Von: bba
Bozen – Bis zum 20. Jänner kann im Frauenbüro des Landes um Förderung für Projekte für Chancengleichheit zwischen Mann und Frau angesucht werden.
Projekte, die zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und der Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen, werden vom Land Südtirol finanziell gefördert. Das Frauenbüro des Landes nimmt bis 20. Jänner 2021 entsprechende Anträge entgegen.
Bis 20. Jänner ansuchen!
Geförderung werden Projekte, die auf eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Frau abzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern und insbesondere eine Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben befördern. Es werden außerdem Projekte unterstützt, die herkömmliche Rollenzuweisungen hinterfragen und eine gerechte Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann fördern, Frauenkultur unterstützen und verbreiten sowie Interesse insbesondere für die kritische Aufarbeitung der Frauengeschichte wecken und Leistungen von Frauen sichtbar machen.
Zuschüsse von bis zu 70 Prozent
Für die Durchführung solcher Projekte kann ein Beitrag im Ausmaß von 30 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden. Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften, in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist. Sie alle dürfen keinerlei Gewinnabsichten verfolgen.
Die detaillierten Richtlinien, der Vordruck für den Antrag und die weiteren Anlagen sind auf den Webseiten des Landes unter “Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit” abrufbar.
Die Anträge müssen bis 20. Jänner 2021 an das – im Amt für Landessprachen und Bürgerrechte in der Landesabteilung Präsidium angesiedelte – Frauenbüro in der Bozner Dantestraße 11 gerichtet werden (Einschreiben, zertifizierte Mail PEC oder persönliche Abgabe).