Reality-TV-Star wegen Untreue und Veruntreuung angeklagt

Freispruch für “Currywurstmann” Töpperwien in Wr. Neustadt

Montag, 26. August 2024 | 16:05 Uhr

Von: apa

“Currywurstmann” Chris Töpperwien ist am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der Untreue und Veruntreuung freigesprochen worden. Die Anschuldigungen gegen den aus dem Reality-TV bekannten Deutschen standen in Verbindung mit der Grill Heaven GmbH in Vösendorf (Bezirk Mödling), deren Geschäftsleiter er 2021 war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. “Das war für mich ein Albtraum, und jetzt ist er endlich vorbei”, reagierte Töpperwien auf den Freispruch.

Dem 50-Jährigen wurde angelastet, private Einkäufe mit Firmengeld bezahlt und Gegenstände des Unternehmens veruntreut zu haben. Außerdem soll er Social-Media-Tätigkeiten, die von seinem Arbeitsvertrag umfasst gewesen sein sollen, an seine jetzige Ehefrau ausgelagert haben. Insgesamt wurde der Schaden mit mehr als 8.800 Euro angegeben. Ins Rollen gebracht war die Causa, nachdem einem Mitarbeiter eine Ausgangsrechnung in die USA aufgefallen war. In der Folge wurden die Konten überprüft und Anzeige erstattet. Ende November 2021 wurde Töpperwien als Geschäftsleiter entlassen.

Der Angeklagte hatte sich zu Beginn der Einzelrichterverhandlung am 8. Juli nicht schuldig bekannt. Die im Strafantrag angeführten Produkte – etwa ein Gartenschlauch – seien für die Grill Heaven GmbH und nicht bei ihm zuhause verwendet worden, sagte der 50-Jährige. Waren des Unternehmens wie Grillgewürz habe er für Social-Media-Beiträge verwendet. Zum Teil habe er irrtümlich online die falsche Zahlungsvariante verwendet.

Am Montag wurde ein Mitgesellschafter als weiterer Zeuge befragt. Der Deutsche gab an, dass Überweisungen an eine Firma von Töpperwien mit Sitz in den USA zur Abgeltung von Tätigkeiten der jetzigen Frau des Angeklagten nicht abgesprochen gewesen seien. Man sei “betrogen worden”, “das war auch das Ende der Freundschaft”, meinte der Zeuge, der den 50-Jährigen für die Position des Geschäftsleiters vorgeschlagen hatte.

Töpperwien wurde schließlich freigesprochen. “Es geht nicht darum, ob er moralisch immer korrekt gehandelt oder buchhalterisch Fehler gemacht hat”, betonte die Einzelrichterin. Es gehe um die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Dem Beschuldigten sei kein Schädigungsvorsatz und kein Vorsatz für unrechtmäßige Bereicherung nachzuweisen. “Nur weil eine Rechnung oder ein Beleg fehlt”, heiße das nicht, dass ein Untreuetatbestand oder ein sonstiger Tatbestand bestehe, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Im Zweifel werde für den Angeklagten entschieden.

In Bezug auf eine Abgeltung für Tätigkeiten der jetzigen Frau von Töpperwien verwies die Richterin auf eine grundsätzliche Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und den Gesellschaftern sowie Geschäftsführern. Diese sei u.a. durch Chats belegt. Die Firma, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

“Ich bin natürlich megahappy”, reagierte Töpperwien auf den Freispruch. Die Gerechtigkeit habe gesiegt, sagte der 50-Jährige, der den Gerichtssaal unter Tränen verließ. “Es war die schlimmste Situation in meinem ganzen Leben und ich wünsche das meinem ärgsten Feind nicht”, meinte er vor Journalisten.

Bekannt wurde Töpperwien u.a. durch das Format “Goodbye Deutschland! Die Auswanderer” auf VOX und seine Teilnahme beim RTL-“Dschungelcamp”. Der 50-Jährige, der in die USA ausgewandert ist, wurde heuer aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Deutschland festgenommen und nach Österreich ausgeliefert. Gegen gelindere Mittel wurde er auf freien Fuß gesetzt.