Völker- und verfassungsrechtliche Entwicklungen seit der Streitbeilegung 1992

Wissenschaftliche Studie von Matthias Haller an Senator Roland Riz übergeben

Montag, 13. Mai 2019 | 20:38 Uhr

Bozen – Die Zahl 92 stand heute im Zentrum der Aufmerksamkeit einer Seminarveranstaltung der Dr. Silvius Magnago-Stiftung in Bozen.

(19)92 war das Jahr der Streitbeilegung und markiert somit einen historischen Meilenstein in Südtirols Autonomiegeschichte.

(19)92 wurde die Dr. Silvius Magnago-Stiftung gegründet, deren Stiftungskapital der langjährige Landeshauptmann Magnago selbst zeichnete. Aufgabe der Dr. Silvius Magnago-Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlichen AssistentInnen, die aus Süd-, Nord- oder Osttirol stammen und an der Landesuniversität Innsbruck tätig sind.

Der zur Zeit der Streitbeilegung 1992 amtierende Parteiobmann der Südtiroler Volkspartei und Senator a.D. Roland Riz feierte vor einigen Tagen seinen 92. Geburtstag.

Zu diesem freudigen Anlass übergab ihm Martha Stocker, Präsidentin der Dr. Silvius Magnago-Stiftung gemeinsam mit dem Stiftungskuratorium und Landeshauptmann Arno Kompatscher feierlich die wissenschaftliche Studie des Stipendiaten Matthias Haller.

Dr. Silvius Magnago-Stiftung

Stiftungspräsidentin Stocker führte in die wissenschaftliche Studie von Haller „Hält Südtirols Autonomie? Völker- und verfassungsrechtliche Entwicklungen seit der Streitbeilegung 1992“ ein. Haller ist ehemaliger Stipendiat der Dr. Silvius Magnago-Stiftung und derzeit Assistent am Institut für Italienisches Recht im Bereich Verfassungsrecht und Südtirol-Autonomie der Universität Innsbruck.

Die Entwicklung der Autonomie Südtirols seit der Streitbeilegung 1992 bis zum heutigen Tag wurde von den Professoren der Universität Walter Obwexer und Esther Happacher sowie Senator a.D. Karl Zeller weiter beleuchtet.

Südtirols Minderheitenschutzsystem: Grundlagen, Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen aus völker- und verfassungsrechtlicher Sicht Matthias Haller

Abstract

Matthias Haller untersucht in seiner Dissertation die Grundlagen, Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen des Südtiroler Minderheitenschutz- und Autonomiesystem aus völker- und verfassungsrechtlicher Sicht.

Haller stellt zunächst Grundlagen und Entwicklungen der Autonomie vom Pariser Vertrag 1946 bis zur Streitbeilegungserklärung 1992 dar. Dabei wird unter anderem aufgezeigt, dass gerade die Streitbeilegung für den völkerrechtlichen Schutz ein weiterer Meilenstein war.

Darauf aufbauend analysiert der Autor wichtige Entwicklungen seit der Streitbeilegung. Diese Entwicklungen, die meist im Verfassungsrecht ihren Ausgang nahmen, hatten Erweiterungen, als neutral zu bewertende Änderungen, häufig aber auch Einschränkungen des Schutzstandards von 1992 zur Folge. Da Einschränkungen dieses Schutzstandards aber völkerrechtswidrig sind, werden die negativen Entwicklungen, die meist Folge der Verfassungsreform von 2001 waren, im Detail analysiert. Zudem kann gezeigt werden, dass das Völkerrecht für Südtirol immer noch von ungebrochener Relevanz ist. Diesbezüglich wird auch der Frage nachgegangen, wer heute befugt ist, die deutschsprachige und die ladinische Minderheit völkerrechtlich zu vertreten.

Zuletzt analysiert Haller, wie das Autonomiestatut und/oder die Durchführungsbestimmungen geändert werden können, um die festgestellten Einschränkungen der Autonomie rückgängig zu machen. Es werden Vor- und Nachteile verschiedener Wiederherstellungsvarianten diskutiert und konkrete Vorschläge zu einzelnen (Kompetenz-)Bereichen gemacht.

Dr. Silvius Magnago-Stiftung

Zum Autor:

Mag. Matthias Haller arbeitete von Mai 2016 bis April 2017 über ein Stipendium der Silvius-Magnago-Stiftung als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck bei Prof. Obwexer an seiner Dissertation. Derzeit ist er Universitätsassistent am Institut für Italienisches Recht der Universität Innsbruck im Bereich Italienisches Verfassungs- und Südtiroler Autonomierecht bei Prof. Happacher. Die Arbeit wird voraussichtlich im Juni 2019 eingereicht und anschließend auch veröffentlicht werden.

Von: ka

Bezirk: Bozen