Ergebnis der Spontanbefragung

Kreisverkehr: Aufregung über Falschblinker – so geht’s richtig!

Mittwoch, 03. Juni 2020 | 08:03 Uhr

Bozen – Wer öfter auf Südtirols Straßen unterwegs ist, weiß, dass es im Kreisverkehr manchmal hapern kann. Es wird falsch geblinkt und auch schon mal die Vorfahrt genommen.

Daher wollten wir der Sache auf den Grund gehen: Mit einer Spontanbefragung haben wir euer Wissen getestet und lösen nun auf, wie es richtig geht.

Bei einer Spontanbefragung auf Südtirol News gaben von rund 7.000 Teilnehmern 85 Prozent an, dass der Blinker beim Ausfahren zu setzen ist. Neun Prozent halten es für korrekt, den Blinker beim Ein- und Ausfahren zu betätigen, vier Prozent geben an, beim Einfahren zu blinken sei richtig. Zwei Prozent der Teilnehmer halten einen Blinker im Kreisverkehr für nicht notwendig.

Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt

David Barbacovi, Vize-Kommandant der Bozner Stadtpolizei klärt auf, was das Gesetz dazu sagt. Auf Nachfrage geht er zunächst darauf ein, wie man in den Kreisverkehr einfährt: “Wenn man sich dem Kreisverkehr nähert, muss man immer die eigene Geschwindigkeit verringern und den anderen Fahrzeugen, die sich im Kreisverkehr befinden, die Vorfahrt gewähren. Vor jeder Einfahrt sollte auch immer die Schilderkombination ‘Vorfahrt gewähren’ und ‘Kreisverkehr’ vorhanden sein, diese weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Im Kreisverkehr ist nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn zu fahren.”

Blinker beim Verlassen des Kreisverkehrs setzen

Auch das Blinken im Kreisverkehr stellt so manchen Autofahrer vor eine Herausforderung. Barbacovi dazu: “Beim Einfahren in den Kreisverkehr sollte man nicht den linken Blinker setzen, dieser wird allenfalls bei einem zweispurigen Kreisverkehr für den Spurwechsel (von der äußeren zur inneren Kreisbahn) verwendet. Der rechte Blinker muss immer beim Verlassen des Kreisverkehrs verwendet werden. Blinken ist notwendig, damit andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können. Gemäß Artikel 154 Abs.2 der StVO müssen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) während der gesamten Fahrbewegung (Abbiegen, Spurwechsel) eingeschaltet bleiben und nach deren Beendigung ausgeschaltet werden.”

Aufregung über “Falschblinker” ist groß

Im Kommentarbereich meint @falschauer: “83 Prozent wissen es und maximal zehn Prozent tun es auch, das ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.”

Dennoch tauschten die User unterschiedliche Meinungen zum richtigen Verhalten aus. @alpenfranz kann sich über das Nicht-Blinken furchtbar aufregen: “Mein Lieblingsthema: Was ist so schwierig, den Blinker zu setzen? Das gehört viel härter bestraft. Was viele vergessen: Es ist nicht etwas, das ich selbst entscheiden kann, sondern Pflicht. Als Hintermann kann man dann raten, was der Vordermann vorhat.”

@the hace stört sich hingegen an Linksblinkern: “Es gib so viele wos links blinken und ban ausfohrn isch olm no dor linke Blinker drin….”

Und @Teldra sagt dies hoffentlich mit einem Augenzwinkern: “Am beschtn vörn inninfourn Wornblinka innin… Noa konn man nie nicht folschmochn… 🤣🤣🤣”

 

Von: luk

Bezirk: Bozen