Von: bba
Bozen – Wie ist das Schulrecht innerhalb der Rechtswissenschaften einzuordnen und welche Verbindungen hat es mit anderen Rechtsgebieten? Experten aus ganz Italien diskutieren darüber am 16. Oktober 2018 auf dem dritten nationalen Kongress über Schulrecht.
“Dieser Kongress bietet eine ideale Gelegenheit, um sich auf den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Schulrecht zu bringen – ob für akademisches oder Verwaltungspersonal der Universität oder für Pädagoginnen und Pädagogen sowie Führungskräfte aus allen Bereichen der Schulwelt und der Schulämter”, sagt Mario Falanga, Organisator des Kongresses und Universitätsprofessor für öffentliches Recht, Sozialgesetzgebung und Schulrecht an der Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Bozen.
Auf dem Tagungsprogramm stehen Beiträge von sieben Vortragenden, die sich nicht nur mit den jüngsten gesetzlichen Entwicklungen und den direkten Verbindungen des Schulrechts mit anderen Rechtsgebieten wie dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht auseinandersetzen. Ein Fokus wird auch auf die Frage gelegt, ob es wünschenswert ist, das Schulrecht als eigenständige wissenschaftliche Disziplin innerhalb der Rechtswissenschaften zu etablieren. In Vertretung der Fakultät wird Prof. Mario Falanga dieses Thema in seinem Vortrag mit dem Titel “Das Schulrecht als eigenständige wissenschaftliche Disziplin” aufgreifen. Nicola Lupoli, Professor der Allgemeinen Pädagogik an der bildungswissenschaftlichen Fakultät, wird sich dagegen dem Themenbereich „Schulrecht und Bildungswissenschaften“ widmen.
Der Kongress wird am Dienstag, den 16. Oktober um 14.00 Uhr vom Dekan der Fakultät, Prof. Paul Videsott, eröffnet. Nach seinen einleitenden Worten beginnen die zwei Sessionen, in die der Kongresstag unterteilt ist.
Alle Interessierten können sich kostenlos für den Kongress anmelden: mario.falanga@unibz.it.