Von: luk
Bozen – Für alle, die im Studienjahr 2020/21 eine Wohnmöglichkeit des Landes in Anspruch nehmen, gelten coronabedingt mehrere Erleichterungen. Die Landesregierung hat sich heute darauf verständigt.
An die 600 Wohnplätze stellt das Land im Rahmen der Bildungsförderung für Studierende in Südtirol bereit. Diese können auf der Grundlage klarer Richtlinien in Anspruch genommen werden. Nachdem sich der Hochschulbetrieb in Corona-Zeiten verändert hat, Fernunterricht an der Tagesordnung stand und die Anwesenheit am Studienort nicht immer zwingend notwendig war, hat die Landesregierung heute auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien für die Inanspruchnahme der Wohnmöglichkeiten überarbeitet.
Keine Mietpreisanpassung, weniger Studienerfolg nötig
“Um den Studierenden, die eine Wohnmöglichkeit des Landes nutzen, dabei zu unterstützen, coronabedingte Schwierigkeiten zu überwinden, haben wir für das kommende Bildungsjahr mehrere Erleichterungen vorgesehen”, informiert Landesrat Achammer. So verzichtet das Land auf eine Anpassung des monatlichen Mietpreises an die Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes der letzten drei Jahre. Der notwendige Mindeststudiene rfolg für die Inanspruchnahme einer Wohnmöglichkeit im kommenden Studienjahr wird von 70 auf 40 Prozent des für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe erforderlichen Studienerfolgs gesenkt. Studierende können wieder aufgenommen werden, sofern sie am 31. Mai mindestens vier Monate lang einen Wohnplatz innehatten.
Ab 28. Juni kann angesucht werden
Anrecht auf einen Heimplatz haben Studierende, die an einer Hochschuleinrichtung in Südtirol in einen Bachelor- oder Master-Studiengang inskribiert sind. Sie können sich ab 28. Juni um eine Wohnmöglichkeit bewerben.