Bozen – Mit den Festtagen in greifbarer Nähe wird die Vorfreude auf Geschenke unter dem Weihnachtsbaum immer größer. Ein nach wie vor beliebtes Geschenk sind Drohnen, die nicht nur Kinderaugen zum Strahlen bringen, sondern auch bei Erwachsenen für Begeisterung sorgen. “Bevor man jedoch einfach die erstbeste Drohne kauft, ist es sinnvoll, den Bedarf und das Erfahrungsniveau des zukünftigen Drohnenpiloten zu kennen und zu berücksichtigen”, hält Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC, fest und fasst die wichtigsten Kauf-Tipps zusammen.
Zunächst einmal sollte man die Altersempfehlung beachten, um sicherzustellen, dass die Drohne dem Alter und der Erfahrung des Nutzers oder der Nutzerin entspricht. “Für Kinder unter 14 Jahren sind eigentlich nur handtellergroße Spielzeugdrohnen geeignet. Die halten schon mal eine Bruchlandung aus und können keinen großen Schaden anrichten”, erklärt Hetzendorfer.
Moderne Drohnen sind außerdem oft mit Sicherheitsfunktionen, wie z. B. einer automatischen Rückkehrfunktion und Hinderniserkennung, ausgestattet. Diese Funktionen können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.
Flugdauer und Größe
“Besonderes Augenmerk sollte man beim Kauf auch auf Flugdauer und Größe der Drohne legen”, rät der ÖAMTC-Drohnenexperte. “So kann sichergestellt werden, dass die Erwartungen des oder der Beschenkten auch erfüllt werden.”
Kaufentscheidend ist mit Sicherheit auch die Qualität der Kamera. “Im Regelfall möchte man ja seine Flugerlebnisse auch im Bild festhalten. Es lohnt sich daher jedenfalls, auf eine hohe Foto- und Videoqualität zu achten”, so Hetzendorfer.
“Auch über gesetzliche Bestimmungen und Regelungen bezüglich Drohnenflügen sollte man sich informieren und diese an die Beschenkten weitergeben”, erinnert der ÖAMTC-Drohnenexperte. Vielerorts gibt es Einschränkungen und Flugverbotszonen, auch zu Menschenmengen sollte immer genügend Abstand gehalten werden.
Drohnenklasse beachten
Ab 1. Jänner 2024 müssen alle Drohnen gemäß der EU-Drohnenverordnung klassifiziert sein. Die entsprechenden Klassen – C0, C1, C2, C3 oder C4 – sind auf der Verpackung klar ersichtlich und legen fest, in welcher Kategorie und mit welchen Auflagen die entsprechende Drohne gesteuert werden darf. “Bestandsdrohnen – ohne diese Kennzeichnung – sind dann nur mehr sehr eingeschränkt nutzbar”, warnt Hetzendorfer.
Vor dem Kauf gut informieren
Drohnen sind mit Sicherheit für viele ein passendes Geschenk, es ist aber wichtig, sie auch verantwortungsbewusst zu nutzen. Eine gute Beratung vor dem Kauf ist daher entscheidend, um sicherzustellen, dass die Drohne den Bedürfnissen und Erfahrungen der beschenkten Person entspricht. “Wenn man unsicher ist, welche Drohne die richtige Wahl wäre, sollte man sich Zeit für eine Beratung nehmen”, rät Hetzendorfer.
Von: mk
Für manche Sachen sind Drohnen mehr als nützlich, aber wenn der Nachbar meint dass er mit seinen privaren Flugobiekten alles tun und lassen kann dann geht das zuweit…
Wer ist Dein Nachbar?
der nächste unnachhaltige Schmarrn, nicht einmal mehr im Gebirge und auf den Gipfeln hat man Ruh’ !
Noch nicht einmal hier vor Dir.
Da man nur mehr 120 meter hoch fliegen darf, ist für viele eine Drohne nicht mehr interessant zu kaufen…
Der Flug in Sichtreichweite (VLOS = Visual Line Of Sight) ist nur bis zu einer maximalen Höhe über Grund von 150 Metern und bis zu einer maximalen Entfernung von 500 Metern gestattet. Der Flug muß im Tageslicht stattfinden – Nachtflug ist somit nicht gestattet.
https://www.drohnen.de/18923/drohne-urlaub-italien/
150 Meter sind es.
@mikeman
krokodilstraene
n-g
Habt Ihr andre gesetzliche Quellen?
Diese Technik sollte NUR Polizei-Militär und Rettungskräften erlaubt sein ! Den Rest verschrotten 😜👌
wie immer ,deine Weisheiten könntest doch für dich behalten,dir sollte man auch nicht erlauben dauernd Schwachsinn daher zu semmeln.
rein für den privaten Spaß würde ich diese lästigen sumser verbieten
krokodilstraene:eben genau sooooooooooo meine ich das auch ! Da wird nur der Nachbar ausspioniert und viele geärgert 😜👌
Oder Bombenzeit