Von: bba
Bozen – Das Landesamt für Jagd und Fischerei nimmt ab sofort Anmeldungen für die nächsten Fischer- und Jägerprüfungen im Oktober entgegen.
Wer in Südtirol fischen oder jagen möchte, muss über den entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Den Fischer- beziehungsweise Jagdschein erhalten die Bewerber und Bewerberinnen nach Bestehen der Fischer- oder Jägerprüfung. Grundkenntnisse über Naturschutz müssen sowohl angehende Fischer als auch Jäger mitbringen. Zudem wird fachspezifisches Wissen vorausgesetzt: So stehen bei der Fischerprüfung Kenntnisse über das Fischereigesetz, Gerätekunde sowie allgemeine Verhaltensnormen beim Fischen im Fokus, während die Jägerprüfung grundlegendes Wissen in den Bereichen der Wildkunde, Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Jagdwesen erfordert.
Sowohl bei der Fischer- als auch bei der Jägerprüfung müssen die Kandidaten zunächst den schriftlichen Teil in Quizform bestehen. Das Erreichen der vorgeschriebenen Punktezahl ermöglicht anschließend den Antritt zur mündlichen Prüfung.
Die nächsten Prüfungstermine sind im Oktober: vom 7. bis zum 11. die Jägerprüfung, vom 22. bis 26. hingegen die Fischerprüfung. Die Anmeldung für beide Prüfungen ist noch bis zum Freitag, 23. August möglich.
Das Gesuch um Zulassung (Stempelmarke 16 Euro) ist an das Landesamt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 (Brennerstraße 6, Bozen) zu richten. Zugangsvoraussetzung für die Fischerprüfung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Angehende Jäger hingegen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Prüfungstermine für die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen werden ausschließlich über Website und Amtstafel bekannt gegeben; es werden keine Einladungsschreiben verschickt.
Informationen zur Fischerprüfung und zur Jägerprüfung gibt es auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich Land- und Forstwirtschaft oder beim Landesamt für Jagd und Fischerei, Tel. 0471 415171 oder 0471 415172.