Von: luk
Algund – 17 Ensembles werden mit dem gestrigen Beschluss der Landesregierung in den Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde Algund eingetragen. Es handelt sich dabei um folgende schützenswerte Konglomerate: Bachguter–Sennerei, Steinach, Steinhuber, Mühlbach–Ortszentrum, Forst, Unterdorner–Lasarus, Altes Dorf, Ochsentod, Waalweg, Zollbinder, Bogner–Stickler, Schloss Plars, Oberplars-Oberwiester- Rabeiner, Oberplars–St. Ulrich, Vellau, Sessellift Vellau mit Gondellift Leiteralm sowie Aschbach.
Eine von der Gemeinde Algund ernannte Kommission hatte gemeinsam mit dem Kunsthistoriker Martin Laimer in den Jahren 2006 bis 2013 einen Katalog zum Ensembleschutz erarbeitet. Ensembles sind Gesamtanlagen mit besonderer geschichtlicher, kultureller oder ästhetischer Bedeutung, die den Charakter und die Identität eines Ortes maßgeblich bestimmen.
Gesamtanlagen von besonderem Wert
“Geschützt werden Gesamtanlagen von geschichtlicher, landschaftlicher und baukultureller Bedeutung, die allesamt identitätsstiftend wirken”, erklärt die Landesrätin für Raumordnung, Landschafts- und Denkmalschutz, Maria Hochgruber Kuenzer. Es ginge nicht darum, die Landschaftsplanung einzuschränken. “Algund zeigt im Katalog vielmehr auf, was alles in der Gemeinde mit den Ensembles möglich ist – auch als Ensemble geschützte freie Flächen prägen das Ortsbild.” Im Ensembleplan sind die Elemente der einzelnen Ensembles aufgelistet und mit Vermerken für eventuelle Änderungen versehen.
Auf den 150 Seiten des Katalogs sind alle Ensembles aufgelistet und die einzelnen Elemente der Gesamtanlagen beschrieben. Im Katalog sind unter anderem Ausblicke und Anblicke der Ensembles, nicht-bebaubare Freiräume, Bildstöcke, Statuen und Wege vermerkt. Zudem sind der Algunder Waalweg und der Ochsentod als eigenständiges Ensemble eingetragen.
Ensembleschutz im neuen Gesetz Raum und Landschaft
Die Gemeinde Algund hatte den Katalog zum Ensembleschutz noch auf der Basis des alten Raumordnungsgesetzes ausgearbeitet. Der Ensembleschutz ist nun auch Teil des neuen Gesetzes zu Raum und Landschaft, das am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. In diesem ist vorgesehen, dass die Gemeinden den Ensembleschutzplan im Zuge des Gemeindenentwicklungsprogramms ausarbeiten.