35 Euro plus Postspesen

Ab Jänner: Strafe für nicht abgesagte Facharztvisiten

Freitag, 28. Dezember 2018 | 17:22 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb versucht, die Wartezeiten für Facharztvisiten und instrumentaldiagnostische Leistungen zu verkürzen. Dazu wurden nun mehrere Maßnahmen in die Wege geleitet. So heißt es etwa ab 1. Jänner Strafe zahlen, wer nicht zum vorgemerkten Termin kommt und den Termin auch nicht absagt. Mindestens zwei Arbeitstage vorher muss die Absage erfolgen, sonst sind 35 Euro fällig. Derzeit werden bis zu 15 Prozent der Visiten ohne Absage einfach nicht wahrgenommen.

Mittlerweile sind sehr viele Leistungen über das landesweite Vormerksystem buchbar und online vormerkbar. Auch können die Wartezeiten von vielen Leistungen online eingesehen werden; der Bürger hat in der Folge die Wahl, die Leistung dort vorzumerken, wo wo die Wartezeit am kürzesten ist.

Mit 01.01.2019 greift weiters der Beschluss der Landesregierung, der die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine vorgemerkte fachärztliche Visite oder instrumentaldiagnostische Leistung rechtzeitig abzusagen, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Sanitätsbetrieb startet dazu eine Informations- und Sensibilisierungskampagne.

Einen Termin absagen? Passt!

Zwischen fünf und 15 Prozent aller Leistungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb werden vorgemerkt, dann aber ohne Absage nicht wahrgenommen. Dies ist auch mit einer der Gründe, wieso die Wartezeiten für ambulante und instrumental-diagnostische Leistungen in die Höhe schnellen, abgesehen davon, dass hochwertige Ressourcen nicht effizient genutzt werden. Generaldirektor Florian Zerzer erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass „unser Gesundheitswesen, das darauf abzielt, allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, auch der klarer Regeln bedarf, an die sich alle halten. Nur dadurch können die Gesundheitsbedürfnisse alle in angemessener Zeit und hoher Qualität befriedigt werden.“

Deshalb müssen Bürgerinnen und Bürger, die ab 1.1.2019 einen Arzttermin oder eine instrumental-diagnostische Leistungen vormerken, diese mindestens zwei Arbeitstage vorher absagen, wenn sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Sollte die Absage nicht erfolgen, ist eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 35 Euro plus Kosten für die postalische Zustellung vorgesehen. Diese Verwaltungsstrafe betrifft auch Personen mit Ticketbefreiung.

 

Insbesondere gilt die Verwaltungsstrafe für nicht wahrgenommene Termine für

•     fachärztliche Erstvisiten und Erstzugänge zu diagnostisch-therapeutischen Leistungen,

•     Kontrollvisiten, weitere Zugänge zu diagnostisch-therapeutischen Leistungen und Follow-Up,

•     Erstzugänge im Rahmen eines bereits vereinbarten Therapieplans (etwa im Rahmen eines Reha-Plans),

•     eine empfohlene, selbst vorgemerkte Impfung.

Sie gilt auch für Leistungen, die von privaten, vertragsgebundenen Einrichtungen erbracht werden, wie z.B. in der Klinik Bonvicini, Villa Melitta, Martinsbrunn, St. Anna, u.a.m.

Ausnahmen

Ausgenommen sind Vormerkungen für obligatorische Impfungen, Leistungen der Screening Programme, der psychiatrischen Dienste, Kinder- und Jungendneuropsychiatrie, für Patienten in Chemo- und Strahlentherapien, für Leistungen der Infektionskrankheiten sowie Leistungen der Dienste auf dem Territorium: Abhängigkeitserkrankungen, psychologische Dienste, Zentren für psychische Gesundheit, Pneumologischer Dienst, palliativmedizinische Dienste; zuhause oder mittels Telemedizin erbrachte Leistungen; für die innerbetriebliche freiberufliche Tätigkeit (Intramoenia).

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und ihnen ihre private Terminplanung leichter zu machen: ab 2019 wird ein sogenannter „Recall“ eingeführt, also ein automatisierter Anruf, der die Bürgerinnen und Bürger eine Woche vorher an den bestehenden Termin erinnert. Mittels Eingabe über das Nummernfeld kann der Termin bestätigt oder abgesagt werden. Dieser Dienst startet mit Jänner und wird sukzessive auf alle vorgemerkten Leistungen ausgedehnt.

Wie ist die Absage zu tätigen? Prinzipiell ist die Leistung dort, wo ich diese vorgemerkt wurde, auch wieder abzusagen, so der Sanitätsbetrieb.

Nicht erfolgte Absagen können in manchen Fällen nachträglich gerechtfertigt werden; diese Fälle sind vom Gesetzgeber taxativ vorgesehen; es muss hierfür die vom Sanitätsbetrieb vorgesehen Prozedur eingehalten werden (Details siehe: www.sabes.it/absagen)

Im Jänner startet eine Info-Kampagne des Sanitätsbetriebes, um die Bürgerinnen und Bürger des Landes für diese Neuerung zu sensibilisieren. Alle Informationen dazu finden sich auf der Seite www.sabes.it/absagen.

Online-Vormerkung und Erweiterung der veröffentlichten Vormerkzeiten

Mittlerweile ist es auch möglich, Leistungen von insgesamt zehn Fachdisziplinen landesweit und online vorzumerken, zu verschieben und abzusagen. „Über die Webseite https://onlinevormerkung.sabes.it können Leistungen der Augenheilkunde, Dermatologie, HNO, Allgemeinchirurgie sowie auch Physiatrische Visiten und Koloskopien vorgemerkt werden, in Kürze kommen noch neurologische und konventionelle Radiologie-Leistungen dazu“, erläutert Luca Armanaschi, Direktor der betrieblichen Abteilung für Krankenhaus-Betreuung.

Damit die Bürgerinnen und Bürger mehr Überblick über die landesweiten Wartezeiten haben, wurden auch die veröffentlichten Daten um zahlreiche Fachvisiten (22) und diagnostische Leistungen (27) auf www.sabes.it/vormerkzeiten erweitert. Damit erschließt sich auf einen Blick, wo die Vormerkzeiten am kürzesten sind.

Schaffung eines landesweiten einheitlichen Vormerkungsdienstes

Die landesweite Vormerkungsstelle nimmt Fahrt auf. Geplant ist 2019 die schrittweise Migration der unterschiedlichen Vormerkagenden in das einheitliche Vormerkprogramm, flankiert von den nötigen organisatorischen und personellen Maßnahmen.

Mit dem Beschluss des Südtiroler Sanitätsbetriebs Nr. 667 vom Dezember 2018 wurde auch die Basis für die Neuorganisation der landesweiten Vormerkungsstelle mit zwei dezentralen Arbeitsstätten (Bozen und Brixen) gelegt, die künftig rund 1,4 Mio. Eingangstelefonate bearbeiten wird.

Die Telefonsysteme werden zusammengelegt und integriert, mit dem Ziel, eine landesweit einheitliche Nummer für die Bürgerinnen und Bürger einzuführen, anstatt der bisher sechs verschiedenen Rufnummern.

„Die Landesregierung hat eine Aufstockung der nötigen Personalressourcen genehmigt“, erläutert die Landesrätin für Gesundheit Martha Stocker, um diesen wichtigen Dienst für die Bevölkerung zu verstärken.:

Für Jänner 2019 ist der Wettbewerb für zehn Verwaltungsfachkräfte vorgesehen, vorwiegend zur Verstärkung der Vormerkstelle in Vahrn/Brixen.

Von: luk

Bezirk: Bozen