Von: luk
Bozen – Das Land Südtirol stellt Studienbeihilfen für Studierende an universitären, Einrichtungen und Fachhochschulen (1. und/oder 2. Zyklus) bereit. Dafür muss jährlich angesucht werden, die Höhe der Studienbeihilfe wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Familie berechnet.
Ab Dienstag, 3. September, beginnt die Antragstellung für ordentliche Studienbeihilfen des Landes Südtirol für das akademische Jahr 2019/2020. Heuer werden dabei erstmals die EEVE, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung und der Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) werden als Berechnungsgrundlage für diese Studienbeihilfen eingeführt. Beide Dokumente können bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. Eine entsprechende Liste ist auf der Internetseite zur Studienbeihilfe abrufbar. Da die EEVE-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren. Achtung: ISEE (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) und ICEF (Indicatore della Condizione Economica Familiare) gelten nicht.
Der Antrag kann ausschließlich online im Zeitraum vom 3. September bis 31. Oktober 2019 eingereicht werden. Dafür muss jeder Antragsteller über eine digitale Identität SPID oder eine aktivierte Bürgerkarteverfügen, mit welcher der Zutritt zum persönlichen Bereich myCIVIS erfolgt. Informationen zu SPID und Bürgerkarte sind unter anderem im neuen Bürgernetz CIVIS zu finden. Auch die beiden Studierendenorganisationen sh.asus (Südtiroler HochschülerInnenschaft) und MUA (Movimento Universitario Altoatesino) – bieten, wie bereits in den vorherigen Jahren, Hilfeleistung beim Ausfüllen der Onlinegesuche an.