Grünes Licht der Landesregierung

Neue Richtlinien für sozialpädagogische Dienste für Minderjährige

Dienstag, 04. April 2017 | 15:12 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute die Vorgaben zu Organisation und Ausstattung der sozialpädagogischen Dienste für Minderjährige genehmigt.

Ende des Jahres 2016 gab es in Südtirol 24 stationäre sozialpädagogische Einrichtungen für Minderjährige mit 110 Plätzen, wovon 76 auch tatsächlich belegt waren. Dies entspricht zum Jahresende einer Auslastung von 69 Prozent. Die insgesamt sieben teilstationären  Einrichtungen mit insgesamt 71 Plätzen wurden zum Jahresende von 65 Minderjährigen in Anspruch genommen. Die Auslastung lag demnach bei 92 Prozent.

Das Landesgesetz zur Neuordnung der Sozialdienste in Südtirol sieht vor, dass die Landesregierung die Kriterien und Modalitäten für die Ermächtigungs- und Akkreditierungsverfahren bestimmt, um die soziale und fachliche Qualität der Dienste und Leistungen zu sichern. Die bestehenden Kriterien wurden nun überarbeitet und besonders im Bereich der Organisation und der Verfahren ergänzt. Die Richtlinien geben vor, wie die Dienste organisiert und ausgestattet sein müssen, und werden vom Land im Rahmen der Akkreditierungsverfahren alle fünf Jahre überprüft.

Von: luk

Bezirk: Bozen