen Lösungen, vor allem das Gemeindegebiet von Lajen betreffend, besprochen? Welche weiteren Schutzmaßnahmen sind von Seiten der RFI, bzw. des Landes geplant oder angedacht? Wurde für die Zulaufstrecke zum BBT ein eigener technischer Ansprechpartner für die Gemeinden des Tales gefunden?

Bei Klausen seien zwei Lärmschutzwände aufgestellt worden, erklärte LR Giuliano Vettorato. Derzeit seien keine weiteren Bauten im Programm, da die Mittel fehlten. Land und RFI hätten ein Abkommen getroffen, das auch Maßnahmen bei Lajen vorsehe. Klausen wolle einen Teil der Umweltgelder für Lärmschutzmaßnahmen einsetzen.

Paul Köllensperger erinnerte an den Landtagsbeschluss vom Mai 2020, mit dem die Landesregierung verpflichtet wurde, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, um Alternativen für die städtischen und außerstädtischen Nahverkehrslinien im Bereich Rentsch und Innsbrucker Straße zu finden. Durch das Viertel, in dem 18.000 Einwohner lebten, würden täglich 350 Busse fahren. Köllensperger bat um den aktuellen Stand der Dinge.

Man habe sich die Situation gemeinsam mit den Konzessionären näher angeschaut, antwortete LR Daniel Alfreider. Rund 300 Personen kämen aus den Nachbargemeinden, auch wegen des Sozialsprengels in diesem Viertel. Das Einzige, was man zur Reduzierung machen könnte, wäre, die innerstädtische 8-er Linie zu reduzieren, was 60 Fahrten beträfe. Man habe sich aber dagegen entschieden, weil man gerade jetzt Pendlern und Schülern Busse bieten wolle, die nicht überfüllt seien.

In den vergangenen 30 Jahren konnten Bürgerinnen und Bürger über den Heimatpflegeverband um Beiträge für die Sanierung von bäuerlichen Kleindenkmälern oder für die Errichtung von Schindeldächern, Holzzäunen oder Trockenmauern ansuchen, bemerkte Hanspeter Staffler. Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Heimatpflegeverbandes standen den Gesuchstellerinnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Auf unbürokratische und Bürgernahe Art und Weise konnten somit unzählige typische Landschaftselemente erhalten und erneuert werden. Mit Jahresbeginn 2021 wechselte das Beitragsverfahren vom Heimatpflegeverband zur Abteilung Raum und Landschaft, wo es zurzeit weder Ansprechpartner noch ein Verwaltungsverfahren geben soll. Staffler stellte dazu folgende Fragen: Wer ist nun Ansprechpartner für die Beitragsgesuche für Landschaftspflege? Wie funktioniert das neue Verwaltungsverfahren und ab wann können Gesuche eingereicht werden? Wie viel Geldmittel stehen 2021 für die Landschaftspflege im Sinne der Prämissen zur Verfügung? 4. Warum hat die Landesverwaltung die Zusammenarbeit mit dem Heimatpflegeverband beendet? Verfügt die Landesabteilung Raum und Landschaft über das nötige Personal, um die rund 500 Gesuche pro Jahr rasch und zügig zu bearbeiten?

LR Maria Hochgruber Kuenzer berichtete, dass die Förderungen außerhalb der Schutzgebiete ausgesetzt wurden. Es sei kein neues Verwaltungsverfahren eingeführt worden, man arbeite aber an neuen Kriterien. Für die bereits aufliegenden Gesuche außerhalb der Schutzgebiete stehe Geld für rund 21 Projekte zur Verfügung. Der Heimatpflegeverband habe mitgeteilt, dass er diese Hilfestellung nicht mehr bieten könne, da die ehrenamtlichen Mitarbeiter bereits ein bestimmtes Alter hätten. Die Gesuche würden nun von Mitarbeiter des Amtes betreut.

„Während unsere Freiheitskämpfer nach 60 Jahren (!) immer noch nicht in die Heimat dürfen, laufen Mitglieder der Meraner Terror-Zelle wieder frei herum!“, kritisierte Sven Knoll. „Der italienische Staat sieht offenbar keine Probleme darin, Islamisten, die für uns alle eine Gefahr darstellen, wieder frei herumlaufen zu lassen. Wenn es aber um die Begnadigung der Süd-Tiroler Freiheitskämpfer geht, die einfach nur in ihre Heimat zurückkehren wollen, entsteht eine unverständliche Empörungswelle von italienischen Nationalisten.“ Knoll stellte dazu folgende Fragen: Wie bewertet die Landesregierung diesen Widerspruch? Was hat sich bislang in der Frage der Begnadigung der Süd-Tiroler Freiheitskämpfer getan? Was will die Landesregierung unternehmen, um in dieser Frage weiterzukommen?

LH Arno Kompatscher erinnerte an das Verfahren der Begnadigung, das einen Antrag voraussetze. Dies sei in einem Fall inzwischen erfolgt. Das Thema sei ihm ein Anliegen, er setze sich dafür ein, damit man endlich einen Schlussstrich ziehen könne. Man müsse warten, wie die Entscheidung des Staatspräsidenten ausfalle, erzwingen könne man eine Begnadigung nicht.

Anschließend wurde die Sitzung auf Antrag des SVP-Fraktionsvorsitzenden unterbrochen.

Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen