Von: luk
Bozen – Heute haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Arbeitgebervertreter am Sitz des Gemeindenverbandes das Bereichsabkommen für die Sozial- und Pflegedienste in den Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Altersheimen unterzeichnet.
Mit diesem Bereichsabkommen wird, in Anlehnung an das Gesundheitswesen, für die Bediensteten der Pflege und Betreuung ab 1. Jänner 2026 die 36 Wochenstunde eingeführt.
Diese Arbeitszeitreduzierung von zwei Wochenstunden erfolgt für die betroffenen Berufsgruppen bei gleichbleibender Entlohnung.
Das Abkommen sieht außerdem eine Sondervergütung für freiwillig geleistete Zusatzdienste vor.
Außerdem wurden für die Berufe im Sozial- und Pflegebereich neue Aufgabenzulagen eingeführt sowie die Zulagen für Schicht-, Nacht- und Feiertagsarbeit neu geregelt.
Der Vertrag muss jetzt noch vom Rechnungshof gutgeheißen werden und wird dann Ende August endgültig unterschrieben.
Abschließend wurde mit der öffentlichen Arbeitgeberdelegation vereinbart, im September die Verhandlungen für die Erneuerung des Bereichsabkommens der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Altersheime aufzunehmen.
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