SJR zum Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention

“Mitbestimmung von Kindern äußerst wichtig”

Samstag, 20. November 2021 | 09:48 Uhr

Bozen – Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November macht der Südtiroler Jugendring (SJR) darauf aufmerksam, dass die Mitbestimmung von Kindern äußerst wichtig ist. So ist auch gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.

„Es geht darum, dass junge Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen mitwirken werden. Durch echte Beteiligung lernen Kinder Mitverantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. Dies kommt der Gesellschaft wie auch den Kindern selbst in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zugute“, erklärt Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende.

Da derzeit zahlreiche Gemeinden damit beschäftigt sind, für ihr Gebiet das Gemeindeentwicklungsprogramm als langfristiges Planungsinstrument zu erarbeiten, macht der SJR darauf aufmerksam, dass auch hierbei Minderjährige einzubinden sind. Gemäß Art. 51 des Gesetzes Raum und Landschaft ist das Gemeindeentwicklungsprogramm unter Beteiligung der Bürger, der Verbände und der Interessensgruppen zu erarbeiten. „Hierbei gilt es auch die Minderjährigen entsprechend zu berücksichtigen, denn Kinder und Jugendliche sind Expert*innen ihrer Lebenswelt und können demnach wertvolle Aspekte einbringen“, so Rainer. „Die Entscheidungen, die in den Entwicklungsprogrammen getroffen werden, betreffen maßgeblich auch die jungen Gemeindebürgerinnen und –bürger sowie deren Zukunft. Daher ist deren Partizipation notwendig und sinnvoll“, begründet SJR-Geschäftsführer Kevin Hofer. Die richtige Methodenauswahl ermögliche es jedes Thema mit Kindern oder Jugendlichen zu bearbeiten.

Peter Grund, Leiter der SJR-Abteilung Partizipation, ergänzt, dass insbesondere die Entscheidungsträger*innen auf kommunaler Ebene einen wesentlichen Beitrag leisten können, damit die Partizipation der Kinder und Jugendlichen gelingen kann. „Es ist wichtig, dass sich die Entscheidungsträger dieser Verantwortung bewusst sind“, so Grund. Gerne ist der SJR diesbezüglich unterstützend tätig. Als Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendpartizipation bietet er Information, Beratung und Unterstützung und initiiert und begleitet Partizipationsprozesse von Kindern und Jugendlichen. Informationen sind auf www.jugendring.it/partizipation oder auch per E-Mail oder telefonisch (partizipation@jugendring.it; 0471 060430) erhältlich.

Von: bba

Bezirk: Bozen