Von: mk
Bozen – Sechs kulturelle Körperschaften, an denen das Land beteiligt ist, können mit der ersten Zuweisungen von Landesmitteln in das neue Tätigkeitsjahr 2023 Jahr starten: Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer den Vereinigten Bühnen Bozen, der Stiftung Museion, der Stiftung Stadttheater und Konzerthaus Bozen, dem Meraner Stadttheater- und Kurhausverein, der Stiftung Euregio Kulturzentrum Gustav Mahler Toblach Dolomiten sowie der Tinne Stiftung Südtirol für Kunst, Kultur und Bildung den ersten Teil der Jahresfinanzierung 2023 zugewiesen und zweckgebunden.
“Mit dieser ersten Zuweisung machen wir es möglich, dass diese sechs großen und wichtigen Kultureinrichtungen ihre Tätigkeit im neuen Jahr aufnehmen beziehungsweise fortführen können”, sagt Landesrat Philipp Achammer, der darauf verweist, dass auch die Kultureinrichtungen über Kostensteigerungen klagen. Über die Beteiligung an diesen Kultureinrichtungen trage das Land dazu bei, die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und zu beleben. “Kunst und Kultur stillen Grundbedürfnisse der Menschen. Wir möchten Vielfalt und Dynamik des Kulturangebots in unserem Land stärken, zumal dies der gesellschaftlichen aber auch der wirtschaftlichen Entwicklung Südtirols zugutekommt.”
Auf der Grundlage der Abschlussrechnungen 2022 und der Haushaltsentwürfe für das Jahr 2023 hat die Landesregierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzlage die erste Zuweisung für die sechs Landeskulturkörperschaften beschlossen: Demnach erhalten die Vereinigten Bühnen Bozen 1,68 Millionen Euro, die Stiftung Museion 2,58 Millionen Euro, die Stiftung Stadttheater und Konzerthaus Bozen 941.000 Euro, der Meraner Stadttheater- und Kurhausverein 280.500 Euro, die Stiftung Euregio Kulturzentrum 432.000 Euro und die Tinne-Stiftung 225.000. Insgesamt belaufen sich damit die Zuweisungen zugunsten aller sechs Körperschaften auf 6,13 Millionen Euro. Die Beträge sind durchwegs höher als im Vorjahr.