Der Starkoch zu Prozessbeginn im Oktober 2022

Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Montag, 19. Juni 2023 | 15:22 Uhr

Die Verurteilung des Promikochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) überwiegend rechtskräftig. Wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte, muss das Landgericht München I nur über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck neu verhandeln. Das Münchner Gericht hatte den aus dem Fernsehen bekannten Koch im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Da der BGH seine Revision nun ablehnte, muss Schuhbeck ins Gefängnis. Sein Anwalt erklärte über einen Sprecher Schuhbecks, dass der Haftantritt erst drohe, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden habe.

Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der 74-Jährige Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. In seinen beiden Münchner Restaurants habe er über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen. Dafür nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm.

Die Einnahmen habe er in den Steuererklärungen der GmbHs und der übergeordneten Holding verschwiegen. Er habe so insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen. Zugunsten der Holding habe er rund 635.000 Euro an Umsatzsteuer und 314.000 Euro an Gewerbesteuer verkürzt.

Schuhbeck legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. Neu verhandelt werden muss aber, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss. Das Landgericht setzte eine Summe von 1,2 Millionen Euro an. Dabei seien aber nicht alle Informationen zur Berechnung seiner Steuerschulden festgestellt worden, erklärte der BGH.

Schuhbecks Anwalt erklärte weiter, dass der Koch die BGH-Entscheidung akzeptiere. Schon im Verfahren vor dem Landgericht habe er “unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen”.

Schuhbeck hatte sich über viele Jahre selbst zu einer Marke gemacht. Er umgab sich gern mit Prominenten, begleitete den FC Bayern als Koch auf zahlreichen Reisen, trat in unzähligen Kochsendungen auf und vermarktete praktisch alles rund ums Kochen.

Von: APA/AFP

Verteidigung plädierte für Bewährungsstrafe

Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Donnerstag, 27. Oktober 2022 | 17:12 Uhr

Der deutsche Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 1,2 Millionen Euro an. Ein Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner bescheinigte dem auch aus Fernsehsendungen bekannten Schuhbeck eine hohe kriminelle Energie, mit der er zwischen 2009 und 2015 rund 2,2 Millionen Euro Steuergelder hinterzogen haben soll. Im Lokal “Orlando” seien durchschnittlich 600 bis 700 Euro pro Tag verschwunden, sagte die Richterin. In den “Südtiroler Stuben” fehlten dagegen Rechnungen. Durch Manipulationen seien einzelne Rechnungsnummern verschwunden.

Bei seinen Taten nutzte Schuhbeck auch ein Computerprogramm, dessen Schöpfer ebenfalls vor Gericht stand. Der Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt – und akzeptierte die Bewährungsstrafe von einem Jahr, ebenso wie die Staatsanwaltschaft.

Ob Schuhbeck in Revision geht, ist dagegen noch unklar, auch die Staatsanwältin, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte, hielt sich diesen Schritt noch offen. “Herr Alfons Schuhbeck hat im Prozess Verantwortung übernommen und ein umfassendes Geständnis abgelegt”, teilten seine Anwälte mit. Man werde das Urteil nun prüfen und mit ihm entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen werde.

Schuhbeck selbst hatte sich in der Tat am Ende des Verfahrens noch einmal reuig gezeigt. “Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe”, sagte er im letzten Wort. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

Bis kurz vor der Urteilsverkündung hatten Schuhbecks Anwälte versucht, einen Investor zu erreichen, der eigentlich versprochen hatte, die millionenschwere Wiedergutmachung des Schadens für Schuhbeck zu übernehmen. Eine Tatsache, die sich positiv auf die Strafzumessung hätte auswirken können. Doch das Geld kam nicht an.

Stattdessen verwiesen die Verteidiger auf die Lebensleistung ihres Mandanten. Er sei ein begnadeter Koch und unvergleichlicher Meister im Umgang mit Gewürzen. “Das hat den Herrn Schuhbeck umgetrieben”, sagte der Verteidiger Sascha König. Die kaufmännische Seite habe er dabei völlig vergessen, stattdessen habe er immer nur Geschäfte, Restaurants oder Gewürzläden eröffnet. “Daran ist er letzten Endes gescheitert”, sagte der Jurist. “Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes”, hatte es Schuhbeck am zweiten Prozesstag in seinem Geständnis formuliert. “Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun.”

Fehlende kaufmännische Fähigkeiten rechnete die Richterin Schuhbeck nicht an. “Der Griff in die Kasse hat nie etwas mit einem kaufmännischen Fehler zu tun”, sagte sie in der Urteilsbegründung. Zudem sei der finanzielle Schaden sehr hoch, auf dem der Staat und damit auch die Bürger wohl sitzenblieben. Es sei ihr deshalb nichts anderes möglich, als eine Haftstrafe zu verhängen.

Schuhbecks Geständnis wertete das Gericht als positiv – wenn auch mit Einschränkungen. Nach der umfassenden Aussage seines Mitgeklagten habe sich Schuhbeck veranlasst gefühlt, seinerseits ein Geständnis zu machen, um Bonuspunkte zu sammeln, wie es die Richterin formulierte.

Allerdings zeichnete Wagner den Koch aber nicht nur als bösen Straftäter. Sie verlas in der Verhandlung einen Brief, den Beschäftigte Schuhbecks an das Gericht geschrieben hatten mit der Bitte, soweit wie möglich Milde walten zu lassen. Er sei zwar auch ein “harter Hund”, wenn es etwa um den Service gehe, schrieben die Angestellten. Gleichzeitig habe er eine Engelsgeduld und immer ein offenes Ohr. “Man konnte sich auf ihn verlassen. Nur ungern würden wir unseren Chef, unseren Alfons, verlieren.”

Eine Hoffnung, die sich nun womöglich nicht erfüllen wird, auch wenn ein Haftantritt im Falle einer Revision nicht so schnell erfolgen dürfte. Ein paar Folgen bekommt Schuhbeck dennoch bereits zu spüren. So nahm der Bayerische Rundfunk (BR) die Kochsendungen des Gastronoms aus dem Programm, einen Tag nach seinem ersten Geständnis Anfang Oktober. Aktuell seien keine weiteren Produktionen geplant, hieß es vom BR. Zudem hatte Schuhbeck schon vergangenes Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet, wenngleich sich bald darauf Investoren seines Imperiums annehmen wollten.

Von: APA/AFP