Notfallstipendium

Es wird kontrolliert

Dienstag, 22. September 2020 | 23:25 Uhr

Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat am 22. September neue außerordentliche Studienbeihilfen für Studierende beschlossen, deren Einkommens- und Vermögenssituation sich infolge der Pandemie verschlechtert hat. Hiervon profitieren auch Studierende, welche bislang nicht berechtigt gewesen wären, Finanzhilfen des Landes in Anspruch zu nehmen. Doch Achtung: Falscherklärungen werden geahndet!

Die Landesregierung greift mit ihrem Beschluss eine Forderung der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) auf, welche über Monate immer wieder vorgebracht wurde. Beim Vorstand der sh.asus zeigt man sich sichtlich erfreut, hat man sich doch aktiv und konstruktiv in die Ausarbeitung der konzeptuellen Grundlagen für die neue Coronahilfe eingebracht.

„Endlich gelangt auch dieser Aspekt in der Strategie des Landes zur Bewältigung der Coronakrise zum Abschluss: Für Studierende sind diese Hilfen äußerst relevant. Viele haben sich in den letzten Monaten an uns gewandt mit der ernsten Sorge, ihr Studium aus finanziellen Gründen abbrechen zu müssen – immerhin haben viele Südtiroler Familien unter den wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gelitten“, unterstreicht sh.asus-Vorsitzender Matthias von Wenzl.

Die Südtiroler HochschülerInnenschaft habe immer betont, dass es nicht ausreiche, die bestehenden Stipendien beziehungsweise Studienbeihilfen an die neue Situation anzupassen. Vielmehr sei es nötig gewesen, eine breite, zusätzliche Förderung vorzusehen, um das Recht auf Hochschulbildung nicht zur hohlen Phrase verkommen zu lassen. Sämtliche Stütz-Maßnahmen für Studierende müsse man als Investition in die Zukunft des Landes begreifen, denn, so die sh.asus, „eine verschärfte ökonomische Situation darf nicht die Entwicklung und Entfaltung von jungen Talenten verhindern. Von diesem sowie generell von einer akademisch geschulten jungen Generation wird unser Land nämlich auf allen Ebenen profitieren.“ Es sei wichtig gewesen, dass gegenüber der Politik klarzustellen.

Eine Maßnahme betrifft Studierende, die aufgrund des Einkommens und Vermögens (bestimmt anhand des FWL – Faktor Wirtschaftliche Lage) kein Anrecht auf die Studienbeihilfe 2020/21 haben: Wer 2020 einen FWL zwischen 4,01 und 5,00 hat und im Vergleich zu 2019 Einkommens-und Vermögenseinbußen von 40 Prozent erleidet, kann einmalig 2.000 Euro beantragen; wer 20 Prozent verliert, dem stehen hingegen 1.500 Euro zu. Voraussetzung ist, dass die Studiendauer und der Studienerfolg mit den Vorgaben der Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung für die ordentliche Studienbeihilfe vereinbar sind. Außerdem werden sowohl die Beträge als auch die FWL-Schwellen gemäß der Verordnung für die ordentliche Studienbeihilfe an die jeweilige Situation der/des Studierenden angepasst. Die Verschlechterung der Wirtschaftslage muss durch eine Eigenerklärung vorgebracht werden.

Die zweite Maßnahme betrifft Studierende, die bereits im akademischen Jahr 2019/20 eine Studienbeihilfe erhalten haben und ein um mindestens zwanzig Prozent geringeres Einkommen und Vermögen im Vergleich zum Vorjahr haben. Sie können um eine zehnprozentige Erhöhung dieser Studienbeihilfe ansuchen.

Der Kampf um die neuen Coronabeihilfen sei recht langwierig gewesen, bemerkt Julian Nikolaus Rensi, Vizevorsitzender der sh.asus: „Andere Regionen Italiens haben deutlich schneller reagiert als Südtirol und den Studierenden relativ prompt materielle Unterstützung zukommen lassen, etwa auch in Sachen Miete. In Südtirol wurden zunächst offenbar andere Prioritäten gesetzt, aber die Politik hat auf lange Sicht die konsequente Interessenvertretung der sh.asus nicht ignorieren können.“ Nun stehe man vor einem Erfolg, den die Studierenden dank ihrer Beharrlichkeit selbst verbuchen können. „Wir haben lange – vielleicht zu lange – warten müssen, haben aber nie resigniert oder den Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung verlassen“, erklärt die sh.asus. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Landesverwaltung bei der Ausarbeitung der Corona-Beihilfen sei im Wesentlichen positiv gewesen. Auf einzelne Vorschläge, das Notfallstipendium gerechter und sinnvoller zu gestalten, sei letztendlich aber nicht mehr eingegangen worden. „Das trübt aber nicht unsere Gewissheit, das Richtige gefordert und getan zu haben. Die Südtiroler Studierenden stehen jetzt, dank des Einsatzes der sh.asus, gut da“, so Rensi.

 

Von: bba

Bezirk: Bozen