„Weckruf für Politik und Gesellschaft“

Abriss des denkmalgeschützten Wohnhauses Josl am Bichl in Terenten

Montag, 23. November 2020 | 13:33 Uhr

Terenten – Das denkmalgeschützte Wohnhaus des Hofes Josl am Bichl auf dem Sonnenplateau von Terenten ist abgerissen worden und damit ein einzigartiges Stück Südtiroler Baukultur unwiederbringlich verloren. Darauf macht der Heimatpflegeverband aufmerksam.

Südtirol sei reich an herausragender historischer Baukultur. Bemerkenswert dabei sei, dass dieser Reichtum eben nicht „nur“ aus Kirchen, Schlössern, Burgen und bürgerlichen Ansitzen besteht, sondern vor allem auch aus vielen, vielen einzigartigen Bauernhöfen. Südtiroler Bauern hätten über Jahrhunderte mit ihren Höfen Kleinode geschaffen, die wichtige Merkmale der Kulturlandschaft seien.

Josl am Bichl: Abriss eines denkmalgeschützten Wohnhauses

Das Ensemble Josl am Bichl auf dem Sonnenplateau von Terenten im Weiler Pichlern ist ein Paarhof mit frühbarockem Wohnhaus, Backofen, dem holzgezimmerten Stadel mit schindelgedecktem Steildach und einem zweigeschossigen Kornkasten von 1609. Er steht auf einer leichten Hügelkuppe und war eine der mittlerweile selten gewordenen intakten Hofeinheiten des Pustertaler Mittelgebirges.

„Vor kurzem wurde nun das Wohnhaus abgerissen, was einen herben Verlust für die historische Baukultur Südtirols darstellt“, erklären die Heimatpfleger. Es handelte sich um einen zweigeschossigen Bau mit hölzernem Dachgeschoß und einer Labe mit Tonne und Stichkappen. Das Denkmalamt habe über viele Jahre intensiv versucht, die Bauherren vom Erhalt des Gebäudes zu überzeugen und dafür Untersuchungen und statische Bewertungen finanziert. Zudem sei man große Kompromisse eingegangen und habe erhebliche Beiträge zugesagt.

„Doch all dies wurde vom Eigentümer nicht gewürdigt, sondern systematisch boykottiert – auch mit Hilfe von willfährigen Technikern, die einen schlechten statischen Zustand häufig als Totschlagargument anführen“, so der Verband.

Auf Nachfrage habe Landeskonservatorin Karin Dalla Torre erklärt: „Das ist ein verlorenes Kulturgut und eine bittere Erfahrung für das Landesdenkmalamt. Wir haben nicht vor, eine solche Strategie in Zukunft zuzulassen. Alle Eigentümer haben eine gesetzliche Erhaltungspflicht und diese kann mit der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen von Amts wegen auf Kosten der Eigentümer und Verwaltungsstrafen eingefordert werden. In solchen Fällen werden wir diese Instrumente nutzen.“

Appell an Besitzer historischer Gebäude

Es sei durchaus verständlich, dass Besitzer von historischer Baukultur in ihren Wohn- und Wirtschaftsgebäuden nach zeitgemäßen Maßstäben leben und arbeiten wollen. „Leider glauben viele immer noch, dass dies nur in einem Neubau möglich ist. Man will nicht gern in einem alten baufälligen Gebäude wohnen und kann sich auch nicht vorstellen, wie schön es nach einer guten Sanierung aussehen würde. Allerdings gibt es dazu sehr viele hervorragende Beispiele im Lande“, so der Heimatpflegeverband.

Der organisatorische und planerische Aufwand zur Renovierung alter Gebäude sei zwar erheblich, doch die Baukosten selbst seien bei einer sanften und achtsamen Sanierung nicht höher als für einen Neubau. Das Denkmalamt bietet dafür teils großzügige Beiträge an und berät Interessierte. Bei besonderen Situationen kann außerdem die kostenlose Beratung durch den Landesbeirat für Baukultur angefordert werden. Auch der Bauernbund bietet seit einiger Zeit eine Beratung durch Architekten für die Sanierung historischer Bauernhöfe an.

„Den Besitzern von denkmalgeschützten Bauten sollte aber auch klar sein, dass sie das Privileg haben, etwas Einzigartiges zu besitzen, das ihre Vorfahren mit großem Aufwand, Leidenschaft und Liebe zum Detail errichtet haben. Daraus erwächst ihnen sowohl in juridischer als auch in ideeller Hinsicht die Verpflichtung zum Erhalt und zu einer behutsam auf den historischen Bestand Rücksicht nehmenden Renovierung“, so der Heimatpflegeverband.

Es dürfe nicht mehr dazu kommen, dass ein Besitzer durch Untätigkeit dem Verfall seines Erbes zusehe oder ihn sogar fördere, weil er dieses als „lästig“ oder „veraltet“ betrachte. „Gegen solche Vorgangsweisen müssen Maßnahmen ergriffen und Sanktionen angewandt werden. Die Erfahrung hat uns leider auch gezeigt, dass die meisten Allerwelts-Neubauten in ästhetischer und landschaftlicher Hinsicht keinen würdigen Ersatz für den historischen Bestand darstellen. Herkunft und Zukunft müssen Hand in Hand gehen! Denn mit dem Abriss historischer Gebäude geht das gebaute Kulturerbe unwiederbringlich verloren“, so die Heimatpfleger.

Weckruf für Politik und Gemeinden

Das Scheitern des Erhalts des Wohnhauses Josl am Bichl müsse aber auch ein Weckruf für Politik und Gemeinden sein. Sie hätten den Auftrag, die Authentizität der Südtiroler Kulturlandschaft für die Gesellschaft und die nachkommenden Generationen zu erhalten. Der Heimatpflegeverband appelliert an Landes- und Gemeindepolitik, die Besitzer von historischer Baukultur, egal ob denkmalgeschützt oder nicht, so gut wie möglich zu unterstützen, damit die Gebäude optimal erhalten und genutzt werden können. „Denn eines muss klar sein: Wenn die einzigartige Baukultur der Südtiroler Täler und Landschaften verschwindet, dann verschwindet auch die Authentizität und ein wesentlicher Teil der Attraktivität Südtirols“, erklärt der Verband.

Von: mk

Bezirk: Pustertal