Von: mk
Bozen – Nicht mehr von Pfarrarchiv zu Pfarrarchiv oder nach Bozen in den Mikrofilmleseraum des Südtiroler Landesarchivs pilgern zu müssen, sondern zeit- und ortsunabhängig auf die Einträge der Südtiroler Kirchenbücher zugreifen zu können: Das macht ein Projekt des Südtiroler Landesarchivs in Zusammenarbeit mit der Diözese Bozen-Brixen möglich, das heute am Sitz des Landesdenkmalamts im Ansitz Rottenbuch in Bozen vorgestellt wurde.
Wie die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer betonte, handelt es sich um einen großen Beitrag für Südtirols Kultur: “Zu wissen, woher wir kommen, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Mit der Digitalisierung der Südtiroler Kirchenbücher wird ein zeitgemäßer und nutzerfreundlicher Zugang zu einer zentralen Quelle für die historische Forschung und für Interessierte geschaffen.”
Grundlage für die Online-Stellung der digitalisierten Südtiroler Kirchenbücher ist eine Vereinbarung zwischen Landesdenkmalamt und Generalvikariat der Diözese Bozen-Brixen vom Februar 2020. Zuvor waren zwischen 1988 und 1991 die Kirchenbücher der Diözese Bozen-Brixen mikroverfilmt und diese Mikrofilme den Besucherinnen und Besuchern des Landesarchivs zur Verfügung gestellt worden. 2017 wurde dann mit der Digitalisierung der Mikrofilme der Kirchenbücher begonnen. Insgesamt 464.132 Fotogramme sind dabei entstanden.
Geschichte wird lebendig
“Die Digitalisierung von Kulturgütern ist eine zentrale Aufgabe des Landesdenkmalamtes und ein Dienst an der Öffentlichkeit”, erklärte Landeskonservatorin Karin Dalla Torre im Zuge der Pressekonferenz. Auf diese Weise könnten die Kulturgüter an ein breites Publikum vermittelt werden. “Zentral für uns ist zudem die Kooperation mit anderen Institutionen im Bereich der Kulturgüter und die Forschungsarbeit als älteste Forschungsinstitution des Landes: All das wird an diesem Vorzeigeprojekt deutlich. Die digitalisierten Daten der Menschen füllen die alten Gebäude mit gelebten Leben”, betonte Dalla Torre.
Veröffentlicht sind unter www.kirchenbücher-südtirol.findbuch.net sämtliche verfilmten Tauf-, Trauungs- und Totenbücher der katholischen Pfarreien der Diözese Bozen-Brixen von den Anfängen der Überlieferung bis zum 31. Dezember 1923. “Bis zu diesem Stichdatum waren die Kirchenbücher auch die offiziellen Personenstandsregister und hatten demnach nicht nur kirchliche Relevanz”, unterstrich Kanzler Leo Haas der Diözese Bozen-Brixen. “Damit ist nun die wichtigste ältere Schriftquelle für personengeschichtliche Forschungen über das Internet abrufbar. Bereits die Mikroverfilmung war ein erster Schritt, um die alten Materialien zu schonen und die Pfarrarchive zu entlasten. Mit der Online-Stellung wird der Zugang nun noch niederschwelliger.”
Für die Recherche in den Kirchenbüchern sei es wichtig zu wissen, woher die gesuchte Person stammt, erklärten die Direktorin des Landesarchivs, Christine Roilo, und ihr Stellvertreter Gustav Pfeifer, an einigen praktischen Beispielen: “Die übersichtlich gestaltete und einfach nutzbare Webseite bietet das, worauf viele Ahnenforscherinnen und Ahnenforscher in Südtirol schon lange gewartet haben.” Noch digital erfasst werden müssen die Kirchenbücher der evangelischen Gemeinden in Bozen und Meran, was in Kürze nachgeholt werden soll.
Historischer Kontext
Bei den Kirchenbüchern im engeren Sinn – auch als Matriken, Pfarrmatrikeln, -register, -bücher bezeichnet, handelt es sich um die amtlichen Register der Pfarrer zur Beurkundung von Taufen, Firmungen, Trauungen und Sterbefällen einer Pfarrei; sie werden im Regelfall bei den Pfarrämtern verwahrt.
Das Trienter Konzil schrieb den katholischen Pfarreien 1563 erstmals das Führen von Tauf- und Trauungsmatrikeln verbindlich vor. Für die Zeit vom 17. bis weit ins 19. Jahrhundert bilden Matrikeln für weite Teile Europas die bedeutendste Schriftquelle für historische Personen- und Bevölkerungsforschung.
Von 1784 bis 1923 erfüllten die Kirchenbücher in den österreichischen Ländern bzw. in dem 1919 zu Italien geschlagenen südlichen Tirol auch die Funktion von Personenstandsregistern. Zum 1. Jänner 1924 wurden dort nach italienischem Recht kommunale Zivilstandsregister eingeführt.